32A, B; Rep. 32A, B Kreis- und Ortsschulaufsichtsbehörden; 1705-1945 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:32A, B
Titel:Rep. 32A, B Kreis- und Ortsschulaufsichtsbehörden
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Alle öffentlichen und privaten Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Preußen standen nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 unter der Aufsicht des Staates. In den Provinzen wurde die Aufsicht hinsichtlich der höheren Schulen vom Provinzialschulkollegium, hinsichtlich der Volks- und Mittelschulen von den Regierungen ausgeübt, die beide vom Ministerium für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bzw. nach 1919 vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ressortierten.
Als Kreisaufsichtsbehörden unterstanden den Kirchen- und Schulabteilungen Kreisschulinspektoren für die inneren, d. h. den Unterricht betreffenden Angelegenheiten, während bei den äußeren Schulangelegenheiten die Landräte mitwirkten. Seit der Entstehung des landesherrlichen Kirchenregiments im 16. Jh. war die Schulaufsicht der Geistlichkeit übertragen. Jeder Superintendenturbezirk bildete daher zugleich einen Schulaufsichtsbezirk, in dem der Superintendent die Stelle des Kreisschulinspektors nebenamtlich ausübte. Infolge der in der zweiten Hälfte des 19. Jh. erforderlich gewordenen Verkleinerung der Bezirke wurden auch andere Geistliche und die Seminardirektoren zu diesem Amt berufen. Die Kulturkampfgesetzgebung des Jahres 1872 betonte den staatlichen Charakter der Schulaufsicht, beließ aber die evangelischen Geistlichen als Staatsbeamte in ihren Funktionen. In Einzelfällen konnten jetzt hauptamtliche Kreisschulinspektoren bestellt werden.
Die Ortsschulaufsicht oblag seit der Städteordnung von 1808 städtischen Schuldeputationen als Abteilungen der Magistratsverwaltung, auf dem Lande dem Ortsgeistlichen hinsichtlich des Unterrichts, dem Schulpatron im Hinblick auf die äußeren Angelegenheiten. Mit der in der Weimarer Verfassung von 1919 proklamierten Trennung von Kirche und Staat entfiel die geistliche Schulaufsicht. Seit 1920 wurden nur noch hauptamtliche Kreisschulräte berufen.
Im Regierungsbezirk Potsdam gab es 1918 88 Kreisschulinspektionsbezirke, von denen 71 nebenamtlich verwaltet wurden, darunter zwei katholische für Berlin-Land und Potsdam. 1877 ist für Berlin-Land der erste hauptamtliche Kreisschulinspektor nachweisbar, dazu kamen bis 1918 weitere für die Berliner Randgebiete, für Brandenburg (Havel), Potsdam, Rathenow und Wittenberge. 1939 unterstanden der Regierung Potsdam 17 Kreisschulräte.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Bis 1945 waren vermutlich noch keine Bestände lokaler Schulaufsichtsbehörden in das Geheime Staatsarchiv gelangt. Die Registraturen der meisten Kreisschulräte gingen verloren. Einzelne Reste, überwiegend 1920 in Berlin eingemeindete Orte betreffend, gelangten 1964 aus dem Stadtarchiv von Berlin ins BLHA. Weitere größere Übernahmen erfolgten 1969 aus dem Kreisarchiv Luckenwalde. 2006 wurden die Verzeichnungsangaben aus den Findkarteien in die Archivdatenbank übertragen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559721
 
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