72 Ärztekammer; Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg; 1908-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg
Dat. - Findbuch:1908 - 1952
Vorwort:Behördengeschichte

Ärztekammern wurden in Preußen erstmalig auf Grund eines Gesetzes von 1887 eingerichtet. Sie sollten für alle Fragen des ärztliches Berufes und der öffentlichen Gesundheitspflege eine Vertretung der Ärzteschaft sein. 1899 wurden ärztliche Ehrengerichte, die aus dem Leiter und Mitgliedern der Ärztkammern bestehen sollten, als Teil der Ärztekammern begründet. Bis 1926 gab es für Brandenburg und Berlin eine gemeinsame Ärztekammer. Die Ärztekammern waren Selbstverwaltungsinstitutionen, die der Aufsicht des Oberpräsidenten unterstanden. Die Reichsärzteordnung von 1935 unterstellte alle Ärztekammern dem Reichsärzteführer und zerstörte so auch hier die Selbstverwaltung zugunsten des faschistischen Führerprinzips.

Bestandsgeschichte

Der Bestand wurde 1952 vom Bezirksvorstand Potsdam des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) ins Archiv übernommen und 1957 verzeichnet (Name, Vorname, Geburtsdatum). 2014 erfolgte die Überführung der Verzeichungsangaben in die Archivsoftware mit gleichzeitiger Ergänzung des Wohn- bzw. Dienstsitzes und des zeitlichen Umfangs.
Der Bestand beinhaltet nur Personalakten von freipraktizierenden Humanmedizinern im Bereich der Provinz Brandenburg.
Nachfolger:Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) Fachgruppe Ärzte

Angaben zum Umfang

Umfang:20,68 lfm; 4022 Akte(n)

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=49347
 
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