1 Oberpräsident; Rep. 1 Oberpräsident der Provinz Brandenburg und Berlin; 1720-1950 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1 Oberpräsident der Provinz Brandenburg und Berlin
Dat. - Findbuch:1720 - 1950
Vorwort:Behördengeschichte

Die Oberpräsidien als Behörden der mittleren Verwaltung wurden in Preußen bei der Reorganisation der Staatsverwaltung unter Stein und Hardenberg nach dem Zusammenbruch des feudal-absolutistischen Staates 1806/07 errichtet. Zusammen mit den bereits 1808 gebildeten Regierungen kam es damit zu einer Doppelung in der mittleren Verwaltung, die in der deutschen Verwaltungsgeschichte ohne Beispiel ist. An der Spitze jeder preußischen Provinz stand seit der grundlegenden Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 ein Oberpräsident. Die Provinzen zerfielen in der Regel in mehrere Regierungsbezirke. In den Grundzügen blieb es bei dieser Regelung bis 1945. Die Oberpräsidien gehen auf Steins Ideen der inneren Verwaltung zurück und waren bereits in seinem Organisationsplan vom 23. November 1807 vorgesehen. Stein wollte die Oberpräsidenten als verantwortliche Kommissare der Zentralregierung gegenüber den mehr regionalen Interessen der Regierungen verstanden wissen. Nach längeren Meinungsverschiedenheiten über die endgültige Organisation der mittleren Verwaltung wurde dann mit der erwähnten Verordnung vom 30. April 1815 der preußische Staat in 10 Provinzen mit Oberpräsidenten an der Spitze eingeteilt. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg war zugleich mit für Berlin zuständig. Auch jetzt sollten die Oberpräsidenten mehr als Kommissare der Zentrale in ihren Provinzen wirken, als Verwaltungsaufgaben auf der mittleren Ebene ausüben. An eigenen Aufgaben waren ihnen lediglich die ständischen Angelegenheiten der Provinz, die Aufsicht über die für mehrere Regierungsbezirke errichteten öffentlichen Institute, die Sicherungsmaßnahmen und die Beziehungen zu den Militärbehörden und schließlich die obere Leitung des Kultus-, Unterrichts- und Medizinalwesens übertragen. Die eigentlichen Mittelbehörden blieben die den Ministerien direkt unterstellten Regierungen, denen gegenüber die Oberpräsidenten zunächst keinerlei Aufsichtsrechte erhielten. Eine Verstärkung erfuhr ihre Stellung durch die Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825. Danach erhielten sie die Oberaufsicht gegenüber den Regierungen, den Generalkommissionen zur Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse und den Provinzialsteuerdirektionen (in Brandenburg erst 1875 eingerichtet), ohne aber in die Detailverwaltung eingreifen zu dürfen. Ferner gehörte zum Wirkungskreis der Oberpräsidenten die Verwaltung derjenigen Angelegenheiten, die über einen Regierungsbezirk hinausgingen bzw. die gesamte Provinz umfaßten, also die Angelegenheiten, die den Oberpräsidenten bereits nach der Verordnung vom 30. April 1815 übertragen worden waren, und schließlich die Vertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrage und bei besonderer Veranlassung.
Die Oberpräsidien wurden in der folgenden Zeit nun doch zu einer zweiten Mittelinstanz und erhielten auch das dazu notwendige Personal. Trotz häufiger Kritik blieben in der mittleren Verwaltung Preußens Oberpräsidien und Regierungen in den folgenden Jahrzehnten unverändert nebeneinander bestehen. Auch die Revolution von 1848 änderte daran nichts. Die Organisation der mittleren Verwaltungsebene kam erst in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts mit dem Kampf um die provinzielle Selbstverwaltung, in dem das erstarkte Bürgertum größeren Anteil an der Staatsgewalt erringen wollte, wieder in eine Periode der Veränderungen. Bekanntlich blieb die provinzielle Selbstverwaltung in Preußen gegenüber den Staatsbehörden sehr schwach. Sie erhielt nur Angelegenheiten von untergeordneter und politisch wenig wichtiger Bedeutung übertragen. Die Schwäche der Selbstverwaltung wird besonders darin deutlich, daß nach der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 der Oberpräsident staatlicher Aufsichtsbeamter für die neugeschaffenen Provinzialverbände der Provinzen wurde. Die Stellung des Oberpräsidenten gegenüber der provinziellen Selbstverwaltung wurde noch dadurch verstärkt, daß er immer Vorsitzender des Provinzialrates, der aus Mitgliedern des Provinzialausschusses (vgl. Rep. 55 Provinzialverband) gebildeten Aufsichtsbehörde über die Kommunalangelegenheiten der Gemeinden und Kreise, sein mußte.
