Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Friedland U 29 E |
Titel: | Caspar von Köckritz auf Friedland verpfändet seinen Vettern Johann und Heinrich von Köckritz nachstehende Güter und Einkünfte: das Dorf Chossewitz mit dem Dienst und freien Burgwall, ausgenommen die Geld- und Getreidezinse; die beiden Dörfer Groß und Klein Muckrow mit dem Kirchlehen, allen Geld- und Naturalzinsen und den Gerichten nach Inhalt eines darüber aufgestellten Registers mit Ausnahme des Dienstes in allen drei vorgenannten Dörfern, den diese jährlich gegen Zülichendorf geleistet haben mit drei Tagen Wiesenmahd, Heumachen und Einfuhr; freie Hütung und Viehtrifft für Schafe, Rinder und Schweine, freie Fischerei auf den Chossewitzer Seen für den eigenen Gebrauch, Bau- und Brennholzgerechtigkeit und freie Hasenjagd mit Vogelfang; zwei Wiesen an der Schlaube und weiteren Wiesenwachs an der Schlaube und den Muckrower Seen. Die Pfandsumme beträgt 2.500 rheinische Gulden zu je 32 märkischen Groschen. Caspar von Köckritz behält sich das Pfandrecht bei Übertretung von Gerechtigkeiten durch die Untersassen vor sowie deren Pflicht zur Treibjagd. Es folgen Festlegungen über Mitgift und Ehegeld der Schwestern der genannten Vettern von Köckritz - Katharina, Anna und Elsa - aus den Lehngütern Schenkendorf und Lieberose. Es gilt jährlich jeweils zu Michaelis (29. September) fällige schriftliche oder mündliche Kündigung.
"geschryben und gegeben am sontag noch Michaelis, noch Christi [...] geburth im funpftzenhundirsten und dreytzende jare." |
Dat. - Findbuch: | 1513 Oktober 2 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1960110 |
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