8 Lübbben; Rep. 8 Stadt Lübben (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 8 Stadt Lübben
Vorwort:Stadtgeschichte

Lübben wurde um 1150 als Burg (urbs lubin) erstmals erwähnt, sicher bezeugt wird deren Vorhandensein im Jahre 1180. Im Schutz der Burg entwickelte sich die Stadt. Über ihre Gründung existiert keine urkundliche Überlieferung, als solche erwähnt wird Lübben in einer Urkunde aus dem Jahre 1329. Magdeburger Stadtrecht wurde sehr wahrscheinlich in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts verliehen. Vor Herausbildung des Rates im 14. Jahrhundert führte ein Schöffenkolleg die Verwaltungsgeschäfte der Stadt. Mit zunehmender Bedeutung des Rates als Verwaltungsorgan, fungierten die Schöffen nur noch als Gerichtsbehörde. Als Immediatstadt war Lübben direkt dem Landesherrn unterstellt. Der Landvogt als sein Stellvertreter übte die hohe Gerichtsbarkeit aus und belehnte den Stadtrichter mit seinem Amt. 1549 erwarb die Stadt selbst das freie Gericht und der jeweilige Bürgermeister übernahm das Richteramt mit dem dazugehörigen Lehngut. Der Rat wurde jährlich gewählt, die Anzahl seiner Mitglieder wechselte häufiger. Von alters her saßen 12 Personen im Rat, 4 Bürgermeister und 8 Ratsmitglieder. Seit 1794 bestand er aus 1 Regierenden Bürgermeister, 1 Vizebürgermeister, dem Stadtsyndikus, 3 Senatoren und dem Stadtrichter. Dem Rat in seinen Entscheidungen stand ein Bürgerlicher Ausschuss aus Vertretern der Bürgerschaft zur Seite. Seit dem 14. Jahrhundert entwickelte Lübben sich zum Verwaltungssitz sowohl der ständischen als auch der landesherrlichen Behörden in der Niederlausitz. Im Zuge des Wiener Kongresses ging 1815 die Niederlausitz an Preußen über und Lübben wurde preußische Kreisstadt. Ende 1831 fand die Einführung der neuen Städteordnung statt, es wurden nunmehr 18 Stadtverordnete gewählt, die ihrerseits Anfang 1832 den neuen Magistrat, bestehend aus einem Bürgermeister und drei unbesoldeten Mitgliedern (Senatoren) wählten.
1929 erfolgte die Eingemeindung des Gutes Frauenberg sowie des Landhaus- und Schlossbezirks, 1939 der Gemeinde Steinkirchen, 1974 der Gemeinden Neuendorf und Treppendorf und 1993 der Gemeinden Lubolz, Hartmannsdorf und Radensdorf.

