39; Rep. 39 Katasterämter; 1861-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 39 Katasterämter
Dat. - Findbuch:1861 - 1952
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Durch Gesetze vom 21. Mai 1861 wurde in Preußen die Grund- und Gebäudesteuer einheitlich geregelt. Dadurch wurden Vorbilder aus dem Rheinland und Westfalen auf die östlichen Provinzen, damit auch auf Brandenburg, übertragen und die Vielfalt älterer Steuerformen des 18. Jahrhunderts aufgehoben. Bis zum Inkrafttreten der Gesetze zum 1. Januar 1865 hatten in jedem Regierungsbezirk Bezirkskommissare zur Regulierung der Grundsteuer die Steuergrundlagen neu einzurichten. Ihnen waren in jedem Kreis Veranlagungskommissare mit einer Veranlagungskommission nachgeordnet. Zur Fortschreibung der Grundsteuerbücher, der Gebäudesteuerrollen und der zugehörigen Karten wurde ab 1865 in jedem Kreis ein Fortschreibungsbeamter beim Landrat eingestellt. Als Katasterkontrolleur war er ab 1867 den bei den Regierungen in Potsdam und Frankfurt (Oder) errichteten Katasterbüros direkt unterstellt. Seit 1869 führten die Lokalbehörden der Katasterverwaltung die Bezeichnung Katasteramt. Ihre Leiter trugen ab 1924 die Dienstbezeichnung Katasterdirektor.
Die Katasterverwaltung ressortierte beim preußischen Finanzminister. Auf der mittleren Verwaltungsebene oblag den Regierungspräsidenten die Geschäftsleitung der Katasterverwaltung in den Regierungen, denen die Katasterämter als Lokalbehörden nachgeordnet waren. Der Sprengel eines Katasteramtes entsprach meist dem Gebiet eines Kreises. Große Kreise oder Kreise mit besonders lebhaftem Geschäftsverkehr teilten sich in zwei oder drei Katasteramtsbezirke. Die Zuständigkeitsbereiche änderten sich mehrmals. Insbesondere die verstärkte Besiedlung des Berliner Raums seit dem Ende des 19. Jahrhunderts erforderte die Einrichtung verkleinerter Katasteramtsbezirke. 1918 bestanden im Regierungsbezirk Potsdam 28 Katasterämter, von denen 14 nach der Bildung von Groß-Berlin 1920 der Bau- und Finanzdirektion in Berlin unterstellt wurden. 1932 arbeiteten allerdings schon wieder 27 Katasterämter im Regierungsbezirk Potsdam, von denen im Jahre 1939 nach Auflösungen und Zusammenlegungen noch 20 Katasterämter vorhanden waren.
Im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) bestand ursprünglich in jedem Kreis ein Katasteramt mit Ausnahme des Kreises Spremberg, der erst 1880 ein eigenes Amt erhielt. Spätere Behördengründungen besonders in der Niederlausitz wurden bis 1938 wieder rückgängig gemacht, so dass 1939 nur noch im Kreis Calau zwei Katasterämter vorhanden waren.
Der Aufgabenkreis der Katasterämter dehnte sich schon wenige Jahre nach ihrer Einrichtung über die Veranlagung der Grund- und Gebäudesteuer nach den Gesetzen von 1861 und der Fortführung des Katasters aus. So wurden sie verpflichtet, nach Einführung der preußischen Grundbuchordnung 1872 mindestens einmal jährlich den Amtsgerichten Abschriften aus den Katasterbüchern zu erteilen. Nach der Steuerreform von 1893 oblag ihnen die Mitteilung der bei der Veranlagung zur staatlichen Grund- und Gebäudesteuer bekannt gewordenen Besteuerungsmerkmale an Kommunalverwaltungen für die Einziehung kommunaler und provinzialer Abgaben. 1923 bzw. 1924 übernahmen sie die Verwaltung der vorläufigen Steuer vom Grundvermögen und der Hauszinssteuer. Zur Steuerveranlagung führten sie Kauf-, Pacht- und Mietpreissammlungen. Ab Mitte der 1920er Jahre bereiteten die Katasterämter die Einzelbewertung der Grundstücke zur Bestimmung des Einheitswertes nach dem Reichsbewertungsgesetz von 1925 vor. Sie wirkten bei der Verteilung von Renten und öffentlichen Abgaben bei Grundstücksteilungen mit. Schließlich gehörten Fortschreibungsmessungen und Grenzwiederherstellungen und überhaupt Neumessungen zu ihren laufenden Aufgaben.
Die Katasterämter wurden nach 1945 zunächst Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg. 1949 erfolgte ihre Eingliederung in die Behörden der Landratsämter bei fachlicher Unterstellung ab 1951 unter das Ministerium des Innern. Mit der Verwaltungsreform im Juli 1952 wurden die Katasterämter den Räten der Kreise als Abteilung Kataster eingeordnet. 1952 übernahmen diese Abteilungen von den aufgelösten Amtsgerichten auch die Aufgabe der Grundbuchführung. Damit war die bis zum Ende der DDR währende enge institutionelle Verknüpfung von Kataster- und Grundbuchführung geschaffen.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Die wenig umfangreichen Bestände der Katasterämter im Geheimen Staatsarchiv gingen 1945 – bis auf wenige Reste – beim Magazinbrand in Berlin-Dahlem verloren. Das BLHA übernahm seit 1952 Teilbestände von einzelnen Räten der Kreise, Referat Kataster, ohne sie zunächst bearbeiten zu können. Nach der Wende 1990 erfolgten weitere Abgaben aus den Katasterämtern Brandenburg (Havel), Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie aus den Kreisarchiven Lübben und Oranienburg. Die Unterlagen aus der Arbeit der Katasterämter vor 1952 mit den Karten, Registern und Fortführungsunterlagen des Preußischen Katasters (1865 - 1951/56) wurden im BLHA im zusammengefassten Bestand Rep. 39 Katasterämter aufgestellt, weil es sich in weit überwiegender Zahl um ortsbezogene und formgebundene Spezialia (Karten, Register und dazugehörige Fortführungsunterlagen) ohne festen Provenienzbezug handelt.
Ausgeschieden wurden jedoch Separationsrezesse samt den dazugehörigen Karten. Diese Unterlagen sind dem Bestand Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt zugeordnet worden, während Akten des Einheitskatasters (ab1951/56) sowie Unterlagen der Wirtschaftsflächenerhebung 1945 - 1952 und des DDR-Wirtschaftskatasters in den Beständen der Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus Aufnahme finden.
Zu verweisen ist außerdem auf die korrespondierenden Bestände der Katasterverwaltung bei den Regierungspräsidenten in Potsdam und Frankfurt (Oder). Abschriften und Anhänge von Flurbüchern und Gebäudesteuerrollen enthalten die Bestände Rep. 5 E Amtsgerichte. Die zentralen Unterlagen des Preußischen Katasters, die Grundsteuerbücher (Flurbücher, Grundsteuermutterrollen/Liegenschaftsbücher), die Gemarkungs- und Flurkarten, werden allerdings noch immer auf Grund ihrer Relevanz für aktuelles Verwaltungshandeln in den zuständigen Kataster- und Vermessungsämtern verwahrt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1687311
 
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