7; Rep. 7 Landesherrliche Ämter (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:7
Titel:Rep. 7 Landesherrliche Ämter
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Der einstmals sehr umfängliche landesherrliche Grundbesitz in der Niederlausitz schmolz durch Vergabungen an den Adel und kirchliche Institutionen stark zusammen. Auswärtige Landesherren erwarben seit dem 15. Jh. für ständig oder auch nur zeitweise einzelne Herrschaften in der Niederlausitz und verwandelten sie in Ämter - so Brandenburg 1442 Peitz, 1445/1455 Cottbus, 1555 Beeskow-Storkow, Sachsen 1425 Finsterwalde, 1448 Senftenberg, 1477 Sonnewalde, der Johanniterorden 1512 Schenkendorf, 1518 Friedland - die dem Lande entfremdet und in die jeweilige Ämterorganisation eingegliedert wurden, innerhalb deren sie meist eine von der der Niederlausitz abweichende Entwicklung nahmen. Dem Landesherrn der Niederlausitz verblieben lediglich der Besitz des Schlosses Lübben mit einigen Dörfern und die Immediatstädte.
Die Durchführung der Reformation brachte in der Niederlausitz keine Ämtervermehrung, da der Landesherr nicht im Lande residierte und daher kein besonderes Interesse an der Vermehrung der Domänen hatte. Erst nach dem Anfall der Niederlausitz an Sachsen und insbesondere unter der Herrschaft der Nebenlinie Sachsen-Merseburg wurden energische Versuche zum Ausbau des landesherrlichen Domänenbesitzes unternommen. Der Landesherr erwarb eine Reihe adliger Herrschaften und verwandelte sie in Ämter, so 1624 Doberlug, 1668 Forst, das jedoch 1746 wieder an die Familie von Brühl verkauft wurde, 1674 Neuzauche, das mit dem Amte Lübben kombiniert wurde, 1680 Spremberg und 1688 Vetschau. Der Protest der in der Niederlausitz allmächtigen Stände 1692 setzte der weiteren Vermehrung der Ämter ein Ende. Hinzu kam nach dem Aussterben der Nebenlinie Sachsen-Merseburg das mangelnde Interesse des Landesherrn in Dresden an der Vermehrung der Niederlausitzer Ämter. Die Erwerbung der Herrschaften Sorau-Triebel 1765 und Friedland-Schenkendorf 1811 war mehr zufälliger Natur als Ergebnis einer planmäßigen Besitzpolitik.
Die Ämter umfaßten Dörfer, Vorwerke und z. T. Mediatstädte. Sie besaßen jedoch - im Gegensatz zu Kursachsen - keine besonderen landesherrlichen Rechte außer denen der Polizei, der Patrimonialgerichtsbarkeit und dem Schul- und Kirchenpatronat innerhalb des Amtssprengels und entsprachen damit adligen Herrschaften. Gleich diesen waren sie Bestandteile der ständischen Kreise. Die Verwaltung erfolgte durch Amtleute; im 18. Jh. wurde ein Pachtsystem eingeführt. 1784 wurden für die Handhabung der Justiz auf den einzelnen Ämtern Justizämter gegründet. Damit trennte sich die Amtsverwaltung in eine Justiz- und Finanzverwaltung (Justizamt, Rentamt).
Die Verwaltung der Niederlausitzer Ämter wurde zentral geleitet. Sie unterstanden von 1657-1738 der Rentkammer in Merseburg, von 1738 bis 1782 dem Geheimen Kammerkollegium in Dresden und von 1782-1815 dem Geheimen Finanzkollegium in Dresden.
Nach dem Übergang der Niederlausitz an Preußen wurden die niederlausitzischen Ämter in das preußische Domänensystem eingebaut. 1874 erfolgte ihre Auflösung.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1550263
 
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