Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Golßen U (2) A |
Titel: | Nikolaus von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verpfändet das Schloss Golßen mit allen Zubehörungen für 5.585 rheinische Gulden an die Gebrüder Johann, Heinrich, Georg und Otto von Stutterheim. Er weist die zum Schloss Golßen gehörige Mannschaft an die von Stutterheim und gesteht zu, dass alle von letzteren für die Wiedereinlösung von versetzten Gütern aufzubietenden Gelder bei Wiedereinlösung des Schlosses der Gesamtverpfändungssumme zugeschlagen werden sollen; im Fall des Verlusts des Schlosses an Dritte will er denen von Stutterheim bei der Wiedergewinnung binnen Monatsfrist behilflich sein sowie die Genannten in allen Fehden - für sich und als Landvogt der Niederlausitz - unterstützen; im Kriegsfall soll das Schloss Golßen ihm und dem jeweiligen Landvogt offen stehen und alle dabei entstehenden Schäden - auch in den zugehörigen Dörfern - sollen ersetzt werden binnen einer Frist von zwei Monaten. Da das Schloss sehr baufällig ist, gesteht er denen von Stutterheim die notwendigen Baumaßnahmen zu; die dafür aufgewendeten Gelder sollen - nach Schätzung durch die Erbarmannschaft und einige Bürger des Städtchens Golßen - bei der späteren Wiedereinlösung der Pfandsumme zugeschlagen werden. Ferner erteilt er denen von Stutterheim das Recht zur Verpfändung zugehöriger Dörfer unter der Bedingung, dass sie bei späterer Wiedereinlösung von ihnen gleichfalls wiedereingelöst werden. Im Fall der Wiedereinlösung gilt beiderseitige halbjährliche schriftliche Kündigung; als Zahlungsorte werden die Städte Erfurt, Leipzig und Luckau benannt. Bei Nichteinhaltung des Termins haben die von Stutterheim das Recht zum Weiterverkauf des Schlosses Golßen an Dritte.
"gegebin noch Christi unsirs liben hern gebort verczehnhundirt jar dornoch in deme neunundedrissigistem, an deme fritage noch Donati." |
Dat. - Findbuch: | 1439 August 14 |
Ort: | ohne Ort |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Fotografie |
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Angaben zum Kontext |
Verweis: | Ausfertigung: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 12856 Domkapitel Meißen (D), Nr. 665 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1960740 |
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