Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 27A |
Titel: | Rep. 27A Hochbauämter |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Die allgemeine Bauverwaltung umfasste in Preußen ursprünglich sowohl die Hochbau- als die Wasserbauverwaltung. Sie gehörte seit 1810 zum Ressort des Innenministeriums, von 1848 bis 1878 zum Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und nach dessen Teilung 1878 zum Ministerium für öffentliche Arbeiten. Nachdem sich beide Bauzweige auch organisatorisch voneinander getrennt hatten, wurde die Hochbauverwaltung am 1. April 1920 dem Preußischen Finanzministerium unterstellt. Auf mittlerer Ebene wurden die Aufgaben von den Regierungen wahrgenommen, denen als Lokalbeamte Bauinspektoren zur Verfügung standen. Sie waren zunächst für Hochbau-, Wasserbau- und Wegebauangelegenheiten in ihrem Dienstbezirk zuständig. Lediglich für gewisse Schwerpunktbereiche waren besondere Wasser- und Wegebauinspektoren tätig. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machte die Spezialisierung Fortschritte, vor allem nachdem 1876 der Chausseebau an die Provinzialverwaltung übergegangen war. Auch für das Meliorationswesen und die nicht schiffbaren Gewässer entstand in dieser Zeit innerhalb der landwirtschaftlichen Verwaltung ein gesonderter Verwaltungszweig (vgl. Rep. 27 C Kulturbauämter). Die Landbauinspektoren waren seitdem fast ausschließlich für den Hochbau zuständig. Für die Behörden wurde die Bezeichnung Bauinspektion üblich. Seit 1910 hießen sie Hochbauamt, nach 1919 – besonders aber von 1933 bis 1945 – Staatshochbauamt. Ihre Aufgabe bestand in Bau, Verwaltung und Instandhaltung der staatseigenen Gebäude für alle Ressorts, die keine eigene Bauverwaltung, wie z.B. der Militärfiskus, besaßen. Daneben wirkten sie durch technische Gutachten und Überprüfungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen durch die Orts- und Kreispolizeibehörden an private Bauherren mit. Im Regierungsbezirk Potsdam waren bei der Neuorganisation der lokalen Bauverwaltung 1816 neun Landbaubedientenkreise geschaffen worden. Ihr Umfang war noch nicht von den soeben geschaffenen Kreisgrenzen abhängig, sondern hielt sich in konservativer Weise an die Territorien der Städte und Ämter und wechselte in der ersten Jahrhunderthälfte häufig. Erst 1852 wurden neben einigen speziellen Wasser- und Wegebaukreisen 14 Baukreise gebildet, die sich weitgehend nach den Grenzen der Landbaukreise der Landkreise orientierten. Sie waren mit Bauinspektoren, zeitweilig zum Teil auch mit Kreisbaumeistern besetzt, die noch für alle Zweige der Bauverwaltung zuständig waren. Der Zuständigkeitsbereich der 1910 gebildeten Hochbauämter hielt sich im Wesentlichen an die Verwaltungsgrenzen der Landkreise und blieb so in etwa bis 1945 bestehen. In der Regel bearbeitete ein Hochbauamt einen Kreis, nur in der Umgebung von Berlin waren die Dienstbezirke kleiner. Nach 1945 wurden die Hochbauämter Organe der Brandenburgischen Landesverwaltung. Zum 1. April 1949 wurden die Regierungsbauämter, wie sie seit 1948 genannt wurden, aufgelöst und ihre Funktionen den Kreisbauämtern bei den Landräten bzw. den Stadtbauämtern in den kreisfreien Städten übertragen.
Allgemeine Bestandsgeschichte
Vor 1945 waren erst wenige Abgaben von Baubehörden an das Geheime Staatsarchiv erfolgt. Sie gingen am Ende des Zweiten Weltkrieges beim Brand des Magazins in Berlin-Dahlem verloren. Die heute im BLHA vorhandenen Bestände wurden 1952 aus den Kreisarchiven bzw. Stadtarchiven der kreisfreien Städte übernommen und von 1958 bis 1966 geordnet und verzeichnet. Akten der Baupolizei, vor allem auch zu Privatbauten, sind in den Beständen der Bestandsgruppen Rep. 6B Kreisverwaltungen, Rep. 41 Amtsbezirke und Rep. 8 Städte enthalten. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559716 |
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