Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Wormlage U 1 E |
Titel: | Heinrich Anselm, Freiherr von Promnitz zu Pleß, Sorau, Triebel und Hoyerswerda, Pfandherr der Saganschen Fürstentümer und Landvogt der Niederlausitz, erteilt im Namen Rudolfs [II.], Römischen Kaisers, Königs von Böhmen und Markgrafen der Lausitz, Heinrich von der Sahla zu Wormlage die Genehmigung zur Verschreibung seines Lehnsgutes Wormlage als Leibgedinge für seine Ehefrau, Esther Cecilia, geb. von Seiferitz, als Gegenleistung für deren eingebrachtes Ehegut in Höhe von 1.500 meißnischen Gulden. Im Fall seines Todes sollen seine Lehnsnachfolger der Witwe jährlich 300 Gulden Leibzinse jeweils auf Michaelis (29. September) zahlen. Die 1.500 Gulden eingebrachtes Ehegeld sollen ihr zurückgezahlt oder aber mit 10 % jährlich verzinst werden. Ferner soll die Witwe 500 Gulden zur Wohnung unter bestimmten Bedingungen erhalten, wie auch ihre weibliche Gnade, Mußteil und Morgengabe. Als Vormund wird Wolf von Kottwitz zu Sallgast bestimmt.
"geben den funften Junii, im eintausent funfhundert und neunundneunzigsten jahre." |
Dat. - Findbuch: | 1599 Juni 5 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung Eigenhändige Unterschrift von Promnitz' |
Siegel: | Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1966406 |
|