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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lübbenau U Fam.31 E |
Titel: | Johann Casimir Graf zu Lynar urkundet im Anschluss an die Ehestiftung mit Christian Distelmeyer wegen dessen Tochter Elisabeth (vgl. Urkunden Nr. Fam.14 C und Fam.30 C), dass der Zins der dort vorgesehenen 20.000 Taler – von der Braut als Ehegeld eingebrachte 10.000 Taler und weitere von ihm übergebene 10.000 Taler, die der alleinigen Nutznießung der Ehefrau vorbehalten sein sollen – zu einem landesüblichen Leibgedinge als nicht ausreichend erachtet wird und fügt bei seinem vorzeitigen kinderlosen Ableben 10.000, bei Hinterlassung von Erben 5.000 Taler dem Kapital der Witwe hinzu. Den Zins dieses zusätzlichen Kapitals soll sie bis zu ihrem Ableben erhalten, danach soll das zusätzliche Kapital an seine Erben zurückfallen. Als Pfand setzt er seine Güter ein.
"Radeßleben am ersten sontag deß Advents anno tausent funffhundert achttundtneuntzigk" |
Dat. - Findbuch: | 1598 Dezember 3 |
Ort: | Radensleben |
Vermerke: | auf dem Umbug, links: "Johann Casimir graffe zu Lynar, manu proria" |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel in Metallkapsel, deren Deckel verloren ist, an blau-weißer Seidenschnur gut erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament 335 x 475 mm, plus 40 mm Umbug |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regesten: Beck II, Nr. 10855; Wittern, Nr. 257 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=425699 |
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