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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 53 Landesrentenbank zu Berlin |
Dat. - Findbuch: | 1853 - 1936 |
Vorwort: | Allgemeine Institutionengeschichte
Rentenbanken enststanden im 19. Jahrhundert im Zuge der Bauernbefreiung und der Agrarreformen. In Preußen wurden auf der Grundlage des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 Provinzialrentenbanken als öffentliche Kreditindtitute eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, den Eigentümern Kredite zu gewähren, damit sie damit Abgaben und Verpflichtungen gegenüber den bisherigen Grundherren ablösen konnten. Die Grundherren erhielten staatlich garatierte Schuldverschreibungen (Rentenbriefe), die die Bauern durch Zins und Tilgung bedienen mussten. Auf Grund des Preußischen Landesrentenbankgesetzes vom 29. Dezember 1927 in Verbindung mit der Verordnung über die Auflösung der Rentenbanken und über die Aufwertung von Ansprüchen aus Rentenbriefen der Rentenbanken vom 29. März 1928 gingen die Rechte und Verbindlichkeiten der Provinzialrentenbanken, darunter die Rentenbank für die Provinz Brandenburg, mit Wirkung zum 1. Juli 1928 auf die Preußische Landesrentenbank (ab 1939 Deutsche Landesrentenbank) über.
Bestandsgeschichte
Der Bestand umfasst nur wenige ortsbezogene Fallakten, die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) als Bestand X. HA, Rep. 54 Landesrentenbank zu Berlin aufgestellt waren. Im Zuge des Bestandsaustausches 2024 wurden diese Unterlagen in das BLHA übernommen und hier unter der Bestandssignatur Rep. 53 eingeordnet. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,33 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 53 Landesrentenbank zu Berlin Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2233169 |
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