Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 8 Stadt Spremberg - Urkunden |
Dat. - Findbuch: | 1367 - 1850 |
Vorwort: | Bestandsanalyse
Der Urkundenbestand Rep. 8 Spremberg ist bruchstückhaft und besteht überwiegend aus Urkundenreproduktionen, darunter auch 13 Negativkopien im Zweiten Weltkrieg verlorener Originale. Er enthält nur sechs original überlieferte Urkunden.
Es sind mehrere Themenbereiche vertreten. An erster Stelle seien acht Bestätigungsurkunden der Stadtrechte aus dem Zeitraum von 1411 bis 1594 genannt; nur die jüngste von 1594 ist als Originalurkunde enthalten, ein Vidimus einer Stadtrechtsverleihung von 1397 (U 25 E). Eine dieser Urkunden ist abschriftlich überliefert und offensichtlich verfälscht (U (15) A, eingeordnet unter 1592 Dezember 13). Vier weitere Urkunden betreffen das Gericht der Stadt Spremberg. Es handelt sich dabei um drei Belehnungen Kaiser Karls IV. bzw. der Herren von Spremberg aus dem Zeitraum von 1367 bis 1441 sowie um einen lehnsherrlichen Verkaufskonsens von 1512. Zu Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Rat liegt eine Urkunde von 1545 vor, in der die Bestrafungsinstanz für zwei Bürger nach einer solchen Auseinandersetzung festgelegt wird. Urkunden von 1511 und 1512 betreffen Belehnungen von Stadtbürgern mit Gärten und Wiesen, 1530 den Verkauf von Lehngütern an die Stadt und die Belehnung damit, sowie 1607 ein städtisches Freihaus.
Eine größere Überlieferungsgruppe bilden Urkunden zu Handwerksangelegenheiten mit Bestimmungen für die Fleischerinnung (1573), für die Gewerke der Schuster (1543, 1593) bzw. der Schuh-, Stiefel- und Pantoffelmacher sowie der Lohgerber (1675) und für das Gewerk der Schmiede (1562). Die in diesen Urkunden enthaltenen Einzelbestimmungen werden in den Regesten in der Regel nicht im Detail erfasst. Die drei Urkunden für die Schuhmachergewerke dokumentieren Wandlungen in den Bestimmungen zur Handwerksausübung im 16. und 17. Jahrhundert. Außerdem sind in dieser Gruppe Reproduktionen eines Geburtsbriefes (1693) und eines Gesellenbriefes der Tuchschererinnung der Stadt Werdau (1835) enthalten. Der Geburtsbrief wurde auf Ersuchen eines Dorfschmiedes ausgestellt, der seinen Sohn das Schmiedehandwerk in Spremberg lernen lassen wollte. Für den Gesellenbrief lässt nur seine Überlieferung im Spremberger Kontext vermuten, dass es sich ebenfalls um einen Nachweis handelt, der zur Aufnahme in ein Spremberger Gewerk worden ist.
Schließlich enthält der Urkundenbestand noch die Fotografie einer Urkunde, in der Kaiser Ferdinand I. 1564 über die weitere Gewährung und Verzinsung eines Darlehnes entscheidet, das der Stadt Spremberg anlässlich eines Brandschadens gewährt wurde. Zu diesem Gegenstand wurden auch einige Hinweise auf Urkundenabschriften in Akten aufgenommen.
Bestandsgeschichte
Über die Aufbewahrung der Urkunden der Stadt Spremberg sind wir erst ab dem 19. Jahrhundert durch einige Hinweise näher unterrichtet. Aus einem Bericht von 1833 geht hervor, dass sie zusammen mit den Stadt- und Bürgerbüchern und anderen rechtserheblichen Unterlagen im sogenannten "Ratsdepositum" aufbewahrt wurden, d. h. in einem besonders gesicherten großen eisernen Kasten, der im Fußboden des Sessionszimmers des Magistrats verankert war. Diese Lagerung scheint sich auf die Urkunden nachteilig ausgewirkt zu haben, denn sie erlitten zum Teil Schäden durch Feuchtigkeit. Deshalb wurde ihre Aufbewahrung in einem eigens anzufertigendem Schrank angeordnet (Schröder, S. 86). Bei der in demselben Jahr in Angriff genommenen Erarbeitung eines Aktenrepertoriums scheinen die Urkunden außer Betracht geblieben zu sein.
