202A Büro MP; Rep. 202A Büro des Ministerpräsidenten; 1945-1953 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 202A Büro des Ministerpräsidenten
Dat. - Findbuch:1945 - 1953
Vorwort:Behördengeschichte
Am 4. Juli 1945 wurde durch die SMAD Dr. Karl Steinhoff zum Präsidenten des Präsidiums der Provinzialverwaltung der Provinz Mark Brandenburg berufen und nach Konstituierung des Landtages am 6. Dezember 1946 von diesem zum Ministerpräsidenten gewählt. Nach seiner Berufung zum Minister des Innern der DDR am 7. Oktober 1949 wurde Rudi Jahn zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt.
Gemäß der provisorischen Verfassung der Provinz Mark Brandenburg vom 26. September 1945 führte der Präsident die Provinzialverwaltung. „Verordnungen und Entscheidungen von weittragender Bedeutung “ bedurften jedoch eines Präsidialbeschlusses, der von den Mitwirkenden Mitgliedern des Präsidiums gezeichnet wurde. Nach Konstituierung des Landtages übernahm dieser die Gesetzgebungsvollmacht.
Der Ministerpräsident „bestimmte nach Maßgabe der vom Landtag aufgestellten Grundsätze die Richtlinien der Regierungspolitik“, schlug dem Landtag die Minister vor, leitete die Landesregierung und war dem Landtag für die Durchführung der Grundsätze der Regierungspolitik verantwortlich. Er fertigte die Gesetze aus und „hatte das Recht und die Pflicht, auf die Einheitlichkeit in der Geschäftsführung der Minister hinzuwirken“. Daraus ergab sich für die Minister die Pflicht, ihn über alle wichtigen Maßnahmen und Ereignisse ihres Bereichs zu unterrichten.
Zur Erledigung seiner Aufgaben diente dem Ministerpräsidenten die Kanzlei des Ministerpräsidenten. Durch Präsidialbeschluss Nr. 23 vom 23. Februar 1946 als Präsidialkanzlei gebildet, bearbeitete sie den Schriftwechsel des Ministerpräsidenten und seit Juni 1946 den der Beratenden Versammlung sowie alle büromäßigen Arbeiten für den Ministerpräsidenten und die Regierung insgesamt. Nach Bildung der Provinzialregierung im Dezember 1946 wurde die Präsidialkanzlei entsprechend in Kanzlei des Ministerpräsidenten umbenannt, ab Mitte 1950 in Büro des Ministerpräsidenten. Die Kanzlei des Ministerpräsidenten wurde vom Chef der Kanzlei geleitet. Er unterstand unmittelbar dem Ministerpräsidenten und arbeitete nach dessen Weisungen. Er war berechtigt, sich zur Einholung von Berichten direkt an die Sachbearbeiter der Ministerien zu wenden, und konnte die an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben sofort an die entsprechenden Fachministerien weiterleiten. Nach Anweisung durch den Ministerpräsidenten setzte der Chef der Kanzlei die Regierungssitzungen fest und bereitete sie vor. An den Regierungssitzungen nahm er oder sein Stellvertreter regelmäßig teil. Das Büro hielt die Verbindung zur SMA des Landes Brandenburg, zu den Deutschen Zentralverwaltungen, zur DWK sowie ab 1949 zur Regierung der DDR - soweit sie über den Rahmen der einzelnen Fachministerien hinausging -, innerhalb des Landes zum Landtag und seinen Ausschüssen sowie zu den einzelnen Fachministerien. So nahm es die Befehle, Beschlüsse, Verordnungen usw. der SMA - das Dolmetscherbüro der Landesregierung wurde 1946 an das Büro angegliedert -, der Deutschen Zentralverwaltungen und der DWK in Empfang, leitete sie ggf. an die entsprechenden Fachbereiche weiter und berichtete über deren Durchführung im Landesmaßstab. Folgende Aufgaben wurden ferner von der Kanzlei des Ministerpräsidenten wahrgenommen: Vorbereitung der Kabinettssitzungen; Bearbeitung der an den Ministerpräsidenten gerichteten Beschwerden und Eingaben; Koordinierung der Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk und Rechtsangelegenheiten, dabei Begutachtungen, Rechtsberatungen, Prozessführungen und Beurkundungen.
