Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 78 U 6 D |
Titel: | Martin, Graf von Hohenstein, Herr zu Vierraden und Schwedt, Herrenmeister der Ballei Brandenburg des Johanniterordens, gestattet Sebastian von Löben auf Sandow (Kreis Weststernberg), der ihm einen am 11. Juli 1555 von Herrenmeister Thomas Runge auf Sonnenburg beurkundeten Vertrag, in dem unter anderem die Braurechte von Caspar, Melchior und Sigismund von Grüneberg als damaligen Besitzern des Städtchens Sandow festgesetzt waren, vorgelegt hat, dass er als jetziger alleiniger Besitzer von Sandow, wo jetzt nur noch ein Rittersitz gebraucht wird, den ehemaligen Rittersitz des Sigismund von Grüneberg wieder wie zuvor in ein Brau- und Schankhaus umwandeln und mit den beiden anderen Krügern von Sandow Bier brauen und verlegen darf. Von jedem Gebräu, das er nicht für den eigenen Bedarf braut, muss er der Kirche 3 Groschen zahlen.
"Gebenn Sonnenburg in den heiligenn Osterfeiertagenn [...] im funftzehenhundert und neunundsechtzigsten jahr" |
Dat. - Findbuch: | 1569, um April 10 |
Ort: | Sonnenburg |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
Frühere Signaturen: | BLHA, Rep. 78 Kurmärkische Lehnskanzlei II Nr. L 70/1, Bl. 63 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1893861 |
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