10C Lübben; Rep. 10C Deutsche und Wendische Kirche Lübben (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 10C Deutsche und Wendische Kirche Lübben
Vorwort:Geschichte des Registraturbildners

Wendische Prediger wurden bereits weit vor Erbauung der ersten Wendischen Kirche in Lübben erwähnt. So bekennt Albrecht Schenk zu Landsberg auf Leuthen und Wusterhausen, dass von seinen Vorfahren "vor etlich viel langen Jahren und weit über Menschen Gedenken…dem Allmächtigen zu Ehre und Erbauung seiner christlichen Kirche…aus christlicher Andacht eine Stiftung zu dem Wendischen Predigtstuhl und derselben Kirche zu Lübben von 2 Malter Korn gemacht worden ist". Diese 2 Malter Korn hafteten als jährlicher Zins auf der "Platkischen Mühle" (auch Klotkische oder Glotkische Mühle genannt, womit sehr wahrscheinlich die Mühle zu Plattkow (sorb. Blotko) gemeint ist) und standen dem Wendischen Kaplan in Lübben zu. Bestätigt wird dieses Legat durch einen Vertrag vom 3. Mai 1569 zwischen Magdalena Schenk geb. Reuß zu Plauen, Witwe des Wilhelm Schenk zu Landsberg auf Leuthen und der Witwe des wendischen Kaplans zu Lübben, Lucas Ziegler. Dieser enthält den Passus, dass die ausstehenden viereinhalb Malter Korn für Lucas Ziegler, "so er bei seinem Leben verdienet", nunmehr seiner Witwe zugesprochen werden sollen (Rep. 17A Nr. 266, fol. 15).Mit Vertrag vom 12. März 1576 verpflichtete sich Albrecht Schenk von Landsberg auf Groß Leuthen, anstelle der jährlich zwei Malter Korn oder Mehl, der wendischen Kirche ein Kapital von 200 Talern zu zahlen und bis zu dessen Auszahlung eine jährliche Zinszahlung von 12 Talern zu leisten (Rep. 17A Nr. 266, fol. 188). Diese auf der Standesherrschaft Groß Leuthen haftende Geldrente von jährlich 12 Talern für die wendische Kirche zu Lübben wurde mit einer Abfindungssumme von 200 Talern nebst Zinsen mit Rezess vom 3. März 1874 abgelöst. (Rep. 10C Lübben Nr. 407).
Eine besondere wendische Gemeinde für die Vorstädter und die nach Lübben eingepfarrten Dörfer entstand nach Einführung der Reformation im Jahre 1540. Simon Gast war der erste protestantische wendische Prediger, der Kirchenlieder in die wendische Sprache übersetzte. Bereits 1546 sprach sich der Landvogt der Niederlausitz, Albrecht Schlick, gegenüber dem Rat zu Lübben als Kirchenpatron für die Errichtung eines neuen Gotteshauses aus, in dem in wendischer Sprache gepredigt werden sollte. (Rep. 8 Lübben Nr. 12/1 fol. 82r) Der Rat sah sich jedoch nicht in der Lage, neben der 1542 abgebrannten Stadtkirche noch eine weitere Kirche zu errichten. Erst 1572 erfolgte daher der Bau der ersten Wendischen Kirche. 1573 war die Kirche auch im Inneren fertiggestellt. Bereits am Ostermontag 1584 brannte sie, ebenso wie die Deutsche Kirche, ab. Auch die Stadtbrände der Jahre 1603, 1611 und 1620 vernichteten jeweils beide Kirchen. Seit 1708 machte sich wiederum ein Neubau erforderlich, welcher 1711 eingeweiht wurde. Altar und Kanzel waren dagegen erst 1723 erneuert.
Die Deutsche Kirche (heute Paul-Gerhardt-Kirche) war die sogenannte Hauptkirche, wo Taufen, Konfirmationen und Abendmahl für die ganze ungeteilte Gemeinde abgehalten wurden. Die Trennung der Gesamtgemeinde erfolgte erst 1833.Bis zu diesem Zeitpunkt war die Wendische Kirche offenbar eine reine Gebetskirche. Da die Hauptkirche in diesem Jahr erneuert werden sollte, wollte man die Vorstädter und Dorfgemeinden zu Taufen, Konfirmationen und Abendmahl nicht mehr zulassen. Aus einem Inventarverzeichnis der Wendischen Kirche von 1842 geht hervor, dass Tauftisch, Taufbecken, sowie Tauf- und Abendmahlgerätschaften um 1833 neu angeschafft wurden (Rep. 8 Lübben Nr. 5847). Am 10. März 1833 wurde das erste Abendmahl und am 17. März 1833 die erste Taufe in der Wendischen Kirche abgehalten. (Lübbener Kreisblatt Nr. 28 von 1902). Die endgültige Trennung wurde 1840 vollzogen. Seitdem bildete die Wendische Kirche nunmehr eine eigene Parochie Land-(Wendische) Kirche zu Lübben, auch als "Lübben-Land" bezeichnet.
Zum Sprengel der Wendischen Kirche gehörten die Dörfer Steinkirchen, Treppendorf, Groß und Klein Lubolz, Hartmannsdorf, Radensdorf, Neuendorf, die Güter Neuhaus und Frauenberg sowie der Lübbener Schlossbezirk, die Gubener Vorstadt und die Neugasse in Lübben, die Forstbezirke Börnichen und Ellerborn sowie Gut Blumenfelde, weiterhin Ratsvorwerk, Gut Wiesenau und die Ausbauten des Lehnigksberg. 1913 erfolgte eine Regulierung der Parochialverhältnisse zwischen der Stadt- und der Landkirchengemeinde von Lübben, danach wurde der Gutsbezirk Lübben-Schloss nach Lübben-Stadt umgepfarrt (Umpfarrungsurkunde in Rep. 10 Lübben Nr.446).
1828 verstarb der letzte Pfarrer, der noch sorbisch/wendisch gepredigt hatte. Im Zuge der antisorbischen Bestrebungen der Nationalsozialisten erfolgte im Jahre 1938 die Umbenennung der Kirche in Dreifaltigkeitskirche. Im April 1945 wurde sie zerstört und nicht wieder aufgebaut.
Filialkirchen bestanden in Steinkirchen und Groß Lubolz (Ratsdorf von Luckau). Die Kirche in Steinkirchen gilt als eine der ältesten in der Niederlausitz. Sie war dem Heiligen Pankratius geweiht. Ein Standbild des Heiligen befand sich im Vorraum der Kirche und soll dem Vernehmen nach an das Kaiser-Friedrich-Museum in Berlin (heute Bode-Museum) abgegeben worden sein. Die Kirche in Groß Lubolz (bis 1945 Kreis Luckau), welche unter dem Patronat des Rates zu Luckau stand, wurde 1694 fertiggestellt, damit die Dorfbewohner bei Trauungen und Taufen nicht den Weg nach Lübben zurücklegen mussten. Der wendische Diakon in Lübben hatte 12 Predigten und dreimal das Abendmahl pro Jahr abzuhalten.

