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37 Lübbenau U Fam.5 D; Rochus Graf zu Lynar, kurfürstlich brandenburgischer Geheimer Rat, General und oberster Artillerie-, Munitions-, Zeug- und Baumeister, einerseits und Margaretha von Thermo, Tochter des verstorbenen Johann von Thermo auf Klobbicke, des Hauptmanns zu Gramzow, bzw. deren Mutter D
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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lübbenau U Fam.5 D |
Titel: | Rochus Graf zu Lynar, kurfürstlich brandenburgischer Geheimer Rat, General und oberster Artillerie-, Munitions-, Zeug- und Baumeister, einerseits und Margaretha von Thermo, Tochter des verstorbenen Johann von Thermo auf Klobbicke, des Hauptmanns zu Gramzow, bzw. deren Mutter Dorothea, geb. von Buch, und ihre Brüder Adam, Otto und Melchior von Thermo andererseits schließen einen Ehevertrag, in dem u. a. festgehalten wird: Margaretha bringt dem Grafen 800 Taler Ehegeld, 12 Betten, 10 Kopfkissen, 10 Kissen, 11 Paar Laken, 1 Paar welsche Laken, 12 Tischtücher, darunter ein welsches, und 12 Handtücher als Aussteuer ein, die erbrechtlich ihren Kindern aus dieser Ehe bzw. mütterlichen Verwandten vorbehalten sein sollen. Rochus übereignet seiner zukünftigen Gemahlin anstelle eines Leibgedinges 5.000 Taler, die erbrechtlich ihren Kindern aus dieser Ehe und deren Erben vorbehalten sein sollen. Falls keine solchen Kinder vorhanden sind, sollen davon 2.500 Taler an die Söhne des Grafen aus erster Ehe, Johann Casimir und August, zurückfallen. Als Witwensitz wird ein Haus in der Junckergasse zu Frankfurt an der Oder festgelegt, das von den Erben Dr. Andreas Musculus' gekauft wurde. Den vier Kindern des Grafen aus erster Ehe mit der verstorbenen Anna von Montot, geb. von Barbion, nämlich den Söhnen und ferner den Töchtern Anna und Anna Sabina bleiben je 10.000 Taler Muttergut vorbehalten. Am weiteren Erbe des Grafen sollen weder Margaretha von Thermo noch deren Mutter, ihre Schwester Anna, ihre oben genannten Brüder oder Heinrich von Brietzke wegen seiner Ehefrau Sophie, geb. von Thermo, Anteil haben. Die eventuellen Kinder des Grafen aus dieser zweiten Ehe sollen an seinem Erbe in gleicher Weise beteiligt werden wie diejenigen aus seiner ersten Ehe, mit Ausnahme der 40.000 Taler Muttergut für Letztere.
"geschehen zue Spandow, donnorstages nach Exaudi anno der minder zahl im achtunndachtzigsten" |
Dat. - Findbuch: | [15]88 Mai 23 |
Ort: | Spandau |
Vermerke: | auf Blatt 4r unten vier Unterschriften unterhalb der Einschnitte für die Siegelbefestigungen: "Roch graff zu Linar, manu propria", "Johannes Casimirus graff zu Lynar", "Augustus graff zu Linar" und "Otto von Termo" |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung eigenhändige Unterschriften |
Siegel: | 8 Einschnitte für Siegelbefestigungen, Nr. 1: Siegel an Pergamentstreifen erhalten, Nr. 2, 3 und 4: Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten, Nr. 5: Siegel an Pergamentstreifen beschädigt erhalten, 6 und 8: Siegel an Pergamentstreifen bruchstückhaft erhalten, Nr. 7: Siegel und Pergamentstreifen verloren |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung (Libell, 4 Blatt) |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | auch Insert in BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lübbenau – Urkunden Nr. Fam.6 C Regest: Wittern, Nr. 227 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=425669 |
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