Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Liebenberg 137 |
Titel: | Anweisungen des Freiherrn von Hertefeld aus Boetzlaer als Patrimonialgerichtsherrn über Weeze und Wemb über die Bestrafung des Fremdmahlens durch Weezer Einwohner, über das Verbot des "Königin-Einholens", über die Zahlung von Instandhaltungskosten für den Weezer Grenz- und Torfneugraben mit namentlicher Aufführung der Zahlungspflichtigen, über die Eindeckung der Weezer Strohhäuser mit "Pfannen" (mit einer Aufstellung der Weezer Strohhäuser), über Grabenschau und Inspektion des Nierstromes und andere Polizeiangelegenheiten |
Dat. - Findbuch: | 1778 - 1787 |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1091151 |
|