64B; Rep. 64B Superintendenturen (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:64B
Titel:Rep. 64B Superintendenturen
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Superintendenturen (Inspektionen) bestehen seit der Einführung der Reformation als unterste kirchenregimentliche Aufsichtsbehörden. Mit der Dienstinstruktion für die Provinzialkonsistorien vom 23. Oktober 1817 waren sie diesen als Verwaltungsorgane der unteren Instanz unterstellt, die jeweils für einen Kirchenkreis zuständig waren. Ihre Tätigkeit bestand in der Aufsicht über die Kreissynoden, der Fürsorge bei Pfarrvakanzen, der Einführung von Geistlichen, sowie deren Beurlaubung, ferner in der Erledigung einiger minder wichtiger Aufgaben. Die Superintendenturen waren zugleich die Schulaufsichtsbehörden für ihren Kreis. Die geistliche Schulaufsicht wurde erst durch Gesetz vom 18. Juli 1919 aufgehoben.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Außer der Überlieferung der Superintendentur Lübben waren die Bestände vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem und gelangten 1950 ins BLHA.
Verweis:Rep. 2A Regierung Potsdam II, Rep. 32A und 32B Kreis- und Ortsschulaufsichtsbehörden
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565264
 
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