26F; Rep. 26F Hauptsteuerämter/Hauptzollämter; 1742-1919 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:26F
Titel:Rep. 26F Hauptsteuerämter/Hauptzollämter
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Vor den Stein-Hardenbergschen Reformen waren die Zoll- und Akziseämter die lokalen Behörden der Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle. Die preußische Finanzreform unter Hardenberg 1810-1812 und 1818-1822 errichtete für diese Aufgaben die Hauptzoll- und Steuerämter, die von den Regierungen direkt ressortierten. 1875 gingen sie nach Errichtung der Provinzialsteuerdirektion für Brandenburg ohne wesentliche Veränderung der Aufgaben an diese über. Die Verwaltung des Stempelsteuerwesens erfolgte durch die Stempelsteuerämter, die des Erbschaftssteuerwesens durch die Erbschaftssteuerämter. Beide waren den Provinzialsteuerdirektionen untergeordnet.
1907 gab es in der Provinz Brandenburg zwölf Hauptsteuerämter: zwei in Berlin (je eins für in- und für ausländische Gegenstände), Brandenburg, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Cottbus, Crossen, Landsberg (Warthe), Lübben, Potsdam, Prenzlau und Neuruppin. 1908 erfolgte ohne Kompetenzveränderung eine Umbenennung in Hauptzollämter. Nach der Reichsfinanzreform von 1919 waren auf der lokalen Ebene die Hauptzollämter für die Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern zuständig.

Bestandsgeschichte

Vgl. Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion
Verweis:Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565279
 
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