37 Drehna U 2 E; Caspar und Wolf von Minckwitz auf Drehna, Gebrüder, verpfänden mit Zustimmung ihres Landesherrn 150 Gulden am Katharinentag (25. November) fälligen Jahreszins aus den in der Herrschaft Drehna gelegenden Dörfern Deutsch Drehna, Tugam, Schrakau, Babben, Bresinchen, Bergen und Mallench

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Drehna U 2 E
Titel:Caspar und Wolf von Minckwitz auf Drehna, Gebrüder, verpfänden mit Zustimmung ihres Landesherrn 150 Gulden am Katharinentag (25. November) fälligen Jahreszins aus den in der Herrschaft Drehna gelegenden Dörfern Deutsch Drehna, Tugam, Schrakau, Babben, Bresinchen, Bergen und Mallenchen an Johann, Markgrafen von Brandenburg-Küstrin, für ein Kapital von 3.000 rheinischen Gulden, dessen Empfang sie bestätigen. Sie nehmen die Zinserhebung und Zahlung selbst vor, bei Zahlungsversäumnis sollen die ausstehenden Reste dem Kapital zugeschlagen werden. Es gilt halbjährige Kündigung jeweils auf Ostern.

"geben zu Drenau, am tag Katherine, nach Cristi [...] geburt tausentfunfhundert und im neunundviertzigsten jare."
Dat. - Findbuch:1549 November 25
Ort:Drehna
Beglaubigungsform:Siegelankündigung
Siegel:Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung (kassiert)
Frühere Signaturen:1963 aus dem Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg, ins BLHA gelangt
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1959074
 
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