Durch die Revolution von 1918 wurde weder die staatliche noch die kommunale Verwaltung der mittleren Ebene entscheidend verändert. Erst 1932 kam es im Zusammenhang mit den Brüningschen Notverordnungen zu einer Verwaltungsreform, die vereinfachend wirken sollte, zugleich aber die führende Stellung des Oberpräsidenten in der Provinz stärkte (Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 1. September 1932). Darin wurde bestimmt, daß der Oberpräsident der ständige Vertreter der Staatsregierung in der Provinz ist, die Verwaltungsausübung zu überwachen hat und das Recht besitzt, sich über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorgänge in der Provinz unterrichten zu lassen. Sämtliche Provinzialbehörden haben die Pflicht, dem Oberpräsidenten auf Anforderung zu berichten. Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung wurde das Provinzialschulkollegium als Schulabteilung in das Oberpräsidium eingegliedert (vgl. Rep. 34 Provinzialschulkollegium). Ferner wurde das Landeskulturamt aufgehoben und als Landeskulturabteilung Teil der Behörde des Oberpräsidenten (vgl. Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt). Eine wesentliche Veränderung der Stellung des Oberpräsidenten brachte die Machtergreifung durch den Faschismus. Das Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten vom 15. Dezember 1933 und die zweite Verordnung zum Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 27. November 1934 bestimmten einmal den Oberpräsidenten zum obersten Leiter der bisherigen provinziellen Selbstverwaltung und hoben die Provinziallandtage und Provinzialausschüsse auf. Damit war jede demokratische Selbstverwaltung vernichtet. Zum anderen wurde der Oberpräsident ständiger Vertreter der Reichsregierung in der Provinz. Die alte Rivalität zwischen Oberpräsidenten und Regierungen wurde jetzt zugunsten der ersteren dahingehend entschieden, daß alle Provinzial-und Reichsbehörden in der Provinz ihnen unterstellt wurden. Eine besondere Machtkonzentration ergab sich in Brandenburg aus der Personalunion des Oberpräsidenten mit dem Amt des Gauleiters der NSDAP. Das faschistische „Führerprinzip" bildete fortan die Grundlage auch im Staatsapparat.
1934 schied das Gebiet der Reichshauptstadt Berlin aus der Zuständigkeit des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg aus und wurde dem Staatskommissar der Hauptstadt Berlin unterstellt. Die Aufgaben des Oberpräsidenten wurden durch Unterstellung der mit Wirkung vom 1. Januar 1935 errichteten Wasserbaudirektion Kurmark erweitert. Allerdings wurde bereits 1941 die gesamte Wasserstraßenverwaltung dem neuerrichteten „Generalinspekteur für Wasser und Energie" übertragen (vgl. Rep. 57 Wasserstraßendirektion). Die Erweiterung der Kompetenzen setzte sich bis in die Kriegszeit hinein fort. Nach dem Stande von 1939 war auch die Behörde des Inspekteurs der Ordnungspolizei dem Oberpräsidium eingegliedert. Ferner waren ein Bevollmächtigter für den Nahverkehr eingesetzt und eine wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk III eingerichtet worden.
Besonders durch kriegswirtschaftliche Maßnahmen wuchs dann der Aufgabenbereich des Oberpräsidenten stark an. Durch die Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung vom 27. August 1939 wurde die Zusammenfassung aller wirtschaftlichen Maßnahmen der obersten, am Sitz des Wehrkreiskommandos befindlichen Dienststelle der allgemeinen inneren Verwaltung übertragen. In Preußen entstand so bei den Oberpräsidenten der Führungsstab Wirtschaft. Zur Koordinierung der Wirtschaftsverwaltung wurden als Strukturteile der Oberpräsidien folgende Ämter eingerichtet:
1. das Landeswirtschaftsamt; es war zuständig für alle Fragen der Produktionsfähigkeit der Betriebe, der Energieversorgung und der Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern;
2. das Provinzialernährungsamt; es hatte die Agrarproduktion und die Verbrauchslenkung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu überwachen. Ihm waren zur Durchführung seiner Aufgaben auch die Landesbauernschaft mit ihren Untergliederungen und die bei den Landräten bzw. Oberbürgermeistern errichteten Ernährungsämter unterstellt;
3. das Forst- und Holzwirtschaftsamt; es hatte die Sicherung der Produktion der Betriebe der Forst- und Holzwirtschaft zu überwachen, soweit sie zur Zuständigkeit des Reichsforstmeisters gehörten;
4. der Transportbeauftragte für die Wirtschaft.
Die nunmehr dem Oberpräsidenten unterstellte Landesbauernschaft Kurmark war als landwirtschaftliche Zwangsgenossenschaft nach der ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des faschistischen Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933 eingerichtet worden.
Im Zuge kriegswirtschaftlicher Maßnahmen wurde im November 1939 die bis dahin selbständige Landesplanungsgemeinschaft Brandenburg der Abteilung I des Oberpräsidiums eingegliedert und ein Generalreferent für Raumordnung beim Oberpräsidenten ernannt. Sie war im Frühjahr 1937 aus der Vereinigung des 1929 gegründeten Landesplanungsverbandes Brandenburg Mitte und der gleichfalls 1929 gegründeten Planungsgemeinschaft Niederlausitz gebildet worden.
Mitte 1943, dem letzten feststellbaren Stand der Behördenorganisation, gliederte sich das Oberpräsidium der Provinz Mark Brandenburg in 14 Abteilungen. Sitz der Behörde war zunächst Berlin, von 1825 bis 1918 Potsdam,dann (Berlin-)Charlottenburg.

