451 IHK Pdm; Rep. 451 Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Potsdam; 1945-1992 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 451 Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Potsdam
Dat. - Findbuch:1945 - 1992
Vorwort:Geschichte der Einrichtung
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) des Landes Brandenburg hatte ihre Tätigkeit auf Beschluss des Ministerrates der DDR vom 5. März 1953 zum 31. März 1953 eingestellt. Die Durchführung der Abschlussarbeiten übernahm die Abwicklungsstelle beim Rat des Bezirkes Potsdam. Durch Verordnung vom 6. August 1953 wurde die IHK der DDR gebildet, die als juristische Person für die in jedem Bezirk zu bildende Bezirksdirektion (BD) der IHK verantwortlich war. An die Stelle der Abwicklungsstelle der IHK des Landes Brandenburg trat die Aufbaugruppe Potsdam, deren Tätigkeit am 30. September 1953 mit der Gründung der Bezirksdirektion (BD) Potsdam endete. In der Aufbauphase 1953/54 wurden im Bezirk Potsdam Kreisgeschäftsstellen gebildet. Die IHK des Bezirkes Potsdam unterstand der Dienstaufsicht der IHK der DDR sowie in fachlicher Hinsicht dem Leiter der Abteilung Örtliche Wirtschaft beim Rat des Bezirkes Potsdam. Die Berufung des Bezirksdirektors, dessen Stellvertreter und des Vorstandes erfolgte durch das Präsidium der IHK. Die BD war nach sachlichen Bereichen (Industrie, Verkehr, Handel, Gaststätten und Beherbergungsgewerbe) gegliedert und unterhielt Kreisgeschäftsstellen, die für mehrere Kreise zuständig waren. Die Errichtung der Kreisgeschäftsstellen durch die BD bedurfte der Genehmigung des Präsidiums der IHK. Bei der BD wurde ein Beirat gebildet, der sich aus Vertretern der privaten Wirtschaft und der Betriebsbelegschaft (später der Gewerkschaften) und des Rates des Bezirkes zusammensetzte. Der fachlichen Beratung des Bezirksdirektors zu Fragen von Industrie, Handel und Verkehr dienten entsprechende Fachausschüsse.
1954 wurden die Staatlichen Vertragskontore in die IHK eingegliedert.
Mit Verordnung vom 22. September 1958 erfolgte im Zusammenhang mit der Bildung von Bezirkswirtschaftsräten und der Bildung von Plankommissionen bei den Räten der Kreise die Auflösung der IHK der DDR und ihres Apparates. Die BD der IHK wurden selbstständig und als juristische Person den Räten der Bezirke unterstellt. Auch sie konnten - mit Zustimmung der Räte der Bezirke - Kreisgeschäftsstellen bilden und auflösen. Durch Übergabe von Aufgaben (v. a. Vertragsregistrierung und Materialkontingentierung) an die örtlichen Organe wurde nun die politische Einflussnahme auf die private Wirtschaft zur Hauptaufgabe. Dazu gehörten die Einwirkung auf die Inhaber privater Betriebe zur Gewinnung für die Aufnahme einer staatlichen Beteiligung, für die Einbeziehung in den staatlichen Kommissionshandel oder andere Formen der Kooperierung, die Unterstützung der örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung der Zusammenarbeit zwischen volkseigenen und privaten Betrieben sowie für die Beteiligung an Tariffragen und beim Abschluss von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen. Die IHK hatte die Mitwirkung der privaten Wirtschaft bei der Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Dazu gehörte die Beratung und Unterstützung von Staatsorganen in wirtschaftlichen Fragen, die Beratung der Betriebsinhaber zu Problemen des Rechts, der Betriebswirtschaft usw..
Der IHK gehörten alle in der privaten Wirtschaft selbstständig gewerblich tätigen Bürger und juristische Personen und Personalvereinigungen an. Ausnahmen bildeten ab 1958 Betriebe ausländischen Eigentums, Treuhandbetriebe, halbstaatliche, handwerkliche und kleinindustrielle Betriebe, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Die Zugehörigkeit zur IHK begründete das Recht auf Inanspruchnahme der Einrichtungen der IHK ebenso wie die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die festgesetzten Beiträge zu bezahlen. Mit den Beiträgen (Umlagen) finanzierte sich die IHK selbst. Wie die BD eng mit dem Rat des Bezirkes zusammenarbeitete - z. B. war der Direktor der BD Potsdam Vorsitzender der Ständigen Kommission für Handel und Versorgung des Bezirkstages - so waren auch die Mitarbeiter der Kreisgeschäftsstellen in den entsprechenden Organen der Kreise tätig.
