Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 64B |
Titel: | Rep. 64B Superintendenturen |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Superintendenturen (Inspektionen) bestehen seit der Einführung der Reformation als unterste kirchenregimentliche Aufsichtsbehörden. Mit der Dienstinstruktion für die Provinzialkonsistorien vom 23. Oktober 1817 waren sie diesen als Verwaltungsorgane der unteren Instanz unterstellt, die jeweils für einen Kirchenkreis zuständig waren. Ihre Tätigkeit bestand in der Aufsicht über die Kreissynoden, der Fürsorge bei Pfarrvakanzen, der Einführung von Geistlichen, sowie deren Beurlaubung, ferner in der Erledigung einiger minder wichtiger Aufgaben. Die Superintendenturen waren zugleich die Schulaufsichtsbehörden für ihren Kreis. Die geistliche Schulaufsicht wurde erst durch Gesetz vom 18. Juli 1919 aufgehoben.
Allgemeine Bestandsgeschichte
Außer der Überlieferung der Superintendentur Lübben waren die Bestände vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem und gelangten 1950 ins BLHA.
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Verweis: | Rep. 2A Regierung Potsdam II, Rep. 32A und 32B Kreis- und Ortsschulaufsichtsbehörden |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565264 |
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