Bestandsgeschichte

Der größere Teil des heutigen Bestandes befand sich bereits vor 1939 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) in Berlin-Dahlem. Er umfaßt im wesentlichen die Überlieferung bis zum Jahre 1918. Diese wurde während des 2. Weltkrieges nach Schönebeck/Elbe ausgelagert und gelangte nach Kriegsende in das BLHA. Weitere Aktenbände einzelner Abteilungen kamen in den Jahren 1953-1965 aus verschiedenen Dienststellen dazu. 1962 und 1963 wurden vom Stadtarchiv Berlin ca. 200 Bände aus der Zeit zwischen 1900 und 1945, die Berliner Verwaltungsangelegenheiten des Oberpräsidenten betreffen, übernommen. Von den 1934 an den Staatskommissar der Hauptstadt Berlin abgegebenen Registraturteilen sind nur geringe Reste in das Staatsarchiv Potsdam gelangt. Nachdem der Dienstsitz des Oberpräsidenten in Berlin-Charlottenburg im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, muß das noch in den Registraturen der Behörde verwahrte Schriftgut aus der Zeit nach 1918 als verloren betrachtet werden.

Bei der Bestandsbildung und Bestandsgliederung erwies es sich als zweckmäßig, die Behördengliederung von 1943 weitgehend zugrunde zu legen, um die organisatorischen Veränderungen seit 1932 und die Restüberlieferung aus den nach 1933 neugebildeten Abteilungen provenienzgerecht einordnen zu können. Weder beim alten Bestand des Oberpräsidiums, der späteren I. (allgemeinen) Abteilung, noch bei den nach 1933 neu errichteten bzw. eingegliederten Abteilungen ist die Überlieferung vollständig. Lediglich die bis 1932 bzw. 1935 selbständigen Behörden des Provinzialschulkollegiums und der Verwaltung der märkischen Wasserstraßen hinterließen geschlossene Registraturen, die selbständige Bestände bilden (vgl. Rep. 34 und 57).

Der Erschließungssstand des Bestandes wurde nach 2009 grundlegend überarbeitet, ein größerer Teil des Aktenbestandes wurde neu verzeichnet. 2024 gelangte im Rahmen des Bestandsaustauschs mit dem GStA PK der dort befindliche Teil des Bestandes, welcher die Bezeichnung X. HA Rep. 1 NF Oberpräsidium der Provinz Brandenburg führte und insgesamt 160 Akten umfasste, in das BLHA. Die Akten wurden in den hier befindlichen Bestand unter den Nummern 3792 bis 3951 eingeordnet. Dabei handelt es sich größtenteils um Angelegenheiten der 1920 nach Berlin eingemeindeten Orte des Regierungsbezirks Potsdam, die 1947 mit Akten des Stadtpräsidenten in das GStA kamen. Die Akte Nr. 3952 wurde aus dem vom GStA PK abgegebenen Bestand Rep. 103 Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg herausgelöst.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565286
 
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