Urkunden städtischer Provenienz befanden sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Heimatmuseum des Kreises Spremberg (heute: Niederlausitzer Heidemuseum). Um 1925 publizierte K. Marten eine 41 Einträge umfassende Liste städtischer Urkunden, die im Museum aufbewahrt wurden, das in einem Kelleraum des Gymnasiums untergebracht war (Marten, S. 84–86). Das Geheime Staatsarchiv in Berlin kritisierte 1936 die Aufbewahrung im Heimatmuseum und wies auf das Besitzrecht der Stadt an den Urkunden hin (Schröder, S. 90). Eine – vielleicht unvollständige – Liste, die der als Archivpfleger im Kreis Spremberg tätige Gymnasialrektor Vannesson erstellt hat, weist nur noch 11 im Jahr 1938 im Heimatmuseum vorhandene Urkunden nach, von denen noch drei Stücke im heutigen Bestand zu identifizieren sind (als Reproduktionen, siehe unten). Im Jahr 1961 waren dort keine Urkunden mehr aufzufinden, was auch damit zusammenhängen könnte, daß die Bestände des Heimatmuseums 1945 weitgehend vernichtet worden waren.
In den den 1930er oder 1940er Jahren ließ sich Richard Moderhack, damals Archivar am Geheimen Staatsarchiv, die Spremberger Urkunden nach Berlin-Dahlem senden, um sie zu regestieren. Die Bearbeitung dieser Urkunden verzögerte sich jedoch infolge der Kriegsereignisse und der Einberufung Moderhacks. Ihr weiteres Schicksal lässt sich nicht mehr genau nachvollziehen. Spremberger Archivalien, die sich im Geheimen Staatsarchiv befanden, sollten einem Aktenvermerk vom 31.10.1943 zufolge an die Stadt zurückgesandt werden. Ob sich darunter auch die Urkunden befanden, ist nicht bekannt. Sie gelten seit 1945 als verloren.
Urkundenverzeichnisse sind im Aktenbestand der Stadt Spremberg nicht überliefert. Rudolf Lehmann hat anhand von anderen Aufzeichnungen, weiterer abschriftlicher Überlieferungen und publizierter Regesten eine Rekonstruktion des Spremberger Urkundenbestandes in Form von Kurzregesten vorgelegt. Nicht alle im vorliegenden Bestand enthaltenen Stücke sind dort erfasst.
Im Einzelnen ist über die Herkunft der Urkunden und Urkundenreproduktionen dieses Bestandes folgendes zu sagen: Von den sechs original überlieferten Urkunden stammen fünf aus dem sog. Vermischten Bestand im Landesarchiv Lübben (U 1 A, U 5 A, U 6 A, U 18 C, U 25 E); eine wurde 1964 aus dem DZA Merseburg übernommen (U 24 F). Die verfälschte Abschrift (U (15) A) stammt möglicherweise aus dem Stadtarchiv Luckau.
Die größte Gruppe unter den Reproduktionen bilden 13 Negativkopien (U (3), U (4), U (10), U (11), U (14), U (16), U (17), U (19), U (20), U (21), U (22), U (26), U (27)), die 1988 aus dem Stadtarchiv Spremberg in die Außenstelle Lübben des BLHA übernommen wurden. Dieser Überlieferung kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als die zugrundeliegenden Originalurkunden nicht mehr zu ermitteln sind. Sie wurden wahrscheinlich in den 1930er oder 1940er Jahren von nach Berlin-Dahlem ausgeliehenen Stücken hergestellt. Außer U (27) sind alle diese Stücke in den bereits erwähnten Listen von Marten (10 Stücke) und Vannessen (3 Stücke) zu identifizieren (Martens Angaben sind bei der Verzeichnung erfasst worden; Angaben in Vannessons Liste passen zu U (10), U (19) und zu der auch bei Marten identifizierbaren U (22).) Des Weiteren enthält der Bestand zwei Fotografien von Urkunden, die 1954 von Originalen in Privatbesitz (Dr. W. A. Boelcke, Spremberg) aufgenommen wurden (U (13), U (23)). Sechs weitere Urkundenreproduktionen gelangten 1995 ins Brandenburgische Landeshauptarchiv (U (28), U (29), U (30), U (31), U (32), U (33)), sie zeigen Originalurkunden, die im selben Jahr vom Niederlausitzer Heidemuseum erworben wurden. |
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