56 Landesversicherungsanstalt; Rep. 56 Landesversichungsanstalt Brandenburg (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 56 Landesversichungsanstalt Brandenburg
Vorwort:Behördengeschichte

Die Landesversicherungsanstalten wurden auf Grund des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 bzw. der revidierten Fassung vom 19. Juli 1899 über die Invalidenversicherung eingerichtet. In Berlin und der Provinz Brandenburg entstanden getrennte Landesversicherungsanstalten, da sich in Preußen deren Zuständigkeit jeweils auf das Gebiet eines weiteren Kommunalverbandes erstrecken sollte. Die Statuten der Brandenburgischen Landesversicherungsanstalt wurden am 18. Dezember 1899 bestätigt. Ihre Beamten wurden von der Provinz ernannt, jedoch mußten deren Gehälter von der Anstalt selbst aufgebracht werden. Seit 1919 gehörten die Landesversicherungsanstalten zum Geschäftsbereich des neuerrichteten preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt. Nach dessen Auflösung im Jahre 1932 wurden in der zentralen Ebene die Sozialversicherungsangelegenheiten vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit verwaltet; die lokale Ebene wurde von dem Wechsel der Unterstellung nicht betroffen. Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg hatte ihre Geschäftsräume in Berlin. In den Landesversicherungsanstalten waren alle Arbeiter und Angestellten vom 16. Lebensjahr an versichert. Durch besondere Regelung konnten auch Gewerbetreibende mit nur einem Beschäftigten versichert werden. Beamte unterlagen der Versicherungspflicht nicht.

Bestandsgeschichte

Der Bestand gelangte nach 1950 an das BLHA und wurde 1966 verzeichnet.
Verweis:Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. II Finanzabteilung
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686790
 
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