37 Schwedt-Vierraden; Rep. 37 Herrschaft Schwedt-Vierraden, Kr. Angermünde; 1252-1892 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 37 Herrschaft Schwedt-Vierraden, Kr. Angermünde
Dat. - Findbuch:1252 - 1892
Vorwort:Besitzgeschichte

Der Besitz von Schwedt (Oder) war im Spätmittelalter zwischen Brandenburg und Pommern heftig umstritten. Seit dem letzten Drittel des 15. Jh. gehörten Schloss und Stadt endgültig zu Brandenburg und wurden 1481 von Markgraf Johann an Johann Graf Hohenstein verliehen, der sie mit dem 1478 erworbenen Vierraden zur Herrschaft verband. Seit dieser Zeit findet sich die Bezeichnung Herrschaft Schwedt-Vierraden in den Urkunden. Als sein Nachfahre Martin Graf Hohenstein 1609 erbenlos starb, fielen sämtliche Besitzungen an das Kurhaus zurück. Bis 1660 diente Schwedt als Sitz für die Kurfürstenwitwe, die beiden neu gebildeten Ämter Schwedt und Vierraden wurden zunächst verpachtet. 1664 überließ Kurfürst Friedrich Wilhelm die Ämter aus Geldnot Gustav Adolf Graf von Varrensbach als Pfandbesitz. Seine zweite Ehefrau Dorothea löste 1670 die Schuld ab und vereinigte die Ämter zur Herrschaft Schwedt, die erblicher Besitz wurde und nicht zu den landesherrlichen Domänen zählte. 1680 wurde die 1648 säkularisierte und 1679 von Schweden an Brandenburg abgetretene Johanniterordenskomturei Wildenbruch hinzugekauft. Sie bestand aus den Gütern bzw. Dörfern: Wildenbruch, Marienthal, Neuendorf, Linde, Gornow, Rufen, einem Teil in Rohrsdorf, einem Teil in Köselitz, Neu Grape, Stresow, Jädersdorf, Thänsdorf, Rörchen und Liebenow. Bis 1686 erfolgten weitere Erwerbungen: Uchtdorf, Roderbeck, Brusenfelde, Lindow, Nipperwiese und Kehrberg. Die Herrschaften Schwedt und Wildenbruch wurden 1670/1698 in ein Majorat umgewandelt, das nach dem Recht der Erstgeburt im Mannesstamme vererbt werden sollte und nach dem Tode der Kurfürstin Dorothea 1689 an ihren ältesten Sohn Markgraf Philipp Wilhelm fiel. Die nunmehr Markgrafschaft Brandenburg-Schwedt bezeichnete Herrschaft bestand bis zum Aussterben der Nebenlinie der Hohenzollern im Jahre 1788. Sie verfügte zwar über eine eigene Justiz- und Domänenverwaltung mit dem Sitz in Schwedt, eine staatsrechtliche Sonderstellung war damit aber nicht verbunden. Mit dem Tod von Markgraf Friedrich Heinrich erlosch 1788 das Haus Brandenburg-Schwedt und die Besitzungen fielen an die Krone zurück. Der Besitz zählte zu den Königlichen Schatullgütern und wurde zunächst von einer Immediat-Administration und Justiz-Deputation, später von der Königlichen Domänenkammer der Herrschaft Schwedt verwaltet, die seit 1798 dem Generaldirektorium unterstand. Zum Personal der Kammer gehörten: 1 Kammerdirektor, 1 Kriegsrat, 1 Domänen-Rentmeister, 2 Geheime Sekretäre, 1 Landbaumeister, 1 Kalkulator, 1 Magazininspektor und 5 Unterbeamte. Um 1790 (siehe Besitzstandskarte um 1800 von Berthold Schulze unter Literatur) gehörten zur Markgrafschaft Schwedt in der Kurmark die Städte Schwedt und Vierraden, die Dörfer und Vorwerke Berkholz, Blumenhagen, Damm, Gatow, Heinersdorf, Hohenfelde, Meyenburg, Monplaisir und Schönermark; in der Neumark die Dörfer und Vorwerke Grabow, Nahausen, Nieder- und Hohenkränig, Peetzig, Reichenfelde, Rufen und Nieder Saathen sowie in Pommern: Brusenfelde, Gebersdorf, Gornow, Jädersdorf, Liebenow, Linde, Marienthal, Neuendorf, Nipperwiese, Roderbeck, Rörchen, Rohrsdorf, Stresow, Thänsdorf, Uchtdorf, Wildenbruch und Wilhelmsfelde im Kreis Greifenhagen und Köselitz und Neugrape im Kreis Pyritz. Damit verbunden waren die nicht zum Majorat gehörenden pommerschen Allodialgüter Dorotheenwalde, Fiddichow, Jägersfelde, Kehrberg, Kolbitz, Kunow, Groß Schönfeld, Selchow, Steinwehr und Wilhelmswalde im Kreis Greifenhagen.
Mit der Neuordnung der Preußischen Verwaltung wurde die Kammer 1816 aufgelöst, eine Reihe von Gütern zur Tilgung von Staatsschulden veräußert (Berkholz, Hohenfelde, Hohen- und Niederkränig, Anteil Köselitz, Neuendorf, Anteil Neu Grape, Nipperwiese, Schönermark) und als Lokalverwaltung das Rentamt Schwedt geschaffen, das zwar in Brandenburg lag, aber der Pommerschen Regierung zu Stettin unterstand. Im langjährigen Rechtsstreit über die Frage, ob die Herrschaften Schwedt, Vierraden und Wildenbruch Staatsdomänen oder königlicher Besitz seien, wurde 1872 zugunsten der Krone entschieden. Die Verwaltung wurde künftig der Kgl. Hofkammer unterstellt. Zum Besitz gehörten: Brusenfelde, Gornow, Jädersdorf, Liebenow, Linde, Anteile an Lindow, Marienthal, Neuendorf, Neugrape, Roderbeck, Rohrsdorf, Rörchen, Stresow, Thänsdorf, Uchtdorf und Wildenbruch.

