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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 46 |
Titel: | Rep. 46 Standesämter |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Die Einführung des modernen Personanstandsrechts in Preußen mit dem „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ vom 9. März 1874, das zum 1. Oktober 1874 in Kraft trat, hatte die Einrichtung von Standesämtern und die Berufung von Standesbeamten zur Folge. Sie erhielten die alleinige Zuständigkeit für amtliche Eheschließungen und die Beurkundung von Geburten, Ehen und Todesfällen. Die Standesämter übernahmen damit Aufgaben, die bis dahin den Kirchen und - im Falle von Juden und nicht der Landeskirche Angehörigen („Dissidenten“) – den zuständigen Kreisgerichten oblagen. Auf Grund des gleichnamigen Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 wurde das preußische Personenstandsrecht zum 1. Januar 1876 mit geringfügigen Änderungen reichsweit übernommen. Das Personenstandsgesetz vom 3. November 1937, das am 1. Juli 1938 in Kraft trat, passte das Personenstandsrecht an die Bedürfnisse des nationalsozialistischen Staates an. Nach dem Krieg blieb das Personenstandsgesetz von 1937 unter Außerkraftsetzung der Passagen mit nationalsozialistischer Zielsetzung bis 1957 auf dem Gebiet der DDR gültig. Eine Neuregelung erfolgte erst mit dem am 16. November 1956 von der Volkskammer beschlossenen Personenstandsgesetz. Nach weiteren Änderungen des Personenstandsgesetzes in der DDR 1966 und 1981 wurde mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 das bundesdeutsche Personenstandsgesetz verbindlich, das eine 1957 überarbeitete Fassung des Personenstandsgesetzes von 1937 darstellte. Die Bezirke der Standesämter lehnten sich an Gemeindegrenzen und – auf dem Lande – an die Grenzen der Amtsbezirke an. Die Bezirke konnten aus einer oder mehreren Gemeinden gebildet werden, größere Gemeinden in mehrere Standesamtsbezirke geteilt werden. Standesbeamte waren häufig die Bürgermeister, Gemeindevorsteher oder Amtsvorsteher, doch konnte durch den Regierungspräsidenten ein besonderer Standesbeamter ernannt werden. Die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten in den Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirken oblag in erster Instanz den Kreisausschüssen. Für die Standesämter in Stadtgemeinden nahm diese Aufsichtsfunktion der Bezirksrat, seit 1884 der Bezirksausschuss wahr. Mit dem Personenstandsgesetz von 1937 wurde die Dienstaufsicht über die Standesämter in den Landkreisen dem jeweiligen Landrat, in den Stadtkreisen dem Oberbürgermeister übertragen. Die obere Dienstaufsicht lag bei den jeweiligen Regierungspräsidenten.
Allgemeine Bestandsgeschichte
Bei den im BLHA verwahrten Unterlagen aus Standesämtern handelt es sich um zufällig erhaltene Einzelbände von Personenstandsnebenregistern, die vor allem mit Abgaben aus Kreisgerichten vor 1990 ins BLHA gelangten, sowie um wenige standesamtlichen Sammelakten. Diese Bestandssplitter verschiedener Standesämtern wurden im zusammengefassten Bestand Rep. 46 Standesämter aufgestellt. Die nach Auflösung des Archivdepots Dornburg 1992 in das BLHA übernommenen Sterbezweitbücher der Jahrgänge 1933 bis 1945 von Standesämtern aus den drei DDR-Bezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus verblieben hingegen in ihrer Abgabegemeinschaft im Bestand Rep. 46 Standesämter – Sterbezweitbücher. Akten über die Führung der Nebenregister durch die Amtsgerichte sind in den Beständen der Bestandsgruppe Rep. 5E Amtsgerichte enthalten. Sammelakten der Standesämter (mit Unterlagen über Eintragungen in die Erst- und Zweitbücher) befinden sich außerdem in den als Deposita in das BLHA verwahrten Beständen der Bestandsgruppe Rep. 8 Städte. Für die Archivierung der Personenstandsregister und anderer Unterlagen aus den Standesämtern sind im Land Brandenburg die jeweiligen Kommunalarchive zuständig. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1660451 |
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