37 Golßen U (2) A; Nikolaus von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verpfändet das Schloss Golßen mit allen Zubehörungen für 5.585 rheinische Gulden an die Gebrüder Johann, Heinrich, Georg und Otto von Stutterheim. Er weist die zum Schloss Golßen gehörige Mannschaft an die von Stutterheim und gesteh

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Golßen U (2) A
Titel:Nikolaus von Polenz, Landvogt der Niederlausitz, verpfändet das Schloss Golßen mit allen Zubehörungen für 5.585 rheinische Gulden an die Gebrüder Johann, Heinrich, Georg und Otto von Stutterheim. Er weist die zum Schloss Golßen gehörige Mannschaft an die von Stutterheim und gesteht zu, dass alle von letzteren für die Wiedereinlösung von versetzten Gütern aufzubietenden Gelder bei Wiedereinlösung des Schlosses der Gesamtverpfändungssumme zugeschlagen werden sollen; im Fall des Verlusts des Schlosses an Dritte will er denen von Stutterheim bei der Wiedergewinnung binnen Monatsfrist behilflich sein sowie die Genannten in allen Fehden - für sich und als Landvogt der Niederlausitz - unterstützen; im Kriegsfall soll das Schloss Golßen ihm und dem jeweiligen Landvogt offen stehen und alle dabei entstehenden Schäden - auch in den zugehörigen Dörfern - sollen ersetzt werden binnen einer Frist von zwei Monaten. Da das Schloss sehr baufällig ist, gesteht er denen von Stutterheim die notwendigen Baumaßnahmen zu; die dafür aufgewendeten Gelder sollen - nach Schätzung durch die Erbarmannschaft und einige Bürger des Städtchens Golßen - bei der späteren Wiedereinlösung der Pfandsumme zugeschlagen werden. Ferner erteilt er denen von Stutterheim das Recht zur Verpfändung zugehöriger Dörfer unter der Bedingung, dass sie bei späterer Wiedereinlösung von ihnen gleichfalls wiedereingelöst werden. Im Fall der Wiedereinlösung gilt beiderseitige halbjährliche schriftliche Kündigung; als Zahlungsorte werden die Städte Erfurt, Leipzig und Luckau benannt. Bei Nichteinhaltung des Termins haben die von Stutterheim das Recht zum Weiterverkauf des Schlosses Golßen an Dritte.

"gegebin noch Christi unsirs liben hern gebort verczehnhundirt jar dornoch in deme neunundedrissigistem, an deme fritage noch Donati."
Dat. - Findbuch:1439 August 14
Ort:ohne Ort
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Fotografie

Angaben zum Kontext

Verweis:Ausfertigung: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 12856 Domkapitel Meißen (D), Nr. 665
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1960740
 
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