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288 LVA Brbg; Rep. 288 Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg, Potsdam; 1904-1954 (Bestand)
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 288 Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg, Potsdam |
Dat. - Findbuch: | (1904 - 1944) 1945 - 1954 |
Vorwort: | Anstaltsgeschichte Bis Mai 1945 gab es in Brandenburg zwei öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, die Feuersozietät Provinz Brandenburg mit Sitz in Berlin und die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt Brandenburg mit Sitz in Frankfurt (Oder), ab Februar 1945 in Berlin. Deshalb war im Juli/August 1945 daran gedacht worden, wiederum je eine Feuer- und eine Lebensversicherungsanstalt zu gründen. Die Provinzialverwaltung bildete dann jedoch per „Verordnung über die Provinzial-Versicherungsanstalt Mark Brandenburg“ vom 28. August 1945 zum 1. September 1945 die Provinzial-Versicherungsanstalt Mark Brandenburg. Sitz der Anstalt war Potsdam, Alte Zauche 67, ab September 1950 Heinrich-Mann-Allee 103. Sie war nicht Rechtsnachfolger ehemaliger Versicherungsunternehmen. Die Betätigung anderer Versicherungsunternehmen wurde verboten. Ausgenommen waren die Sozialversicherungsanstalt für die Provinz Mark Brandenburg und Rückversicherungsunternehmen. Die Satzung vom 28. August 1945 benannte als Zweck der Provinzial-Versicherungsanstalt die Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, insbesondere zur Verminderung der Verschuldung, Befestigung des städtischen und ländlichen Grundbesitzes, Hebung des Handwerker- und Gewerbestandes, Sesshaftmachung der Bevölkerung und Hebung ihres Wohlstandes. Die Anstalt war eine gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts und konnte Sachversicherungen sowie Personen- und Vermögenswertversicherungen betreiben und Rückversicherung geben. Geleitet wurde sie vom Vorstand und vom Verwaltungsrat. Die Aufsicht führte der Präsident der Provinzialverwaltung. Die „Verordnung zur Einführung der Zwangsversicherung“ vom 29. August 1945 bestimmte die Provinzial-Versicherungsanstalt zum alleinigen Versicherer gegen Feuer an Gebäuden (bei gewerblichen Betrieben auch am Inventar) und gegen Personen- und Sachschäden aus dem Halten von Kraftfahrzeugen aller Art. Mit der „Verordnung zur Neuregelung des Versicherungswesens in der Provinz Mark Brandenburg“ vom 27. Dezember 1945 konnten weitere Versicherungsunternehmen zugelassen werden. Sie mussten ihren Sitz in der Provinz Mark Brandenburg haben und durften ihre Tätigkeit nur innerhalb der Provinz ausüben. Die Provinzial-Versicherungsanstalt blieb alleinige Trägerin der Pflichtversicherungen, jetzt erweitert auf den Schutz gegen Hagelschäden landwirtschaftlicher und berufsgärtnerischer Unternehmen. Gleichzeitig wurde nochmals verfügt, dass allen Versicherungsunternehmen, die bis Mai 1945 bestanden hatten, eine Tätigkeit in Brandenburg verboten war. Einige hatten ab Sommer 1945 ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Geregelt wurde auch der Umgang mit alten Versicherungsverträgen. Aus Versicherungsverträgen, die bis zum 9. Mai 1945 abgeschlossen worden waren, konnten keine Ansprüche geltend gemacht werden. Lediglich die Lebensversicherungsverträge sollten bis zu einer Regelung ruhen. Pflichtversicherungen, die nach dem 9. Mai 1945 mit privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen worden waren, wurden auf die Provinzial-Versicherungsanstalt übertragen. Die anderen nach dem 9. Mai 1945 mit privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Verträge konnten auch auf ein nunmehr neu zu gründendes privates Versicherungsunternehmen übertragen werden. Neben der Provinzial-Versicherungsanstalt wurde am 7. Februar 1946 die Allgemeine Märkische Versicherungs-AG Potsdam mit Sitz in Belzig gegründet. Sie war und blieb das einzige zugelassene private Versicherungsunternehmen. Sie betrieb Sach-, Unfall-, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Lebensversicherungen waren beabsichtigt. Die Provinzial-Versicherung löste die Gesellschaft am 13. Juli 1946 auf und übertrug