Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg |
Dat. - Findbuch: | 1908 - 1952 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Ärztekammern wurden in Preußen erstmalig auf Grund eines Gesetzes von 1887 eingerichtet. Sie sollten für alle Fragen des ärztliches Berufes und der öffentlichen Gesundheitspflege eine Vertretung der Ärzteschaft sein. 1899 wurden ärztliche Ehrengerichte, die aus dem Leiter und Mitgliedern der Ärztkammern bestehen sollten, als Teil der Ärztekammern begründet. Bis 1926 gab es für Brandenburg und Berlin eine gemeinsame Ärztekammer. Die Ärztekammern waren Selbstverwaltungsinstitutionen, die der Aufsicht des Oberpräsidenten unterstanden. Die Reichsärzteordnung von 1935 unterstellte alle Ärztekammern dem Reichsärzteführer und zerstörte so auch hier die Selbstverwaltung zugunsten des faschistischen Führerprinzips.
Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1952 vom Bezirksvorstand Potsdam des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) ins Archiv übernommen und 1957 verzeichnet (Name, Vorname, Geburtsdatum). 2014 erfolgte die Überführung der Verzeichungsangaben in die Archivsoftware mit gleichzeitiger Ergänzung des Wohn- bzw. Dienstsitzes und des zeitlichen Umfangs. Der Bestand beinhaltet nur Personalakten von freipraktizierenden Humanmedizinern im Bereich der Provinz Brandenburg. |
Nachfolger: | Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) Fachgruppe Ärzte |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 20,68 lfm; 4022 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=49347 |
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