Bestandsgeschichte

Der Archivar des Ständischen Archivs in Lübben, Martin Stahn, übernahm das Archiv der Landkirche im Jahre 1926, im selben Jahr wurden auch die Lübbener Kirchenrechnungen abgegeben. Der Bestand Rep. 10 Lübbener Kirchenrechnungen umfasst die Rechnungen und Belege der Deutschen und Wendischen Kirche zu Lübben weitgehend aus den Zeitraum von 1563-1930. Ein gedrucktes Verzeichnis der Rechnungen befindet sich im Inventar von Martin Stahn: "Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben", S. 248 ff. Durch das Auffinden verschiedener bisher fehlender Rechnungsbände und der Unübersichtlichkeit der Nummernfolge im alten Inventar wurde 1956 von Archivar Erwin Seemel ein neues Findbuch angelegt.
Bereits 1922 hatte die sowohl die deutsche als auch die wendische Kirchgemeinde eine Reihe von älteren Kirchenbüchern als Deposita an das Ständische Archiv abgegeben, die deutsche davon aber 3 Tauf-, 2 Toten- und 1 Trauregister 1936 wieder zurückgefordert (Rep. 55 Abt. XI Nr. 886). Für das Archiv der Wendischen Kirche (Parochie Lübben-Land oder Landkirche) existierte keine archivische Verzeichnung, sondern nur ein Verzeichnis, welches in den Beständeübersichten von Martin Stahn und Rudolf Lehmann gedruckt vorliegt. Aktenübernahmen aus späterer Zeit wurden dabei nicht erfasst.

Im Zuge der Auflösung des Stadt- und Depositalarchivs in Lübben übernahm 2017 das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam die vorliegende Überlieferung der beiden Lübbener Kirchen. Es wurde ein zusammengefasster Bestand Rep. 10C Deutsche und Wendische Kirche Lübben gebildet. In diesem Zusammenhang wurde eine Retrokonversion des Findbuches von Seemel vorgenommen, ebenso wurden die Archivalien der Wendischen Kirche in der Archivdatenbank Scope verzeichnet.

Kirchenbücher der Deutschen und Wendischen Kirche befinden sich neben den im Bestand vorliegenden im Kirchenarchiv in Lübben sowie im Landeskirchlichen Archiv in Berlin. Einige Kirchenbuchduplikate liegen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv im Bestand Rep. 5 KB unter den Signaturen 446, 447, 449 und 450 vor.

Angaben zum Umfang

Umfang:16,09 lfm; 729 Akte(n)

Angaben zu Findmitteln

Findhilfsmittel:Findbuch

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 10C Deutsche und Wendische Kirche Lübben Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1770401
 
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