30 Berlin A; Rep. 30 Polizeidirektorium/-präsidium Berlin A; 1571-1826 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 30 Polizeidirektorium/-präsidium Berlin A
Dat. - Findbuch:1571 - 1826
Vorwort:Behördengeschichte

Berlin war die einzige Stadt in der Kurmark, die zu keinem Steuerratsbezirk gehörte. Der Berliner Magistrat verteidigte besonders hartnäckig seine alten Privilegien, als der absolutistische Staat auch in seinen Verwaltungsbezirk eindringen wollte. Andererseits lag in Berlin gerade das Polizeiwesen in der ersten Hälfte des 18. Jh. am Boden. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Einführung eines neuen rathäuslichen Reglements in den 1730er Jahren und der Bildung einer festen Magistratsstruktur wurde Anfang 1741 ein besonderes Polizeiressort gegründet, das 1742 zum Polizeidirektorium verselbständigt wurde. Es unterstand unmittelbar dem Generaldirektorium. Einer der vier Berliner Bürgermeister wurde in Personalunion zum Polizeidirektor ernannt und trat zugleich an die Stelle des früheren Stadtpräsidenten. Am 20. Juni 1787 wurde die selbständige Stelle eines Polizeidirektors geschaffen. Die Aufgaben des Direktoriums umfaßten den Bereich der Wirtschaft wie der Polizei einschließlich der Rechtsprechung in Polizeisachen über die Soldatenbevölkerung. Durch Kabinettsorder vom 25. März 1809 erfolgte die gänzliche Trennung der Polizei von der Gemeindeverwaltung. Für Berlin wurde ein Polizeipräsident bestimmt, der unmittelbar dem Preußischen Ministerium des Innern unterstellt wurde. Am 1. März 1816 wurde die Regierung zu Berlin eingerichtet, die die lan-despolizeilichen Befugnisse bearbeitete. Der Polizeipräsident war gleichzeitig Präsident der Regierung zu Berlin. Nach Auflösung der Regierung erfolgte mit Wirkung vom 25. Januar 1822 die Wiedererrichtung des Polizeipräsidiums Berlin (vgl. Landesarchiv Berlin, A Rep. 029 und A Rep. 030).

Bestandsgeschichte

Der Bestand war bereits vor 1945 in das preußische Geheime Staatsarchiv in Berlin Dahlem gelangt und im Zweiten Weltkrieg ausgelagert. Er gelangte ohne Verluste 1950 in das Brandenburgische Landeshauptarchiv, wo er 1951 neu verzeichnet und geordnet wurde.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=7082
 
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