61A NSDAP Brbg; Rep. 61A, C NSDAP, Gliederungen und angeschlossene Verbände im Gau Mark Brandenburg (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:61A NSDAP Brbg
Titel:Rep. 61A, C NSDAP, Gliederungen und angeschlossene Verbände im Gau Mark Brandenburg
Vorwort:Organisationsgeschichte der NSDAP, der Gliederungen und angeschlossenen Verbände

Die tief greifende gesellschaftliche Strukturkrise in Deutschland nach dem 1.Weltkrieg war die Voraussetzung für das Entstehen extrem nationalistischer, antiliberal-antimarxistischer und antisemitischer Gruppen. In diesem Umfeld wurde 1919 in München die Deutsche Arbeiterpartei gegründet, aus der 1920 die NSDAP (Nationalsozialistische Arbeiterpartei Deutschlands) hervorging. In den ungefestigten Verhältnissen der Weimarer Republik gelang der NSDAP 1929/30 der Aufstieg zur Massenbewegung. Die Partei war ihrem Führer Adolf Hitler nahezu vorbehaltlos ergeben, der Ziele und Programm nur schlagwortartig in aggressiver Propaganda artikulierte. Die Leitung der Partei oblag der Reichsleitung in München. Ab Juli 1933 war die NSDAP die einzige zugelassene Partei in Deutschland. Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (Einheitsgesetz) vom 1. Dezember 1933 wurde die NSDAP zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhoben. Die Partei sollte als "staatstragende Bewegung" unlösbar mit dem Staat verbunden sein. Die Führer der NSDAP übernahmen zu ihren Parteiämtern wesentliche Funktionen in der Staatsorganisation.
In den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden hatte sich die NSDAP für nahezu jeden Lebensbereich in der Gesellschaft eine geeignete Organisation zur Kontrolle und Beeinflussung geschaffen. Zu den Gliederungen zählten die Schutzabteilung (SA), die Schutzstaffel (SS), das Nationalsozialistische Kraftfahrerkorps (NSKK), die Hitlerjugend (HJ), die NS-Frauenschaft, weiterhin der NS-Dozentenbund und der NS-Studentenbund.
Nach der Verordnung vom 29. März 1935 besaßen die Gliederungen der NSDAP keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein eigenes Vermögen, waren aber in eigener Weise organisiert.
Die angeschlossenen Verbände, im Zuge der Gleichschaltung als Zusammenschlüsse bereits bestehender Berufsverbände und Interessengemeinschaften mit schon vor 1933 gegründeten Parteiorganisationen verschmolzen, waren in der Regel eingetragene Vereine mit Satzungen, Vorstand und Vereinsmitgliedern. Sie besaßen zwar ein eigenes Vermögen, meist aus der Berufsvereinigung, aus der sie hervorgegangen waren, standen jedoch unter der Finanzaufsicht der NSDAP. Auf Reichs-, Kreis- und gegebenenfalls Ortsebene waren sie mit Hauptämtern oder Ämtern der NSDAP organisatorisch verbunden bzw. diesen unterstellt. Zu den angeschlossenen Verbänden zählen z.B. die NS-Volkswohlfahrt (NSV), der Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB), die NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV) sowie die Deutsche Arbeitsfront (DAF). Letztere nimmt jedoch eine Sonderstellung ein, da sie sich zu einer machtvollen eigenständigen Organisation entwickelte.
Im September 1945 wurden die NSDAP sowie alle ihr angegliederten, ihr untergeordneten Organisationen von den alliierten Siegermächten des II. Weltkrieges verboten.
Die Organisationsstruktur der NSDAP setzte sich aus Gauen, Kreisen und Ortsgruppen zusammen. Die Leitung der Partei oblag der Reichsleitung in München.