Seit 1953 nahm die Zahl der Mitgliedsbetriebe durch die Aufnahme staatlicher Beteiligung, durch Schließung von Betrieben sowie durch den Übergang in Volkseigentum ständig ab. Erst die Auswirkungen des Ministerratsbeschlusses von 1976 zur Förderung des privaten Handels und Gewerbes ließ die Zahl wieder ansteigen. Mit der Überführung der privaten Industriebetriebe in Volkseigentum 1972 entfiel der Bereich Industrie und der Schwerpunkt der Tätigkeit verlagerte sich auf den Bereich Handel/Gaststätten. Zum Ausdruck kommt diese Veränderung in der 1983 erfolgten Umbildung zu Handels- und Gewerbekammern (HGK) und einem neuen Statut, wobei die Hauptaufgabe weiterhin in der politischen Arbeit bestand. Die Umbildung zur HGK des Bezirkes Potsdam erfolgte durch Beschluss des Rates des Bezirkes Potsdam vom 2. Mai 1984 zum 1. Juli 1984. Danach gab es Kreisgeschäftsstellen in Brandenburg für die Kreise Brandenburg-Land, Brandenburg-Stadt, Belzig und Rathenow, in Luckenwalde für die Kreise Luckenwalde und Jüterbog, in Oranienburg mit Außenstelle Neuruppin mit Sitz in Oranienburg für die Kreise Oranienburg, Gransee und Neuruppin, in Potsdam für die Kreise Potsdam-Stadt, Potsdam-Land und Nauen, in Pritzwalk für die Kreise Pritzwalk, Wittstock und Zossen sowie in Zossen für die Kreise Zossen und Königs Wusterhausen. Auch die HGK des Bezirkes Potsdam war juristische Person und Rechtsträger der ihr übertragenen Vermögenswerte. Sie war dem Rat des Bezirkes Potsdam unterstellt. Grundlage der Arbeit der HGK waren die Beschlüsse und Festlegungen des Rates des Bezirkes. Der Haushaltsplan der Kammer sowie die von ihr erarbeiteten Jahresanalysen bedurften der Bestätigung durch den Rat des Bezirkes. Die Kreisgeschäftsstellen waren Strukturteile der HGK. Die HGK des Bezirkes Potsdam wurde vom Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor und dessen Stellvertreter wurden vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Potsdam berufen und abberufen, die Leiter der Kreisgeschäftsstellen vom Direktor der HGK des Bezirkes Potsdam nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Rates des Kreises, in dessen Territorium die Kreisgeschäftsstelle ihren Sitz hatte. Der Direktor der HGK leitete die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage eines Arbeitsplanes und einer Arbeitsordnung, die der Bestätigung durch den Rat des Bezirkes bedurfte. Der Direktor war dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes rechenschaftspflichtig. Die Leiter der Kreisgeschäftsstellen waren den Vorsitzenden der Räte der Kreise und dem Direktor der HGK des Bezirkes rechenschaftspflichtig. Umbildungen der Kreisgeschäftsstellen waren mit den Räten der Städte bzw. Kreise abzustimmen. Die HGK finanzierte sich durch Umlagen der Mitglieder entsprechend der vom Ministerium für Handel und Versorgung festgelegten Umlageordnung. Sie unterlag der Pflichtrevision durch die Staatliche Finanzrevision. Die HGK führte die Mitglieder- und Branchenkartei und nahm Stellung zu Anträgen der Bürger auf Erteilung von Gewerbegenehmigungen. Die HGK der Bezirke schlossen mit den für die einzelnen Wirtschaftszweige zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge ab. Dazu übertrugen sie mit Zustimmung der Räte der Bezirke einer HGK Leitungsfunktion. Der HGK gehörten als Mitglieder die selbstständigen Gewerbetreibenden an. Für Bürger, die als selbstständige Gewerbetreibende neben einer Handelstätigkeit auch Handwerkstätigkeit ausübten, war zwischen der Handwerkskammer und der HGK mit Zustimmung des Rates des Bezirkes zu vereinbaren, welcher Kammer sie angehörten. Kriterium für diese Entscheidung war die jeweils überwiegende Tätigkeit. Über die Mitgliedschaft juristischer Personen entschied auf Vorschlag des Direktors der IHK der Rat des Bezirkes.
1990 wurde die HGK des Bezirkes Potsdam wieder in die IHK des Bezirkes Potsdam umgebildet und schied aus der Zuständigkeit des Rates des Bezirkes aus. Mit Bildung der IHK des Landes Brandenburg wurde die IHK des Bezirkes Potsdam aufgelöst.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1984, 2012 und 2013 übernommen und in den Jahren 1985, 2012 und 2013 bearbeitet.
Nachfolger:Industrie- und Handelskammer des Landes Brandenburg

Angaben zum Umfang

Umfang:11,11 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 451 Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Potsdam Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=72548
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery