104 Wappen und Siegel 533; Zentralinstitut für Sozial- und Gewerbehygiene der DDR. Siegelabdruck; 1950-1953 (Karte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:104 Wappen und Siegel 533
Titel:Zentralinstitut für Sozial- und Gewerbehygiene der DDR. Siegelabdruck
Dat. - Findbuch:zwischen 1950 - 1953
Herstellungsangaben/Verfasser:zwischen 1950 - 1953
Material / Beschreibstoff:Lack auf Karton
Beschreibung:2 Siegelabdrücke.
Siegelbild: Wappen der DDR vom 28. Mai 1953 - 26. September 1955. - Das Staatswappen der DDR bestand aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befanden. Der Ährenkranz war im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Der Hammer symbolisierte die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Akademiker). - Es wurde in der DDR auch erwogen, einen Adler, welcher nach links (Osten) blickt, einzuführen. „Es empfiehlt sich, in dieser Frage schnell zu handeln, da uns andernfalls die sowjetische Ostrepublik möglicherweise zuvorkommt.“ Mit diesem Satz forderte Carl-Heinz Lüders, damals Referent im Bundesministerium des Innern, im November 1949 zu einer raschen Entscheidung über das Staatswappen auf. Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter-und-Bauern-Staat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt. - Bis zum Jahr 1955 galt das Wappen der DDR nur als inoffiziell und durfte nicht als "Wappen" bezeichnet werden. Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärte im Jahr 1951, dass das derzeitige Emblem der DDR "halboffiziös" sei und jeder Hinweis darauf, dass es sich um das offizielle Wappen der DDR handele, zu unterbleiben habe. Dies geschah, um die damaligen gesamtdeutschen Verhandlungen nicht zu torpedieren und durch Deklaration eines offiziellen DDR-Wappens "vollendete Tatsachen" zu schaffen. Grotewohl war der Meinung, dass das Emblem aus dem Jahr 1950 nicht das Wesen der DDR erfasste. Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf Entwürfen von Heinz Behling, Herbert Gute und Martin Hänisch basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR.
Umschrift: "Deutsche Demokratische Republik. Ministerium für Gesundheitswesen - Zentralinstitut für Sozial- und Gewerbehygiene"
Format:rund, Durchmesser 3,5
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1890592
 
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