NSDAP-Gau und NSDAP-Gauleitung:
Die erste Ortsgruppe der NSDAP in Berlin wurde am 19. November 1922 gegründet. Kurz darauf, am 10. Januar 1923, erging in Preußen ein allgemeines Verbot der NSDAP. Nach einer Periode der Tarnung erfolgte am 17. Februar 1925 die offizielle Neugründung. Die Ortsgruppe Berlin wurde am 14. März 1925 zum Gau Groß-Berlin der NSDAP erhoben. Gauleiter war bis 1926 Dr. Ernst Schlange. Am 9. November 1926 wurde Dr. Joseph Goebbels von Hitler zum Gauleiter von Groß-Berlin ernannt. Schon wenig später löste Goebbels praktisch im Alleingang den bestehenden Gau auf, fusionierte ihn mit den Ortsgruppen im Regierungsbezirk Potsdam und schuf damit einen Gau, der erstmals nicht mit dem Reichstagswahlkreis übereinstimmte. Der ehemalige Gau Berlin wurde zu einer Ortsgruppe, in der Goebbels über personelle Fragen entschied, zurückgestuft. Stellvertretender Gauleiter war bis 1928 Kurt Daluege, der zugleich führende Funktionen in der SA und SS innehatte. Der Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) gehörte zu dem 1927 gebildeten Gau Ostmark. 1929 wurde der Gau Berlin-Brandenburg in die Gaue Groß-Berlin und Brandenburg geteilt. Gauleiter in Brandenburg war 1929 und 1930 Emil Holtz, zuvor stellvertretender Gauleiter unter Goebbels. 1930 bis 1933 hatte Ernst Schlange, der unter Holtz stellvertretender Gauleiter war, dieses Amt inne. Nach der Machtergreifung, im Mai 1933, wurden die Gaue Brandenburg und Ostmark zum Gau Kurmark vereinigt. Gauleiter wurde der bisherige Leiter des Gaues Ostmark und Führer der NSDAP-Fraktion im Preußischen Landtag, Wilhelm Kube, der zugleich zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg bestellt wurde. Nach seiner Amtsenthebung im Jahr 1936 übernahm Emil Stürtz, seit 1934 stellvertretender Gauleiter des Gaues Westfalen-Süd, die Funktionen als Gauleiter und Oberpräsident bis 1945. 1939 erfolgte die Umbenennung des Gaues Kurmark in Gau Mark Brandenburg. In Berlin übernahm der Gauleiter erst 1944 zugleich das dem Oberpräsidenten vergleichbare Amt, als Goebbels zum Stadtpräsidenten ernannt wurde.
Die Organisationsschemata der Gauleitung, der Kreisleitung und der Ortsgruppenleitung zeigen ein Konglomerat von Ämtern, das sich in drei Ebenen gliedern lässt. An der Spitze der Parteihierarchie stand der Leiter. Eine zweite Ebene bildeten die parteiinternen Ämter, eine dritte Ebene bestand aus jenen Ämtern, die eine NS-Organisation betreuten, d.h. anleiteten und kontrollierten. Die Hauptaufgabe der Gauleitung war die gesamte politische, kulturelle und wirtschaftliche Gestaltung des Gaugebietes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, d.h. die Kontrolle aller NS-Organisationen. Mit Hilfe einer Vielzahl von Ämtern kontrollierte die NSDAP-Gauleitung ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände.

NSDAP-Kreise und NSDAP-Kreisleitungen:
Mit der reichseinheitlichen Neuorganisation der NSDAP nach den Reichstagswahlen im Juli 1932 wurden die Kreise als mittlere Verwaltungseinheit zwischen den Gauen und den Ortsgruppen eingeführt. Grundsätzlich mussten die Kreisgrenzen den Grenzen der staatlichen preußischen Verwaltungskreise entsprechen, ein Parteikreis konnte sich aber aus mehreren Verwaltungskreisen bilden.
Der Gau Kurmark umfasste 1935 46 Kreise, deren Zahl sich in der Folgezeit, zum Teil durch Zusammenlegung, verminderte. 1937 bestanden 37 NSDAP-Kreise, 1941/42 noch 30. Durch Zusammenlegung mit einem anderen Kreis entstanden zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Kreise Arnswalde-Friedeberg, Brandenburg-Zauch-Belzig, Eberswalde-Oberbarnim, Frankfurt (Oder)-Lebus, Guben, Landsberg/Warthe, Meseritz-Schwerin/Warthe, Rathenow-Westhavelland, Schneidemühl-Netzekreis, Sorau-Forst.
So wurden die Stadtkreise Eberswalde und Forst 1936 mit den anliegenden Kreisen Oberbarnim und Sorau zusammengefasst, die NSDAP-Kreise Frankfurt (Oder) und Lebus 1941.
Im Zusammenhang mit der Bildung des neuen Regierungsbezirks Grenzmark (Schneidemühl) wurden mit Wirkung vom 1.10.1938 die Kreise Arnswalde-Friedeberg, Deutsch-Krone, Flatow, Schlochau und Schneidemühl-Netzekreis vom Gau Kurmark abgetrennt und dem Gau Pommern zugeordnet.
Der Kreisleiter wurde auf Vorschlag des Gauleiters von Hitler selbst ernannt. Er überwachte die Gliederungen und galt als Vorgesetzter sämtlicher Amtswalter derselben. Ohne Genehmigung des Kreisleiters durfte kein Parteiamt niedergelegt und besetzt werden. Ausgenommen von der Weisungsberechtigung des Kreisleiters blieben SS, SA, NSKK, HJ, RAD und das Parteigericht. Die deutsche Gemeindeordnung von 1935 gestand den Kreisleitern als "Beauftragten der Partei" ein Mitspracherecht bei der Ernennung der Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderäte zu. Offiziell besaß der Kreisleiter keine Weisungsberechtigung gegenüber Bürgermeistern, Landräten und der Polizei, faktisch gab es jedoch keine Trennung von Partei und staatlichen Stellen auf dieser Ebene. Der Kreisleiter diente ferner als Auskunftsorgan für NS-Organisationen, staatliche Stellen, Rüstungsbetriebe und andere Firmen, falls diese Informationen über die politische Zuverlässigkeit der im Kreis lebenden "Partei- oder Volksgenossen" wünschten und fungierte auch als Außenstelle des Sicherheitsdienstes (SD).
Die Kreisleitungen waren nach dem Prinzip der Gauleitungen organisiert. 1935 gehörten zum engeren Mitarbeiterstab sieben Funktionäre. Die berufsständischen Organisationen, die den Status eines angeschlossenen Verbandes besaßen, wurden von einem speziellen Kreisamt betreut, z.B. der Reichsbund der Deutschen Beamten vom Kreisamt für Beamte. Weiterhin waren der Kreisleitung Dienststellen angegliedert, die einem bestimmten Verwaltungsressort entsprachen, etwa der Kreiswirtschaftsberater oder das Amt für Kommunalpolitik. Fachlich unterstanden die Kreisamtsleiter dem Gauamtsleiter des entsprechenden Ressorts, disziplinär jedoch dem Kreisleiter.

