Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 64A Generalsuperintendentur Lübben |
Dat. - Findbuch: | 1700 - 1933 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Anfänge der Generalsuperintendenturen gehen auf die evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts zurück. In der Niederlausitz übte nach der Reformation der Pfarrer von Lübben eine Art geistliche Oberaufsicht aus. Er führte den Titel Offizial. 1668 wurde ein fünf Mitglieder umfassendes landesherrliches Konsistorium eingerichtet, dessen Vorsitzender bald den Titel Generalsuperintendent annahm. Das alte Lübbener Konsistorium wurde 1816 aufgelöst. Der letzte Generalsuperintendent wurde als Konsistorialrat in die Regierung Frankfurt (Oder) berufen. Durch Kabinettsorder vom 7. Februar 1828 wurden in den sechs östlichen Provinzen Preußens Generalsuperintendenturen errichtet. Ihre Aufgabenbereiche wurden durch die Instruktion vom 14. Mai 1829 festgelegt. Danach waren sie den Konsistorien beigeordnet. Wie diese unterstanden sie dem Ministerium für Geistliche-, Medizinal- und Unterrichtsangelegenheiten bzw. später dem Evangelischen Oberkirchenrat, waren jedoch keine Zwischeninstanz zwischen dem Ministerium und den geistlichen Provinzialbehörden. Den Generalsuperintendenten oblag die Beaufsichtigung des evangelischen Kirchenwesens. Ferner hatten sie die Superintendenten zu beaufsichtigen und anzuweisen. Der historischen Sonderstellung der Niederlausitz wurde in kirchlicher Verwaltung dadurch Rechnung getragen, dass der 1816 als Konsistorialrat in die Regierung Frankfurt (Oder) berufene letzte Generalsuperintendent des alten niederlausitzischen Konsistoriums seit 1829 im Konsistorium der Provinz Brandenburg in Berlin die dritte Generalsuperintendentur - die der Niederlausitz - übernahm. 1844 wurde die Generalsuperintendentur in Brandenburg auf eine Stelle reduziert. Die Niederlausitzer Stände erreichten jedoch, dass ein besonderer stellvertretender Generalsuperintendent (Vizegeneralsuperintendent) des Markgraftums Niederlausitz erhalten blieb, dessen Amt ständig mit der Oberpfarrstelle in Lübben verbunden sein sollte. Seit 1853 gab es wieder zwei Generalsuperintendenten in der Provinz Brandenburg, einen für die Kurmark und einen für die Neumark und die Niederlausitz. Beide hatten ihren Sitz in Berlin. Die Einrichtung des stellvertretenden Generalsuperintendenten in Lübben wurde davon nicht berührt. Seit dem ersten Weltkrieg blieb von dem Amt offenbar nur eine bloße Titulatur übrig.
Bestandsgeschichte Ansatz eines Superintendenturarchivs bildete der Nachlass des 1784 verstorbenen Generalsuperintendenten Sartorius, den die Niederlausitzer Stände 1811 aufkauften. Bei Auflösung der alten Generalsuperintendentur 1816 kam deren Archiv in das Ständische Archiv im Lübbener Ständehaus. Der jüngere Bestand stammt aus der 1844 eingerichteten stellvertretenden Generalsuperintendentur des Markgraftums Niederlausitz. Nach 1918 gelangte auch dieser Bestand in das Ständische Archiv. 1958 wurde er in das Brandenburgische Landeshauptarchiv nach Potsdam verbracht. |
Nachfolger: | BLHA, Rep. 40D Konsistorium der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1,76 lfm; 90 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 64 A Generalsuperintendentur Lübben Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=16591 |
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