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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 28B Havelländische Luchmeliorationsgenossenschaft |
Dat. - Findbuch: | 1770 - 1955 |
Vorwort: | Registraturbildnergeschichte
Die Havelländische Luchmeliorationsgenossenschaft wurde auf Grund des § 57 und § 65 des Gesetzes über die Bildung von Wassergenossenschaften vom 1. April 1879 am 27. Januar 1908 gegründet. Die Genossenschaft führte den Namen: Havelländische Luch-Meliorations-Genossenschaft" und hatte ihren Sitz in Rathenow. Die Eigentümer der dem Meliorationsgebiet angehörenden Grundstücke in den Kreisen Osthavelland, Westhavelland und Ruppin wurden zu einer Genossenschaft vereinigt, um 1. durch den Aufbau und die Erweiterung der bisher von dem "Havelländischen Luchgraben-Schauverbandes" unterhaltenen Meliorationsanlagen, insbesondere durch die Ausführung des Meliorationsprojekte des Meliorationsbauinspektors Ippach vom 30. Januar 1904, 2. durch die künftige sachgemäße Instandhaltung und Bedienung der genannten Meliorationsanlagen und 3. durch die Übernahme und Regulierung, Räumung und Instandhaltung von Wasserläufen, welche Einfluß auf die Wasserverhältnisse des Meliorationsgebietes haben, den Ertrag dieser Grundstücke zu verbessern. Die Genossenschaft übernahm daher die dem "Havelländischen Luchgraben-Schauverbande" zustehenden Rechte und obliegenden Verpflichtungen gegen Übereignung des dem bisherigen Luchgraben-Schauverbande gehörenden Vermögens vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung ab. Nach § 12 der Satzung der Genossenschaft bestand der Genossenschaftsvorstand aus: a) einem Vorstehen (Luchgrabenschaudirektor) b) einem Stellvertreter (stellvertretender Luchgrabenschaudirektor) c) fünf weiteren Beisitzern, von welchem je zwei den Kreisen Ost- und Westhavelland und einer dem Kreis Ruppin anzugehören hatten. Die Vorstandsmitglieder bekleideten ein Ehrenamt und wurden von der Vertreterversammlung für sechs Jahre gewählt. Die Wahl des Luchgrabenschaudirektors und dessen Stellvertreter bedurfte der Bestätigung durch den Regierungspräsidenten. Diese mussten auch nicht Mitglieder der Genossenschaft sein. Dem Luchgrabendirektor oblag die selbständige Leitung und Verwaltung aller Angelegenheiten der Genossenschaft, insbesondere die Ausführung der von der Genossenschaft herzustellenden Anlagen nach dem festgestellten Meliorationsplan zu veranlassen und zu beaufsichtigen, über die Instandhaltung der Anlagen, die Bedienung der Stauwehre sowie über die Bewässerung, Grabenräumung und die Nutzung, Beackerung und Bepflanzung der an den Gräben anstoßenden Grundstücksstreifen, die Heuwerbung, die Hütung auf den Wiesen und dergleichen mehr, soweit es die Interessen der Genossenschaft zur Durchführung des Meliorationszweckes erfordern. Mit Zustimmung der Vorstandes konnte er die nötigen Anordnungen treffen und erforderliche Ausführungsbestimmungen erlassen. Des weiteren war er für die Ausschreibung der vom Vorstand festgesetzten Beiträge und deren Einziehung von den Kreisverwaltungen, die Zahlungen an die Kasse und die mindest zweimal jährliche Revision der Kassenverwaltung verantwortlich sowie für die Beamten der Genossenschaft und die Vertretung der Genossenschaft nach außen. Eine wichtige Funktion innerhalb der Genossenschaft hatte der Meliorationstechniker, der die Befähigung zum Regierungsbaumeister haben musste. Seine Aufgabe bestand in der Aufstellung des Bauprogramms, d. h. die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, die Pläne auszuarbeiten und zur Genehmigung vorzulegen sowie alle Arbeiten zu koordinieren und zu leiten. Die Vertreterversammlung (= Generalversammlung) wurde durch den Luchgrabenschaudirektor mindestens alle 6 Jahre einberufen. Dieser führte hier auch den Vorsitz. Im Laufe der Jahre erfuhr die Satzung der Genossenschaft verschiedene Änderungen und Nachträge. So wurde sie 1941 auf Grund des Umwandlungs-Erlasses des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft in den Wasser- und Bodenverband Havelländisches Luch umgewandelt und entsprechend die Satzung geändert. Auch der Sitz wurde von Rathenow nach Nauen verlegt. Aufsichtbehörde über den Vorstand war jetzt der Polizeipräsident in Berlin. 1949 erfolgte die Aufstellung einer neuen Satzung, die von der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone, Hauptverwaltung Land- und Forstwirtschaft, Hauptabteilung X Wasserwirtschaft geprüft und am 25.3.1949 genehmigt wurde. Hiernach umfasste der Wasser- und Bodenverband Havelländisches Luch Gründstücke in 39 Gemeinden des Kreise Osthavelland, 34 Gemeinden des Kreises Westhavelland, einen Ortsteil des Stadtkreises Potsdam und einen Ortsteil des Stadtkreises Berlin. Sitz des Verbandes blieb Nauen. Ende Dezember 1953 wurde der Verband aufgelöst und seine Aufgaben übernahm der VEB Wasserwirtschaft in Neuruppin. 1955 war die Liquidation beendet.
Bestandsgeschichte
Das Schriftgut der Havelländischen Luchmeliorationsgenossenschaft und des späteren Wasser- und Bodenverbandes Havelländisches Luch entstand in den Jahren 1908 - 1955. Nach der Auflösung bzw. Liquidation kamen die Unterlagen zum VEB Wasserwirtschaft Neuruppin, der sie 1957 an das Brandenburgische Landeshauptarchiv übergab. Der Bestand wurde 1960 verzeichnet. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1718353 |
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