NSDAP-Ortsgruppen:
Die untere Organisationsebene der NSDAP bildeten die Ortsgruppen, die sich in Zellen und Blocks gliederten. Eine Ortsgruppe umfasste bis 1937 bis zu 3000 Haushaltungen, ab 1938 1500 Haushaltungen. Zu einem Block gehörten etwa 40 bis 60 Haushaltungen, zu einer Zelle vier bis sechs Blöcke. Die Zahl der Ortsgruppen und Stützpunkte stieg beständig an: 1923 gab es in der Provinz Brandenburg zwei Ortsgruppen, 1925 fünf, 1928 bereits 69, 1930 dann 327 und 1932 lag die Zahl bei 856. Auch nach der Machtübernahme veränderte sich die Zahl der Ortsgruppen ständig, besonders in der Großstadt Berlin, wo Straßenzüge im Laufe der Jahre von verschiedenen Ortsgruppen betreut wurden.
In der Hierarchie der Parteiorganisation war der Blockleiter der unterste Hoheitsträger oder "Politische Leiter". Als einziger Hoheitsträger, der amtlich mit der Bevölkerung in Kontakt kam, war seine wichtigste Aufgabe, die Bevölkerung an der Basis propagandistisch zu beeinflussen und zu überwachen. Zur Kontrolle führte jeder Blockleiter eine Haushaltungskartei. Die Block- und Zellenleiter unterstanden dem Ortsgruppenleiter (oder Ortsgruppenführer) unmittelbar. Nach 1935 entwickelte sich bei den Ortsgruppenleitern ein Mitarbeiterstab von Parteifunktionären.
Folgende Funktionen einer Ortsgruppenleitung mussten ständig besetzt sein: Geschäftsführung, Organisationsamt, Propagandaamt, Schulungsamt und Kassenamt. Zu den weiteren parteiinternen Ämtern zählten Personalamt und Presseamt. Zur Führung und Betreuung der angeschlossenen Verbände dienten u. a. das Amt für Volkswohlfahrt oder das Amt für das Deutsche Frauenwerk/NS-Frauenschaft.
Zu den Aufgaben des Ortsgruppenleiters gehörte die personelle Betreuung der Mitglieder, etwa Beglückwünschungen zu familiären Ereignissen, die Kontrolle der regelmäßigen Teilnahme an Parteiveranstaltungen und Spendensammlungen. Gleichzeitig war er Adressat von Denunziationen.