Bestandsgeschichte

Das Vorhandensein einer städtischen Kanzlei kann mindestens für die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts bezeugt werden. Das Stadtschreiberamt wurde in der Regel bis in das 16. Jahrhundert vom Schulmeister versehen. Die Zunahme der schriftlichen Verwaltungstätigkeit führte ca. um 1540 zur Anstellung eines Stadtschreibers, der auch das Archiv zu betreuen hatte. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts war die Stadt zunehmend um die Aufrechterhaltung der Ordnung in Kanzlei und Archiv bemüht. Mit dem 1815 erfolgten Übergang der Niederlausitz an Preußen kamen nunmehr auch hier die Stein-Hardenbergschen Reformen zum Tragen, die sich auch auf die Archivverwaltung im kommunalen Bereich erstreckten. Die Städte waren fortan zu einer ordnungsgemäßen Einrichtung und Verwaltung eines Archivs verpflichtet. Auch in Lübben wurden entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Das Stadtarchiv befand sich im Rathaus neben dem Sitzungszimmer des Magistrats. Seit 1832 hatte der Stadtsekretär Registratur und Archiv zu betreuen. Durch ihn erfolgte in den Folgejahren die systematische Einrichtung der Registratur und Ordnung des Archivs. Für Akten und Urkunden wurden Repertorien angelegt. Die neben den Urkunden vorhandenen ältesten Archivalien - zumeist Amtsbücher - blieben dabei unberücksichtigt. Sie wurden ab 1903 im Auftrag der Stadt von dem Dresdner Staatsarchivar Dr. Woldemar Lippert im Zuge seiner Arbeiten an der Herausgabe der Lübbener Urkundenbücher geordnet und erfasst.
Aufgrund mangelnder Betreuung durch Fachpersonal geriet das Archiv nach der Wende zum 20. Jahrhundert zunehmend in einen vernachlässigten Zustand. Einer umfangreichen Kassation im Jahre 1819 waren in den Jahren 1837, 1870, 1904, 1918, 1922 weitere gefolgt. Weiterhin führten unsachgemäße Aufbewahrung sowie achtloser Umgang mit Archivgut zu Verlusten. Auf Veranlassung der Stadt Lübben wurden die im Zustand der völligen Unordnung befindlichen Archivalien im Juli 1930 in das Landesarchiv der Stände der Niederlausitz im Ständehaus überführt und der Landesarchivar Martin Stahn mit der Erschließung des Bestandes beauftragt. Im Laufe des Jahres 1930 wurde der Altbestand an städtischen Archivalien übernommen, Anfang 1932 folgten die Stadtrechnungsbände und -belege bis zum Jahr 1870 nach. Die letzten Zugänge bildete 1934 die umfangreiche neuere Registratur. Die von Stahn vorgenommene Neuordnung und Verzeichnung erfolgte unter Anlehnung an die beim Magistrat vorhandenen Registranden, so dass der alte Ordnungszustand der Archivalien, geteilt in eine reponierte und eine kurrente Registratur, wieder hergestellt wurde. Eine Verzeichnung der im Jahre 1934 übernommenen Akten konnte Stahn nicht mehr durchführen.
Im April 1945 wurden die mittelalterlichen Teile der Überlieferung wie Urkunden, Stadtbücher und Stadtrechnungen aus Sicherheitsgründen in die Salzbergwerkschächte nach Schönebeck an der Elbe ausgelagert, von wo sie nach Kriegsende zunächst nach Goslar und später in das Staatliche Archivlager in Göttingen gelangten. Im Zuge des Kulturaustausches zwischen der DDR und der BRD im Jahre 1987 gingen sie an die Stadt Lübben zurück.
Im April 1945 wurde die Stadt Lübben bei Kampfhandlungen stark zerstört. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle städtischen Unterlagen, die sich nach 1934 in der laufenden Registratur im Lübbener Rathaus befanden, mit dem Gebäude bei den Kriegshandlungen 1945 durch Brand vernichtet. Dazu gehörten auch die Personal- und Bauakten. Das Gebäude des Landesarchivs blieb dagegen weitgehend verschont, der Ordnungszustand der städtischen Archivalien war jedoch stark beeinträchtigt. Der Archivar Erwin Seemel begann im September 1951 anhand der vorhandenen Zettelkarteien mit der Erstellung eines Findbuches, welches im Juni 1955 fertig gestellt wurde. Danach wurde der Bestand in A Urkunden, B I. Stadt- und Verwaltungsbücher, B II. Kassen- und Rechnungsbücher und C Akten gegliedert. Die Einteilung der Akten erfolgte in zwei Abteilungen, die erste Abteilung umfasst den Teil der ehemaligen reponierten und kurrenten Registratur, welche miteinander vereinigt wurden (siehe Systematikpunkt A.1 Alte Registratur). Die zweite Abteilung bildet die nach dem Dezimalsystem aufgebaute neuere städtische Überlieferung, die - bis auf wenige nachgereichte Unterlagen - weitgehend mit dem Jahr 1934 abschließt. Sie wurde nach dem Registraturplan für Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen, bearb. und hrsg. von Fritz Neßhover, Siegburg, 1934 gegliedert (Siehe A.2 Systematikpunkt Neue Registratur).
1949 resultierte aus dem ehemaligen Niederlausitzer Landesarchiv das Landesarchiv Lübben als kleinstes staatliches Archiv. Es wurde als Zweigarchiv dem neu begründeten Landeshauptarchiv Brandenburg (seit 1952 Brandenburgisches Landeshauptarchiv) angeschlossen. Der alte Standort im ehemaligen Ständehaus wurde beibehalten. Das BLHA überführte 1958 den größten Teil der Lübbener Bestände nach Potsdam. Vor Ort verblieben neben dem Lübbener Stadtbestand nur noch kleinere Deposita, die bereits vor 1945 in das Ständische Archiv gelangt waren (1926 Archiv der Landkirche Lübben, 1925 Lübbener Schützengilde, 1926 Kirchenrechnungen der deutschen und wendischen Kirche, 1934ff. Unterlagen verschiedener Innungen). In den Folgejahren nutzte die Staatliche Archivverwaltung das Archiv als Archivdepot. 1984 übernahm das Staatsarchiv Potsdam das Archiv als Außenstelle und schloss 1988 mit der Stadt Lübben einen Depositalvertrag über den historischen Bestand des Stadtarchivs bis zum Jahr 1945 ab. Der Depositalvertrag von 1993 regelte auch die Übernahme des städtischen Schriftguts aus der Zeit von 1945 bis 1990. Im Mai 2010 bezog das Archiv seinen neuen Standort im Lübbener Rathaus. In diesem Zuge schloss die Stadt Lübben und das BLHA im Jahre 2012 eine Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer archivischen Gemeinschaftseinrichtung mit der Bezeichnung "Stadt- und Depositalarchiv Lübben" ab. Diese wurde im beiderseitigen Einvernehmen zum Ende des Jahres 2017 gekündigt und der Bestand der Akten und Karten im Juli 2017 an das Kreisarchiv des Landkreises Dahme-Spreewald in Luckau abgegeben.
Verweis:Der Akten- und Kartenbestand lagert im Kreisarchiv des Landkreises Dahme-Spreewald in Luckau.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686791
 
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