37 Pessin; Rep. 37 Güter Pessin und Buschow, Kr. Westhavelland; 1416-1981 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 37 Güter Pessin und Buschow, Kr. Westhavelland
Dat. - Findbuch:1575 - 1981
Vorwort:Besitzgeschichte

Die zwischen Nauen und Rathenow im ehemaligen Kreis Westhavelland gelegenen Rittergüter Pessin und Buschow gehörten zu den Stammbesitzungen der havelländischen Uradelsfamilie von Knoblauch. Im Landbuch Kaiser Karls IV. von 1375 wird die Familie erstmals urkundlich mit Besitzrechten im Dorf Pessin erwähnt. 1412 besaß sie das Dorf mit Ober und Untergericht, Diensten, dem Wohnsitz und den wüsten Hofstätten. Es folgten weitere Belehnungen mit Ländereien, Abgaben und Diensten in den havelländischen Dörfern Ferchesar, Knoblauch, Lochow, Markau, Markee, Niebede und Wustermark sowie mit den Heidebergen bei Brädikow. Seit dem 17. Jahrhundert wurde der Besitz in Pessin durch Erbteilungen und Verkäufe in mehrere Teile zersplittert, die Familie von Knoblauch blieb jedoch bis 1945 dort ansässig und verfügte 1929 über fünf Anteile des Ritterguts (Anteile II-VI) mit insgesamt 1.057 ha. und einem Grundsteuerreinertrag von 13.008 RM. Einen Anteil von Pessin erwarb 1606 die Familie von Bredow zu Klessen, seit dem 18. Jahrhundert zu Senzke, die noch 1921 in Pessin ansässig war. Im Jahr 1929 nennt das Güteradressbuch die Siedlungsgesellschaft "Deutsche Scholle" als Eigentümer dieses Anteils.

Im 1335 urkundlich erstmals erwähnten Dorf Buschow erwarb die Familie von Knoblauch 1429 einzelne Rechte. Johann Markgraf zu Brandenburg belehnte Sigmund von Knoblauch mit dem Ober und Untergericht, dem Schulzenlehen, einem Hüfner-Hof und 16 Kossäten zu Buschow. Ein zweiter Anteil gehörte seit vor 1375 der Familie von Wilmersdorf und konnte 1796 von den v. Knoblauch hinzu erworben werden. Das Rittergut blieb bis zur Bodenreform (1945) im Besitz der Familie. Im Jahre 1929 umfasste Buschow I mit Barnewitz und Garlitz 543 ha. und wies einen Grundsteuerreinertrag von 5.000 RM auf.

Bestandsgeschichte

Der vorliegende Bestand ist in zwei Teilen in das BLHA gelangt. Im Jahre 1963 wurden 35 Urkunden aus dem Zeitraum 1416-1759 aus dem Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg übernommen. Der Bestand war vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem (GStA) deponiert worden und nach der kriegsbedingten Auslagerung in das DZA gelangt. Eine weitere Urkunde (U 30) konnte 1967 aus Merseburg übernommen und dem Bestand provenienzmäßig neu zugeordnet werden. Der zweite Teil besteht aus Fotokopien und Transkriptionen von Archivalien, die dem BLHA im Jahre 1990 von der Familie von Knoblauch als Bestandsergänzung überlassen wurden.

Literatur

Almut Andreae u. Udo Geiseler (Hrsg.), Die Herrenhäuser des Havellandes, Berlin 2001, S. 92-96 u. 235-241. - Mathis Leibetseder und Werner Heegewaldt, Gestaltete Landschaft. Archivalische Quellen zu Schlössern, Herrenhäusern und Gärten im Land Brandenburg [= Inventar der baugeschichtlichen Quellen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv]. Berlin2004, Nr. 1212-1217 und 4222-4230. - Gotha Uradel 1902 (Stammreihe v. Knoblauch).
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=106593
 
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