Die Sturmabteilung (SA)
Die Sturmabteilung (SA) entstand 1921 als eine aus Freiwilligen gebildete militärisch organisierte und uniformierte Kampf- und Schutztruppe der NSDAP. In den Jahren vor 1933 lag die Aufgabe der SA im Schutz der eigenen Parteiversammlungen, in Störangriffen und Aufmärschen gegen politisch Andersdenkende. Mit der Einrichtung einer besonderen SA-Reserve, der alle Männer ab 40 Jahre angehörten, blieb die SA ab 1929 nur jungen Männern vorbehalten, wodurch der militärische Charakter gestärkt wurde. 1930 entstanden eine Reihe von Sondereinheiten: die Motor-SA, Reiter-SA, Flieger-SA u.a.
Nach der Machtergreifung erhielt ein Teil der SA hilfspolizeiliche Vollmachten. Im Auftrag der Partei verfolgte sie politische Gegner und beteiligte sich an Terrorakten gegen Juden. Die SA wurde so zu einem wichtigen Instrument bei der Zerschlagung der Demokratie in Deutschland. Der SA unterstanden bis Juni 1932 die HJ und bis zur Röhm-Affäre 1934 die SS und das NSKK. Danach spielte die SA keine politische Rolle mehr. Ihre Aufgabe blieb die vor- und nachmilitärische Ausbildung ihrer freiwilligen Mitglieder. Chef der SA war der Oberste Führer der SA (OSAF), der Hitler direkt unterstand.
Die Entwicklung der territorialen Gliederung der SA ist von ständigen Erweiterungen und Umbenennungen gekennzeichnet. 1926 wurde die SA Berlin mit drei Standarten gegründet. Standarte I umfasste die Berliner Stadtbezirke, Standarte II die Kreise Spandau, Bernau, Oranienburg, Potsdam und Königs Wusterhausen, während zur Standarte III die Kreise Brandenburg, Cottbus, Eberswalde, Lebus, Oberbarnim und Rathenow zählten. Nachdem das Verbot der NSDAP aufgehoben worden war, entstand am 31. März 1927 der Gausturm Berlin-Brandenburg mit den Standarten I bis III für das Berliner Gebiet und den Standarten VI, VII, XI für das Gebiet des Regierungsbezirkes Potsdam. Als einer der sieben Oberführer der SA leitete seit dem Frühjahr 1929 der Oberste SA-Führer Ost die Geschäfte auf dem Berlin-Brandenburger Territorium.
Von Anfang 1930 bis zum Mai 1931 existierten statt des bisherigen Gausturmes die Gaustürme Berlin und Brandenburg. Während es in Berlin im März 1931 weiterhin fünf Standarten gab, umfasste der Gausturm Brandenburg die Standarten V (Ostprignitz), VI (Templin, Prenzlau, Eberswalde-Oberbarnim, Niederbarnim), VII (Osthavelland, Westhavelland, Rathenow), IX (Angermünde), XI (Zauch-Belzig, Potsdam, Brandenburg), XIII (Beeskow-Storkow, Teltow, Jüterbog-Luckenwalde) und XXVII (Ruppin). Der Gausturm Berlin wurde im Mai 1931 zur Untergruppe Berlin erhoben und gehörte, zusammen mit dem Gausturm Brandenburg, zur neu gebildeten Gruppe Ost, bis im November 1931 aus beiden Einheiten die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg gebildet wurde. Die territoriale Gliederung analog der NSDAP-Gliederung, die sich an den Reichstagswahlkreisen orientierte, hob Stabschef Röhm auf, indem er zehn SA-Gruppenführer für das gesamte Reichsgebiet einsetzte, darunter Wolf Graf von Helldorf für die Gruppe Ost.
Ab November 1932 fasste die Obergruppe I unter dem SA-Führer Wolf Graf von Helldorf für kurze Zeit die Gruppen Berlin-Brandenburg, Ostmark, Pommern und die Untergruppe Mecklenburg zusammen. Im Januar 1933 wurde die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg erneut oberste Verwaltungseinheit, seit Juli 1934 unter SA-Obergruppenführer Dietrich von Jagow. Sie hatte ihren Sitz in Berlin. Ebenfalls im Januar 1933 spaltete sich aus der Obergruppe I die SA-Gruppe Ostmark ab, welche den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) und die Provinz Grenzmark umfasste und deren Sitz Frankfurt (Oder) war.
Die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg wurde in drei Untergruppen gegliedert: Untergruppe Berlin-West (mit den Standarten 1, 2, 6 und den selbständigen Sturmbannen VII und VIII), Untergruppe Berlin-Ost (mit den Standarten 3, 4, 5 und dem selbständigen Sturmbann IX) und Untergruppe Brandenburg (mit den Standarten 7, 24, 35, 39, 64). Letztere wurde im Juni 1932 weiter aufgeteilt in die Untergruppen Brandenburg-Ost (Standarten 64, 207) und Brandenburg-West (Standarten 24, 35, 39 und selbständiger Sturmbann 1/35).
Im Januar 1933 gliederte sich die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg in die vier Untergruppen Berlin-West, Berlin-Ost, Brandenburg-West und Brandenburg-Ost. Im April 1933 entstanden aus den beiden Berliner Untergruppen die vier Untergruppen Berlin-West, Berlin-Ost, Berlin-Süd und Berlin-Nord. Ab Oktober 1933 hießen die Untergruppen Brigaden. Gleichzeitig wurde eine zusätzliche Brigade Brandenburg-Süd gegründet. Seit August 1936 untergliederte sich die Gruppe Berlin-Brandenburg in folgende sechs Brigaden: Brigade 25 Brandenburg-Süd, Brigade 26 Brandenburg-Ost, Brigade 27 Brandenburg-West, Brigade 28 Berlin-Süd, Brigade 29 Berlin-Nord und Brigade 30 Berlin-West.
Im September 1944 wurde die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg aufgelöst und die Gruppe Berlin entstand. Das Gebiet des Regierungsbezirks Potsdam wurde der SA-Gruppe Oder zugeschlagen, die nach Umbenennung der SA-Gruppe Ostmark im April 1941 unter diesem Namen firmierte. Zum Bereich SA-Gruppe Oder gehörten damit, wie zum NSDAP-Gau Mark Brandenburg, die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder).
Die Mitgliederzahl der SA in Berlin-Brandenburg lag im November 1931 bei 16 000. 1935 betrug sie in den SA-Gruppen Berlin-Brandenburg und Ostmark rund 230 000.

