Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 10C Pfarrkirche Luckau U (86) A |
Titel: | Johann Leisetritt, in der Ober- und Niederlausitz Administrator und "loci ordinarius ecclesiasticus, in geistlichen Sachen commissarius generalis" und Domdechant zu Bautzen, entscheidet einen Streit zwischen Johann Kießling und Benedikt Reis ("Dictus Reißen"), Bürgern der Stadt Luckau, als ehelichen Vormunden ihrer Ehefrauen über das Patronatsrecht am geistlichen Lehen und Altar "sanct Alexii" in der Pfarrkirche, indem er feststellt, dass der Stifter, Jakob Schulze, das Patronatsrecht den Erben beiderlei Geschlechts vorbehalten, dass es an seinen einzigen Sohn Johann, darauf an dessen Kinder Georg und Dorothea zugleich gefallen sei, dass sich Georg die Verleihung allein angemaßt habe, bis 1534 ein bischöfliches Urteil erkannt, dass seine Schwester Dorothea auch jemand präsentieren solle und das Lehen ihrem Bruder verliehen, der es wieder seinem jetzt bereits verstorbenen Sohn Johann, also zweimal, verliehen, dass nach dem Tod der Dorothea ihre Tochter Anna, Benedikt Reis' Ehefrau, oder er an ihrer Stelle ungeachtet des Einwendens von Johann Schulzes Schwester, Johann Kießlings Ehefrau, das geistliche Lehen allein zu verleihen Fug und Recht gehabt, und bestimmt, dass zwar der jetzige Besitzer dabei belassen wird, dass aber bei künftig eintretender Vakanz, wenn Kießlings Frau noch am Leben und sich mit Reis und seiner Frau hinsichtlich der Unkosten einigen würde, die er zur Erhaltung des Lehens aufgewendet, "damit es nicht, wie im wercke gewesen, profaniret worden", sie und ihre Erben hinfort zugleich oder wechselweise das Verleihungsrecht ausüben.
"Publicirt und eröffnet mit beyder partheyen bewilligung [...] den 22. Januarii anno 1582 zwischen 9 und 10 uhr vormittage." |
Dat. - Findbuch: | 1582 Januar 22 |
Ort: | o. O. |
Beglaubigungsform: | Zeugen: "in beysein [...] herrn Gregorii Leisentrits seniors, Johann Benseri officials, Martini Bircken, capituls syndici und mein, Georgii Jacobi notarii publici, der dies mit eigener hand unterschrieben" Eigenhändige Unterschrift des Notars |
Beschreibstoff: | Papier |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Abschrift des 18. Jahrhunderts in Heftform |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 243 Nr. 432. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1935539 |
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