Bestandsgeschichte

Der vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem (GStA) als X. HA, Pr.Br.Rep. 25 C verwahrte Restbestand Markgräfliche, später Königliche Kriegs- und Domänenkammer zu Schwedt (Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchives zu Berlin-Dahlem. 3. Teil: X.-XI. Hauptabteilung (= Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung, 26). Bearb. von Reinhard Lüdicke. Leipzig 1939, S. 153) ist im Krieg nicht ausgelagert und durch einen Magazinbrand vernichtet worden. Ein großer Teil der Aktenüberlieferung war vorher von der Preußischen Archivverwaltung an das Staatsarchiv Stettin abgegeben und dort als Rep. 9 Markgrafschaft Schwedt-Wildenbruch eingeordnet worden. Die Akten gelangten im November 1961 im Rahmen eines Archivalienaustausches vom polnischen Wojewodschaftsarchiv Szczecin an das Landesarchiv Greifswald, wo sich bereits der kriegsbedingt ausgelagerte, ebenfalls aus Stettin stammende Urkundenbestand (Rep. 3 Markgrafschaft Schwedt-Wildenbruch) befand. In Greifswald erfolgte die Rekonstruktion der Aktenordnung und eine Neuverzeichnung. An Hand der Signaturen ließ sich ein Verlust von 162 von insgesamt 1531 Akten feststellen. Der Hauptteil der Überlieferung umfasst Akten des 18. Jahrhunderts. 1976 erfolgte die Übernahme der Greifswalder Überlieferung in das damalige Staatsarchiv Potsdam und die Zuordnung zum Bestand Rep. 37 Herrschaft Schwedt-Vierraden, in dem sich bereits 1963 übernommene Urkunden aus dem Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg befanden. Weitere Neuzugänge erfolgten durch die Auflösung älterer Gerichtsbestände und die Übernahme von Einzelstücken.

Literatur

Mathis Leibetseder und Werner Heegewaldt, Gestaltete Landschaft. Archivalische Quellen zu Schlössern, Herrenhäusern und Gärten im Land Brandenburg [= Inventar der baugeschichtlichen Quellen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv]. Berlin 2004, Nr. 4923-4935. - Geschichte und Verwaltung der Königlichen Familiengüter. Nach den Akten und Urkunden der Kgl. Hofkammer in Charlottenburg zusammengestellt von Fr. Rocca. Berlin 1913, 29ff. - Paul Menschell, Geschichte der Stadt und des Schlosses Vierraden (= Arbeiten des Uckermärkischen Museums- u. Geschichtsvereins zu Prenzlau, 10), Prenzlau 1929. - Berthold Schulze, Die Herrschaft Schwedt i.J. 1800 [Karte], in: Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809-1818 (= Einzelschriften der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg, 3), Berlin 1931, S. 62. - G. Thomae, Geschichte der Stadt und Herrschaft Schwedt, Berlin 1873. - Erich Westermann, 700 Jahre Stadt und Herrschaft Schwedt, Schwedt 1936. - Heinrich Jobst Graf v. Wintzigerode, Schwierige Prinzen. Die Markgrafen von Brandenburg-Schwedt. Phil. Diss. Freie Universität Berlin 2009.
Verweis:Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin/Pommern), Bestand 0071, Domänenrentamt Schwedt, vgl. Staatsarchiv Stettin - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Archiwum Panstwowe w Szczecinie - Przewodnik po zasobie do 1945 roku. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens. Bearbeitet von Radoslaw Gazinski, Pawel Gut, Maciej Szukala. Aus dem Polnischen übersetzt von Peter Oliver Loew (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 24). Oldenburg 2004, S. 145.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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