Das Nationalsozialistische Kraftfahrerkorps (NSKK)
Im Frühjahr 1930 war unter der Bezeichnung NS-Automobilkorps (NSAK) eine Sondereinheit der SA gegründet und 1931 in Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps umbenannt worden. Durch den Führerbefehl vom 28. März 1934 wurde das bis dahin dem Obersten Führer der SA unterstellte NSKK mit den Einheiten der Motor-SA zu einer selbständigen Gliederung der NSDAP unter einem eigenen Korpsführer zusammengefasst. Der Stab der Korpsführung setzte sich aus dem Inspekteur für technische Ausbildung und Geräte, dem Inspekteur für Schulen sowie einer Reihe von Fachämtern, die auf die Dienststellen in München und in Berlin aufgeteilt waren, zusammen.
Zu den Aufgaben des NSKK zählten die fahrtechnische, handwerkliche, sportliche und weltanschauliche Schulung der Mitglieder, die zum Teil an eigenen Motorschulen durchgeführt wurde. Die Mitgliedschaft im NSKK hatte nicht die gleichzeitige NSDAP-Mitgliedschaft zur Bedingung oder zur Folge. 1935 hatte das NSKK in Brandenburg über 11 000 Mitglieder.
Die vertikale Organisation des NSKK veränderte sich, ähnlich wie die SA-Organisation, permanent. 1936 bestand das NSKK aus den vier Motorobergruppen West, Nord, Süd und Ost, die in insgesamt 21 Motorbrigaden unterteilt wurden. Seit 1939 betreute Erich Scheibner die Motorgruppe Kurmark, die zur Motorobergruppe Ost gehörte. Die Motorbrigade Berlin, geleitet von Hubertus von Amlock, war dem Korpsführer direkt unterstellt. Unterhalb dieser geographischen Einteilung gab es Motorstandarten, Motorstaffeln und Motorstürme.