1948 erweiterte sich - durch die Entwicklung der Planwirtschaft bedingt und in Angleichung an die Struktur der DWK - der Aufgabenkreis des Ministerpräsidenten erheblich. Für die zentrale Lenkung der Wirtschaftsplanung wurden ihm bestimmte Aufgabengebiete direkt unterstellt, so ab 1. Juli 1948 die Hauptabteilung Wirtschaftsplanung, die Hauptabteilung Materialversorgung, das Statistische Landesamt, ab 7. Juli 1948 der Landesausschuss zum Schutze des Volkseigentums (ab 30. August 1948 dem Ministerium des Innern unterstellt), ab 3. August 1948 die Landeskontrollkommission und das Amt für Landespflege. 1949 kamen die Hauptabteilung Interzonen- und Außenhandel (1. Januar 1949) und die Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte (14. Juni 1949) dazu.
Durch Verordnung vom 31. März 1949 (Kulturverordnung) wurde bei der DWK ein Ausschuss zur Förderung der Intelligenz gebildet. Die Arbeitsordnung dieses Ausschusses vom 18. Mai 1949 bestimmte, bei den Ministerpräsidenten der Länder entsprechende Landesstellen zu bilden, die in Zusammenarbeit mit den Ministerien für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des DWK-Ausschusses nach dessen Weisungen verantwortlich waren. So gehörten zu den Aufgaben des Landesausschusses zur Förderung der Intelligenz (Förderungsausschuss) die Kontrolle der Versorgung der Intelligenz, Gewährung der Altersversorgung, Unterstützung des Eigenheimbaus und Belegung und Kontrolle von Erholungsheimen und Sanatorien der Intelligenz. Zur Kontrolle der Durchsetzung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR vom 8. Februar 1950 wurde das Büro für Jugendfragen und Leibesübungen gebildet und dem Ministerpräsidenten unterstellt.
Gemäß Anordnung über die Organisation der Reparationsabteilung in den Ländern vom 26. Januar 1950 wurde diese Abteilung, die bisher dem Ministerium für Wirtschaft unterstand, dem Ministerpräsidenten zugeordnet. Mit Wirkung vom 30. Mai 1950 unterstand der Dienstaufsicht des Büros des Ministerpräsidenten die zur Gewährleistung eines besseren Einsatzes der Kraftfahrzeuge und zur Senkung der Verwaltungskosten eingerichtete zentrale Fahrbereitschaft der Landesregierung Brandenburg.
Nach den Landtagswahlen im Oktober 1950 wurde bei der Neubildung der Landesregierung Brandenburg die aus dem aufgelösten Ministerium der Justiz gebildete Hauptabteilung Justiz dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt.
Auf diese Weise wurde der Ministerpräsident zu einer Art „Überministerium“ oder „Ministerium des Ministerpräsidenten“, das nicht nur koordinierende und leitende Funktionen wahrnahm, sondern selbst für fachliche Aufgaben verantwortlich war.
In Durchführung des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der Staatlichen Organe im Lande Brandenburg vom 25. Juli 1952“ fiel auch das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg weg. Seine Aufgaben wurden von der Regierung der DDR bzw. den Räten der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam weitergeführt.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1952 ins BLHA übernommen, in den Jahren 1956 - 1962 geordnet und verzeichnet. Die Erarbeitung des Findbuches erfolgte 1973. Einzelne Zugänge 2004 und 2006.
Dem Bestand zugeordnet wurden die SMAD-Befehle und SMA-Befehle des Landes Brandenburg.

Angaben zum Umfang

Umfang:549 Akte(n); 12,1 lfm.

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 202A Büro des Ministerpräsidenten Nr.
Veröffentlichungen:Befehle der Sowjetischen Militäradministration des Landes Brandenburg 1945-1949. - bearbeitet von Klaus Geßner : - Potsdam, 1997 (Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs; 4)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53138
 
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