Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 26F |
Titel: | Rep. 26F Hauptsteuerämter/Hauptzollämter |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Vor den Stein-Hardenbergschen Reformen waren die Zoll- und Akziseämter die lokalen Behörden der Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle. Die preußische Finanzreform unter Hardenberg 1810-1812 und 1818-1822 errichtete für diese Aufgaben die Hauptzoll- und Steuerämter, die von den Regierungen direkt ressortierten. 1875 gingen sie nach Errichtung der Provinzialsteuerdirektion für Brandenburg ohne wesentliche Veränderung der Aufgaben an diese über. Die Verwaltung des Stempelsteuerwesens erfolgte durch die Stempelsteuerämter, die des Erbschaftssteuerwesens durch die Erbschaftssteuerämter. Beide waren den Provinzialsteuerdirektionen untergeordnet. 1907 gab es in der Provinz Brandenburg zwölf Hauptsteuerämter: zwei in Berlin (je eins für in- und für ausländische Gegenstände), Brandenburg, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Cottbus, Crossen, Landsberg (Warthe), Lübben, Potsdam, Prenzlau und Neuruppin. 1908 erfolgte ohne Kompetenzveränderung eine Umbenennung in Hauptzollämter. Nach der Reichsfinanzreform von 1919 waren auf der lokalen Ebene die Hauptzollämter für die Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern zuständig.
Bestandsgeschichte
Vgl. Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion |
Verweis: | Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565279 |
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