Die Schutzstaffeln (SS)
Ursprünglich ein Elitekommando zum persönlichen Schutz Hitlers, wurden die Schutzstaffeln am 9. November 1925 als eine Unterorganisation der SA gegründet. Seit 1929 war Heinrich Himmler als "Reichsführer SS" der Führer der Schutzstaffel. Nach der Röhm-Affaire, am 20.Juli 1934, wurde die SS zur selbständigen Organisation erklärt. Himmler war seitdem nur noch Hitler persönlich verantwortlich. Mit der Verquickung von Polizei und SS wuchs die SS neben Staat und Partei zur dritten Machtsäule heran. Zu der weit verzweigten, in allen Zusammenhängen immer noch nicht ganz durchschaubaren Organisation gehörten neben dem eigenen Geheimdienst (SD), eigenen Wirtschaftsunternehmen und Forschungsinstituten, bewaffneten Truppen (Waffen-SS) auch ein Apparat von zentralen Führungs- und Verwaltungsdienststellen und die so genannte Allgemeine SS.
Die Allgemeine SS, auch Heimat-SS oder Schwarze SS genannt, unterstand dem SS-Hauptamt. Die territoriale Gliederung wurde mehrfach geändert. Bestanden 1933 erst zehn Oberabschnitte (oder Gruppen), so wurden bis Kriegsbeginn 15 Gruppen mit drei Abschnitten zu je zwei bis vier Standarten gebildet, die sich weiter in SS-Sturmbanne, SS-Stürme, SS-Züge und SS-Scharen gliederten. Die Gruppe Ost mit den Abschnitten III und XII (Sitz Frankfurt (Oder) und XXII (Sitz Berlin-Steglitz), betreute das Gebiet der Provinz Brandenburg. Kurt Daluege, 1928 bis 1933 Chef der Berliner SS, war 1931 bis 1940 Führer der Gruppe Ost, Nachfolger wurde der SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich.


Nationalsozialistische Frauenschaft/Deutsches Frauenwerk
Aus dem Deutschen Frauenorden "Rotes Hakenkreuz" und anderen nationalsozialistischen Frauengruppen entstand im Oktober 1931 die NS-Frauenschaft, die im März 1935 den Status einer Gliederung der NSDAP erhielt. Ziel und Aufgabe bestanden in der weltanschaulichen Ausrichtung der Frauen im Sinne der NS-Ideologie, in der geistigen und kulturellen Betreuung und in der hauswirtschaftlichen Ausbildung der Frauen ab 21 Jahre. Während in der NS-Frauenschaft nur "bewährte" Frauen Mitglied werden durften, war der eingetragene Verein Deutsches Frauenwerk ein Sammelbecken für alle Frauen. Beide Organisationen waren jedoch eng verbunden, da die Führerinnen der NS-Frauenschaft in Personalunion Führerinnen des Deutschen Frauenwerkes waren. Die NS-Frauenschaft war wie die NSDAP in Gaue, Kreise und Ortsgruppen gegliedert.

Die Deutsche Arbeitsfront (DAF)
Nachdem die Gewerkschaften in einer gewaltsamen Aktion zerschlagen worden waren, wurde am 10. Mai 1933 die Deutsche Arbeitsfront gegründet. Die DAF als angeschlossener Verband stellte jedoch keine Arbeitnehmerorganisation, sondern eine Einheitsorganisation für Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Gewerbetreibende und Unternehmer dar. Die Bezeichnung "angeschlossener Verband" besaß lediglich formale Bedeutung, denn die DAF entwickelte sich zu einem eigenständigen machtvollen Gebilde, in dem sich staatliche Aufgaben und Parteifunktionen unlösbar verschränkten.
Ziel war die weltanschaulich-politische Schulung und Überwachung der Arbeiter. Die DAF widmete sich aber auch der sozialen Betreuung, der Berufserziehung und der Freizeitgestaltung. Unter ihrem Führer Robert Ley zog die DAF, die größte Massenorganisation des nationalsozialistischen Staates, Aufgaben im Bereich Schulung und Kontrolle der Bevölkerung an sich. Mitglieder der Reichskulturkammer, des Reichsnährstandes, des Reichsarbeitsdienstes und des Reichsbundes der Deutschen Beamten wurden automatisch Mitglieder der DAF.
Bei formal freier Mitgliedschaft waren 1935 in Brandenburg über eine halbe Million Menschen in der DAF. Wie die NSDAP war die DAF in die Ebenen Block, Ortsgruppe, Kreis, Gau und Reichswaltung unterteilt. Die Orts-, Kreis-, Gau- und Reichswaltung wurden von der Dienststelle DAF/NSBO der entsprechenden NSDAP-Ebene betreut. Die Nationalsozialistische Betriebsorganisation (NSBO) fasste alle politischen Leiter der NSDAP in der DAF zusammen. Die Gau-, Kreis- und Ortswaltungen der DAF bestanden aus einer umfangreichen Anzahl von Ämtern, darunter die Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF). Die Amtsträger der DAF hießen DAF-Obermänner, DAF-Walter und KdF-Warte.

Der Reichsluftschutzbund (RLB)
Der Reichsluftschutzbund, am 29.4.1933 gegründet, stand unter der Aufsicht des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Neben der Werbung für den Luftschutzgedanken stand die Ausbildung und Ausrüstung für den Selbstschutz der Bevölkerung im Vordergrund der Arbeit. Der RLB gliederte sich in 14 Landesgruppen (Landesgruppe III: Brandenburg), unterhalb dieser Ebene in Bezirks-, Orts-, Revier-, Gemeinde- und Untergruppen.