die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane auf die Provinzial-Versicherungsanstalt, die durch Vertrag vom 30. August 1946 das Vermögen der Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung als Gesamtrechtsnachfolgerin übernahm. Am 24. Juli 1946 stimmte die Provinzialverwaltung der Verstaatlichung durch Präsidialbeschluss zu. Mit einem Schreiben der SMA vom 18. Januar 1946 erhielt die Provinzial-Versicherungsanstalt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Versicherungsunternehmen, die vor dem 9. Mai 1945 ihren Sitz in der Provinz Mark Brandenburg hatten, sicherzustellen. Bisher waren die Feuersozietät und die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt durch Verfügungen der Provinzialverwaltung in Liquidation gesetzt worden und wurden durch die Provinzial-Versicherungsanstalt abgewickelt. Eine weitere große, aber private Versicherung war die Aachener und Münchener Lebensversicherung-AG, die ihren Sitz in Potsdam hatte. Deren Abwicklungsstelle in Potsdam hatte die Aufgabe, die sich auf die SBZ erstreckenden Versicherungen und das sich in der SBZ befindliche Vermögen zu verwalten bzw. abzuwickeln. Die Aachener und Münchener Lebensversicherung-AG an sich verlegte ihren Sitz nach Heidelberg. Ansonsten waren in Brandenburg vorwiegend Berliner Versicherungen tätig gewesen. Für einige Versicherungen wurde die Provinzial-Versicherungsanstalt im ersten Halbjahr 1946 als Sonderbeauftragte bestellt, u.a. die Debeka Krankenversicherungsverein a.G. Potsdam und die Deutsche Krankenversicherung AG Potsdam. Am 1. Januar 1946 nahm eine Rückversicherungsgemeinschaft der Landesversicherungsanstalten der Sowjetischen Besatzungszone und Groß-Berlins ihre Tätigkeit zur Minimierung von Großrisiken auf. Am 10. September 1947 trat eine neue Satzung der nunmehrigen Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg in Kraft. Danach betrieb sie weiterhin Pflichtversicherungen (Feuer, Kfz.-Haftpflicht, Hagel) und freiwillige Versicherungen (verschiedene Sachversicherungen, Lebensversicherungen, Rückversicherungen). Organe der Anstalt waren der Vorstand und der Verwaltungsausschuss. Die Dienstaufsicht übte die Landesregierung Brandenburg, die Fachaufsicht die Deutsche Finanzverwaltung im Einvernehmen mit der Landesregierung Brandenburg aus. Der SMAD-Befehl Nr. 247 vom 4. August 1946 über die Aufrechterhaltung der alten Lebensversicherungen und das „Gesetz über die Regelung der vor der Kapitulation Deutschlands abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen und über die Erfassung von Vermögenswerten für den Deckungsstock (Befehl Nr. 247)“ vom 11. September 1947 erlaubten den Abschluss neuer Lebensversicherungsverträge unter Aufrechnung der Anrechte aus den alten Verträgen. Die Umstellung der alten Lebensversicherungsverträge war eine wichtige soziale Sicherung für breite Bevölkerungsteile. Die Vermögenswerte der in Brandenburg nicht mehr zugelassenen Sach- und Lebensversicherungsunternehmen wurden der Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg zur Bildung eines Deckungsstockes für die umgestellten Lebensversicherungsverträge übertragen. Ihre am 14. August 1946 im Land Brandenburg vorhandenen Vermögenswerte wurden der Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg übereignet. Ausgenommen waren zum einen Wertpapiere und zum anderen Vermögenswerte ausländischer Versicherungsunternehmen, die zunächst weiterhin verwaltet wurden. Das „Gesetz über das Versicherungswesen im Lande Brandenburg“ vom 5. Dezember 1947 betonte nochmals das Verbot aller Versicherungsunternehmen, die vor der Kapitulation Deutschlands bestanden hatten, und die Übertragung ihrer Vermögenswerte auf die Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg. Mit dem Ziel, Rechtsträger von Volkseigentum von zusätzlichen Aufgaben zu entlasten, wurden die von der Versicherungsanstalt verwalteten Vermögenswerte geschlossener Versicherungsunternehmen (Wertpapiere, Hypotheken) per „Übernahmeverordnung“ vom 25. Januar 1951 der Deutschen Investitionsbank zur Verwaltung übertragen. Mit dem „Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Betriebe“ vom 9. August 1950 wurden die Aufgaben der Versicherungsanstalt mit Wirkung vom 1. Juli 1950 für die Versicherung der VEB und VVB neu geregelt. Zum Zwecke einer einheitlichen Gestaltung des Versicherungswesens und der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen wurde per Gesetz vom 9. August 1950 das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen mit dem Sitz in Berlin geschaffen. Ihm oblag die Aufsicht über alle Versicherungsunternehmen mit Ausnahme der Sozialversicherungsanstalten. Damit gingen die Aufgaben und Befugnisse der Versicherungsaufsicht von den Landesregierungen auf das Aufsichtsamt über. Mit der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. November 1952 wurden die Landesversicherungsanstalten ab 1. November 1952 zur Deutschen Versicherungs-Anstalt vereinigt. Diese war eine volkseigene Versicherungsanstalt mit Sitz in Berlin und unterstand der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen. Neben der Hauptverwaltung gab es Bezirksdirektionen (u. a. in Potsdam, Cottbus und Frankfurt/O.) und Kreisdirektionen. Im Zuge des Aufbaus des Versicherungswesens mussten alle Versicherungsbedingungen und Tarife neu erarbeitet werden. Hierbei stießen die Mitarbeiter auf zahlreiche Probleme. Beispielsweise war innerhalb der Gebäudeversicherung nicht bekannt, wie viele Gebäude nach den Kriegszerstörungen überhaupt bestanden und zu versichern waren. Auch über die Zahl der alten Lebensversicherungen bestand Unklarheit. Und wie viele der versicherten Personen lebten noch? Allein für die Bearbeitung der Lebensversicherungen wurden ca. 300 Beschäftigte benötigt. Offen war lange Zeit, ob die freiwillige Krankenversicherung bei der Anstalt verbleiben würde oder der Sozialversicherungsanstalt angegliedert werden sollte. Außerdem musste alles von sowjetischen Stellen genehmigt werden, das bedeutete, alle Texte auch vorher ins Russische zu übersetzen. Neben der Hauptverwaltung in Potsdam gab es zunächst 20-23 Kreisdirektionen. Zu jeder Kreisdirektion gehörten 5-8 Bezirkskommissare, die in verschiedenen Orten lebten und auch die nebenberuflich arbeitenden Beauftragten beaufsichtigten. Im Frühjahr 1951 wurden die Kreisdirektionen in Bezirksdirektionen umbenannt. Im August 1946 arbeiteten 377 Angestellte in der Hauptverwaltung. Hinzu kamen 365 Angestellte in den 21 Kreisdirektionen. Ende 1948 waren es bereits 795 Mitarbeiter in der Hauptverwaltung und 976 in den Kreisdirektionen. 1949 waren dann 20% des Personals abzubauen. Außerdem sollte die Zahl der in Westberlin wohnenden Beschäftigten verringert werden. Die Hauptdirektion war in einen Verwaltungs- und einen Versicherungssektor unterteilt. Der Verwaltungssektor umfasste die Zentral-, Finanz-, Personal- und Organisationsabteilung. Der Versicherungssektor war in die verschiedenen Versicherungsarten aufgeteilt. Dem Vorstand gehörten Karl Priefert, Walter Zezulka und Ernst Barth an, ab 1948 Karl Eichstädt, Walter Zezulka und Ernst Barth, 1949 Karl Eichstädt, Walter Zezulka und Herbert Birkhölzer und 1950 Karl Eichstädt und Herbert Birkhölzer.
Bestandsgeschichte Der Bestand gelangte 1963 von der Bezirksdirektion Potsdam der Deutschen Versicherungs-Anstalt in das BLHA, wo er 1969 bearbeitet wurde. 2002 entstand das Findbuch. Zu beachten ist, dass unter „Recht und Vermögensverwaltung“ alle Akten, die mit der Auflösung alter Versicherungsunternehmen in Verbindung stehen, zusammengefasst wurden. 2012 wurden bis dahin gesondert gelagerte Personalakten verzeichnet. Der Bestand enthält vor allem Unterlagen zum Aufbau des Versicherungswesens und zur Übernahme der Vermögenswerte geschlossener Versicherungsunternehmen. Es ist nur eine Schadensfall-Akte zu Brandschäden im VEB Glasfabrik Annahütte überliefert (Nr. 77). |
Nachfolger: | Bezirksdirektionen der Deutschen Versicherungsanstalt |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7,3 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 288 Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg, Potsdam Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=66017 |
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