37 Liebenberg 137; Anweisungen des Freiherrn von Hertefeld aus Boetzlaer als Patrimonialgerichtsherrn über Weeze und Wemb über die Bestrafung des Fremdmahlens durch Weezer Einwohner, über das Verbot des "Königin-Einholens", über die Zahlung von Instandhaltungskosten für den Weezer Grenz- und Torfneu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Liebenberg 137
Titel:Anweisungen des Freiherrn von Hertefeld aus Boetzlaer als Patrimonialgerichtsherrn über Weeze und Wemb über die Bestrafung des Fremdmahlens durch Weezer Einwohner, über das Verbot des "Königin-Einholens", über die Zahlung von Instandhaltungskosten für den Weezer Grenz- und Torfneugraben mit namentlicher Aufführung der Zahlungspflichtigen, über die Eindeckung der Weezer Strohhäuser mit "Pfannen" (mit einer Aufstellung der Weezer Strohhäuser), über Grabenschau und Inspektion des Nierstromes und andere Polizeiangelegenheiten
Dat. - Findbuch:1778 - 1787
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1091151
 
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