Die Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung (NSKOV)
Der angeschlossene Verband NSKOV ging aus der 1930 gegründeten Hauptabteilung IX (Kriegsopfer) der NSDAP-Reichsleitung hervor. Seit 1933 wurden alle anderen entsprechenden Verbände (Reichsbund, Kyffhäuserbund) gleichgeschaltet. Aufgabe des Verbandes war die Unterstützung kriegsbeschädigter Soldaten und der Hinterbliebenen der Gefallenen, die nach der "politischen Würdigkeit" gewährt und bemessen wurde.

Der Volksbund für nationalsozialistische Kriegsgräberfürsorge
Aufgabe der Organisation bestand in der Pflege der Gräber und Friedhöfe getöteter Soldaten, der Registrierung und Identifizierung Gefallener und der Benachrichtigung der Angehörigen.

Der Reichsbund für Leibesübungen (RBL)
Der Reichsbund für Leibesübungen stellte die Vereinigung der Verbände und Vereine mit ausschließlich sportlichen Zielen, ohne den berufsmäßigen Sportbetrieb, dar. Die von einem Reichssportführer geleitete Organisation gliederte sich in 16 Gaue (Gau III: Berlin-Brandenburg), Kreise und Unterkreise.
Amt für Volkswohlfahrt/Nationalsozialistische Volkswohlfahrt e.V. (NSV)
Im Juni 1932 als Verein eingetragen, war die NSV aus einem Hilfswerk der NSDAP für Not leidende, insbesondere stellungslos gewordene NSDAP-Mitglieder und SA-Männer hervorgegangen. 1935 erhielt die NSV den Status eines Angeschlossenen Verbandes mit Sitz in Berlin. Zuständig war die NSV für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge einschließlich aller wohlfahrtspflegerischen Arbeiten in der NSDAP. Die Finanzierung erfolgte über die monatlichen Beiträge der rund 6,8 Millionen Mitglieder (1938), Einnahmen aus dem Winterhilfswerk (WHW) sowie zu einem großen Anteil aus staatlichen Mitteln.
Die NSV wurde vom Hauptamt für Volkswohlfahrt, einem selbständigen Hauptamt der Reichsleitung der NSDAP betreut. Der Leiter des Amtes war in Personalunion Amtswalter der NSV und gleichzeitig Beauftragter für das WHW.

Der Reichsarbeitsdienst (RAD)
Der Reichsarbeitsdienst entwickelte sich aus dem Freiwilligen Arbeitsdienst, der sich seit 1926 der Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben widmete. Seit 1935 war der RAD eine staatliche Einrichtung, durch die alle Jugendlichen ab 18 Jahre zu einem sechs Monate dauernden Arbeitseinsatz zum Lagerleben mit militärischer Disziplin verpflichtet wurden. Bis 1943 unterstand der RAD, der keine NSDAP-Einrichtung war, dem Reichsministerium des Innern. Im August 1943 wurde der RAD zu einer Obersten Reichsbehörde erklärt und Hitler unmittelbar unterstellt. Zum Leiter des RAD war 1933 K. Hierl berufen worden, der, im Juli 1934 zum Reichskommissar für den Arbeitsdienst ernannt, den RAD weitgehend selbständig leitete. Der RAD setzte sich aus 30 Arbeitsgauen zusammen, die aus insgesamt 182 Gruppen und 1280 Abteilungen bestanden. Daneben existierten 19 Schulen.

