15; Rep. 15 Untere Forstbehörden; 1779-1945 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:15
Titel:Rep. 15 Untere Forstbehörden
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Bei der Neuorganisation der Forstverwaltung nach den Befreiungskriegen wurden auch im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) 12 Forstinspektionen gebildet, die jeweils 2 bis 6 Forstreviere beaufsichtigen sollten. Sie wurden bereits 1819 im Rahmen der endgültigen Forstorganisation auf 7 Inspektionen reduziert, die für bestimmte Ämterforsten zuständig waren. Nach weiteren Veränderungen bestanden im Jahre 1824 noch 7 Forstinspektionen:
1. Forstinspektion Küstrin mit den Oberförstereinen Neumühl und Drewitz, Zicher, Lietzegöricke und Güstebiese, Limritz;
2. Forstinspektion Landsberg mit den Oberförstereien Kladow, Massin, Pyrehne, Wildenow, Neuhaus und Karzig;
3. Forstinspektion Driesen mit den Oberförstereien Regenthin, Schwachenwalde, Driesen, Schlanow und Lubiathfließ;
4. Forstinspektion Crossen mit den Oberförstereien Lagow, Reppen, Raschen und Rampitz;
5. Forstinspektion Sorau mit den Oberförstereien Sorau, Sablath, Groß Särchen und Spremberg;
6. Forstinspektion Senftenberg mit den Oberförstereien Lunow, Kolm, Grünhaus und Schönborn;
7. Forstinspektion Beeskow mit den Oberförstereien Neubrück, Dammendorf, Hangelsberg, Tauer, Börnichen und Kossenblatt.
Die weitere Entwicklung vollzog sich abweichend von der im Regierungsbezirk Potsdam. Bereits 1826 wurden die Forstinspektionen als Zwischeninstanzen zwischen der Regierung und den Oberförstereien aufgehoben. Ihre Aufgaben übernahmen die voll verantwortlichen Oberförster. Zwei der bisherigen Forstinspektoren wurden Stellvertreter des Oberforstmeisters vor allem zur Durchführung von Revisionen, einer für den Bereich der bisherigen Forstinspektionen Driesen, Landsberg (Warthe) und Küstrin, der andere für die Inspektionsbezirke Beeskow, Senftenberg und Sorau. In den späteren Jahren kam es zwar wieder zur Bildung von vier bzw. fünf Forstinspektionsbezirken, doch waren die Inspektoren nach und nach alle in die Forstverwaltung der Regierung einbezogen worden.
Weitere Veränderung gab es durch Umbenennung, Zusammenlegung und Neubildung von Oberförstereien wie im Regierungsbezirk Potsdam, vor allem im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts.
Einen größeren Einschnitt in der Entwicklung verursachte das 1933 erlassene Gesetz über die Landesforstverwaltung. Diese ging nun auf Göring als preußischen Ministerpräsidenten über, dessen Forstabteilung der Oberlandforstmeister leitete. Daraus entwickelte sich das preußische Landesforstamt. In den Regierungsbezirken führten die Oberforstmeister, seit 1934 Landforstmeister genannt, die Geschäfte der Staatsforstverwaltung bei den Regierungen unter unmittelbarer Aufsicht der Zentralbehörde unabhängig vom Regierungspräsidenten. 1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter, die Revierförstereien in Oberforstmeisterbezirke umbenannt. Die im gleichen Jahr erfolgte Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich brachte noch keine Veränderung. Erst das Gesetz über die Vereinheitlichung des Behördenaufbaus vom 5. Juli 1939 machte auch die Forstbehörden der Länder zu Reichsbehörden, nachdem bereits 1935 das preußische Landesforstamt mit dem Reichsforstamt zur Behörde „Der Reichsforstmeister und preußische Landesforstmeister“ vereinigt worden war.
Eine Sonderstellung nahmen die 1817 verstaatlichten Forsten des ehemaligen Stiftes Neuzelle ein. Sie unterstanden der Kultusverwaltung, wurden aber von einer Forstinspektion der Regierung Frankfurt (Oder) nebenamtlich verwaltet und zwar die Oberförsterei Neuzelle seit 1843, die Oberförsterei Siehdichum seit 1847.
Neben der Forstverwaltung bestand die Forstkassenverwaltung seit der Neuorganisation von 1817. Die von den Forstämtern getrennten Forstkassen arbeiteten jeweils für einen Forstinspektionsbezirk und bedienten sich häufig noch Spezialforstkassen. Ihre Aufgabe bestand in der Erhebung und Einziehung der Holzgelder und Forstgefälle aller Art und in der Geldrechnung für jedes Revier. Die Organisation der Forstkassen und -rendanturen wechselte oft. Zeitweise waren sie mit den Rendanturen der Domänenämter verbunden, seit den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts auch mit Staatlichen Kreiskassen.
Das Oberförstersystem blieb nach 1945 noch weiter bestehen (vgl. Rep. 258 Forstämter). Nach Versuchen der organisatorischen Neuordnung auch dieses Fachgebietes, unter anderem der Verwaltung nach Kreisen (Kreisforstmeister), wurde mit der Verwaltungsreform von 1952 auch eine neue Lösung im Forstbereich durch Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe geschaffen, von denen jeder mehrere Oberförstereien umfasste.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Die vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv unter Pr. Br. Rep. 15A-D archivierten Registraturen von Forstbehörden wurden im Zweiten Weltkrieg nicht ausgelagert und verbrannten daher fast vollständig im Mai 1945 in Berlin-Dahlem. Die seit 1950 ins BLHA übernommenen Bestände stammen vorwiegend aus Ablieferungen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und Oberförstereien. Die Akten der 1945 durch die Bodenreform verstaatlichten Gutsforsten befinden sich in den Beständen der Bestandsgruppe Rep. 37 Adlige Herrschaften und Güter. Die erhalten gebliebenen bzw. neu archivierten Forstkarten staatlicher Provenienz sind im Bestand Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder) – Karten nachgewiesen. Der Bestand Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder) III F (Forstregistratur) enthält auch Betriebswerke einzelner Oberförstereien.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559790
 
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