37 Garz, Kr. Ruppin; Rep. 37 Gut Garz, Kr. Ruppin; 1415-1939 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 37 Gut Garz, Kr. Ruppin
Dat. - Findbuch:1756 - 1939
Vorwort:Besitzgeschichte

Das westlich von Fehrbellin am Rande des Rhinluches gelegene Dorf Garz samt Rittersitz war schon vor 1420 im Besitz der von Quast. Das Gut blieb bis zur Enteignung durch die Bodenreform in Hand der Familie. Das Landbuch der Herrschaft Ruppin von 1491 nennt Henning Quast in Garz, Küdow und Protzen mit Natural- und Geldhebungen. Um 1525 war Joachim Quast im Besitz des Dorfes Küdow. Kurfürst Joachim I. belehnte 1542 Joachim v. Quast mit dem ganzen Dorf Garz, dem Patronat, Straßenrecht und Diensten. 1570 erfolgte die Belehnung mit Küdow, das 1805 aufgeteilt wurde, so dass die Quasts nur den Patronat behielten. Otto von Quast auf Garz erwarb 1652 Protzen und 1680 Anteile an Radensleben hinzu und begründete die ältere, Radenslebener Linie der v. Quast. Sein Vetter Albrecht Christoph führte die Garzer Linie als jüngere Linie fort. Er kaufte 1663/1664 die Güter Damm und Rohrlack. Seit 1663 hatten die von Quast neben der Familie von Bredow Rechte in Wutzetz. Ende des 17. Jh. wurde das Dorf Vichel erworben. 1705 erfolgte die Teilung der Besitzungen. Der Garzer Zweig erhielt die Hälfte von Rohrlack, Wutzetz und Damm, die Vicheler Linie die anderen Hälften der genannten Dörfer und Küdow. 1795-1842 wurden die Güter vorübergehend vereinigt. Nach einer weiteren Teilung im Jahr 1842 gehörten zum Garzer Besitz Küdow, Damm, der vierte Teil von Zootzen und halb Wutzetz. Das kurz danach von der Garzer Linie der von Quast gekaufte Gut Gartow wurde 1888 verselbständigt. Von 1929-1945 gehörte Garz der geschiedenen Frau des Adolf Friedrich von Quast, Marie Luise wiederverehelichte Becker. Im Jahr 1929 betrug der Besitz in Garz 450 ha. Der Grundsteuerreinertrag lag bei ca. 7.900 RM.

Bestandsgeschichte

Das umfangreiche Gutsarchiv befand sich bis zum Ende des 2. Weltkrieges zusammen mit der Bibliothek im Turm des Gutshauses von Garz und wurde beim Einmarsch der Roten Armee geplündert und zum überwiegenden Teil vernichtet. Heute sind nur noch Reste überliefert, die meist aus losen Blättern bestehen. Die Urkunden wurden 1958 vom Landesarchiv Lübben und 1963 vom Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg übernommen. Den Aktenbestand erhielt das BLHA 1955 von der Kreisverwaltung Kyritz und zum kleineren Teil 1964 aus Privathand. 1962 erfolgte die Neuordnung und Erschließung. Der Hauptteil besteht aus Familienschriftgut, v.a. den Nachlässen des Geheimen Rates Otto Christoph Leopold von Quast (1765-1842) und seines Sohnes Hermann (1812-1888). Einzelstücke sind im Besitz der Nachfahren v. Quast.

Literatur

Mathis Leibetseder und Werner Heegewaldt, Gestaltete Landschaft. Archivalische Quellen zu Schlössern, Herrenhäusern und Gärten im Land Brandenburg [= Inventar der baugeschichtlichen Quellen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv]. Berlin 2004, Nr. 1950. - Peter-Michael Hahn und Hellmut Lorenz (Hrsg.), Herrenhäuser in Brandenburg und der Niederlausitz. Kommentierte Neuausgabe des Ansichtenwerks von Alexander Duncker (1857-1883), Berlin 2000, Bd. II/170-172. - Sigismund v. Quast, Geschichte der Familie v. Quast, Braunschweig 1974 mit Nachträgen 1980-1988. - Sebastian Panwitz: Hermann von Quast (1812 - 1888) auf Garz. Leben und Wirken eines märkischen Rittergutsbesitzers, Karwe 2021.
Verweis:Rep. 37 Gut Gartow, Kr. Ruppin. - Ein Teil des Familienarchives von Quast, darunter Lehnsurkunden von Garz, befindet sich im Geheimen Staatsarchiv (GStA) PK, VI. HA (Ute Dietsch, Familienarchive und Nachlässe im GStA. Berlin: Selbstverlag 2008, S. 73).
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=103922
 
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