Bestandsgeschichte

Die in den Reposituren Rep. 61 A NSDAP Gau Mark Brandenburg und Rep. 61 C NSDAP Gliederungen zusammengefassten Klein- und Kleinstbestände gelangten zwischen 1956 und 1968 in das BLHA. Schriftgut, das nach Kriegsende von der Roten Armee beschlagnahmt und in das Sonderarchiv nach Moskau ("Zentrum für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen") gebracht worden war, kam in Etappen zurück in die DDR und wurde vom Ministerium für Staatsicherheit (MfS), vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam und von der SED-Bezirksleitung Frankfurt (Oder) an das BLHA abgegeben. Weiteres Schriftgut, das nicht in die Sowjetunion gebracht worden war, wurde 1958 aus der Altregistratur der Gemeinde Altdöbern übernommen. Aus den Beständen Rep. 8 Stadt Oranienburg, Rep. 41 Amtsbezirk Hammer, Rep. 4 A Kammergericht Berlin und Rep. 730 SED-Bezirksleitung Frankfurt (Oder) wurden in den Folgejahren einzelne Akten provenienzgemäß ausgesondert und den NSDAP-Reposituren zugeordnet. Die Akten aus dem Bestand Rep. 8 Stadt Oranienburg wurden 1999 dem Bestand wieder entnommen und mit dem Stadtarchivbestand an die Stadt Oranienburg zurückgegeben.
Zwischen 1960-1965 wurde der Bestand erschlossen und eine Findkartei angelegt. In den Jahren 1994-1997 erfolgten die Verzeichnung der unbearbeiteten Bestände und eine ausführliche Überarbeitung des gesamten Bestandes. Dabei wurde eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen, die sich an der Gliederung nach Registraturbildnern orientiert. Die Überlieferung ist dabei auf drei Sammelreposituren aufgeteilt worden:
- Rep. 61 A NSDAP Gau Mark Brandenburg,
- Rep. 61 B NSDAP Gau Berlin und
- Rep. 61 C NSDAP Gliederungen.
Maßgeblich war die seit Mai 1933 gültige territoriale Gliederung. Das Schriftgut der jeweiligen NSDAP-Gauleitung, der NSDAP-Kreisleitungen und -Ortsgruppen sowie der Parteigerichte und angeschlossenen Verbände etc. wurde, soweit die Aktenbildung dies zuließ, voneinander getrennt. Der Bestand Rep. 61 C NSDAP Gliederungen umfasst Schriftgut derjenigen Gliederungen und Verbände, die sich aufgrund ihrer Organisationsstruktur und der Aktenbildung weder dem Gau Mark Brandenburg noch dem Gau Berlin zuordnen lassen (SA, NSKK, SS, HJ, Reichsluftschutzbund, Volksbund für Kriegsgräberfürsorge und Reichsbund für Leibesübungen).
Im Ergebnis der Bestandsabgrenzung mit Berlin wurden 2001 der Bestand Rep. 61 B NSDAP Gau Berlin und die Berlin betreffenden Akten aus dem Bestand Rep. 61 C NSDAP Gliederungen an das Landesarchiv Berlin abgegeben.
2006 erhielt der Bestand Rep. 61 C NSDAP Gliederungen einen Zugang mit der Abgabe des Bundesarchivs aus dem Bestand NS 47. Die insgesamt 33 Akten des 6. SS-Sturms Hohen Neuendorf (Kr. Niederbarnim), die vormals das Zentrale Staatsarchiv der DDR unter der Bestandsbezeichnung 17.12 verwahrte, wurden 2006 verzeichnet und dem Bestand angefügt.
Die insgesamt sehr bruchstückhafte Überlieferung trägt den Charakter einer Sammlung vor allem personenbezogener Unterlagen und schließt auch nach 1945 entstandene Listen zur Erfassung von NSDAP-Mitgliedern mit ein, sowie persönliche Ausweise und Unterlagen einzelner Parteigenossen, die nicht eigentlich als Schriftgut der in diesen Reposituren dokumentierten Registraturbildner anzusehen sind. Diese Unterlagen verblieben in den Beständen und wurden entsprechend ihrer lokalen und sachlichen Zugehörigkeit eingeordnet. Einige Akten tragen als Spuren einer Auswertung nach 1945 auch Vermerke in kyrillischen Buchstaben.
Weitere vor allem personenbezogene Unterlagen der NSDAP, der Gliederungen und angeschlossenen Verbände aus dem Bereich des NSDAP-Gaus Mark Brandenburg gelangten 2004 und 2006 mit Abgaben des Bundesarchivs aus den Beständen des ehemaligen NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in das BLHA. Diese Unterlagen wurden in ihrem Überlieferungszusammenhang belassen und liegen im (Pertinenz-)Bestand Rep. 161 NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vor. Ergänzungen zur NSDAP-Überlieferung befinden sich im Bundesarchiv (NS-Bestände und Überlieferungen aus dem Berlin Document Center) und im Sonderarchiv Moskau. Der überwiegende Teil des Schriftgutes der NSDAP, der Gliederungen und angeschlossenen Verbände aus dem Bereich des NSDAP-Gaus Mark Brandenburg ist jedoch durch Vernichtung verloren gegangen.

Angaben zur Benutzung

Veröffentlichungen:Ulrike Kohl, Quellen zur Geschichte der NSDAP und ihrer Gliederungen in Berlin-Brandenburg, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 50 (1999), S. 197ff.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1687852
 
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