Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 831 Bezirkshygieneinspektion und Bezirkshygieneinstitut Cottbus |
Dat. - Findbuch: | 1940 - 2003 |
Vorwort: | Behördengeschichte Die Bezirkshygieneinstitute wurden 1952 als Organe der Hygieneinspektion beim Ministerium für Gesundheitswesen gebildet. Die Aufgaben und Befugnisse der Bezirkshygieneinstitute regelte das Ministerium. 1967 wurde festgelegt, dass die Einrichtungen auf Bezirksebene die Bezeichnung "Rat des Bezirkes, Bezirkshygieneinspektion, Hygieneinstitut" trugen. Die Bezirkshygieneinspektionen unterstanden fachlich unmittelbar der zentralen Hygieneinspektion und waren den Kreishygieneinspektionen weisungsberechtigt. Die Verordnung über die Staatliche Hygieneinspektion vom 11. Dezember 1975 präzisierte Stellung und Aufgaben von "Bezirkshygieneinspektion und Bezirkshygieneinstitut" - vereinfacht zusammenfassend als Bezirkshygieneinspektion (BHI) bezeichnet - für die Bezirksebene. Die Bezirkshygieneinspektionen waren den Räten der Bezirke unterstellte Gesundheitseinrichtungen, juristische Personen und Haushaltsorganisationen. Die Leiter der Bezirkshygieneinspektion unterstanden dem zuständigen Ratsmitglied für Gesundheitswesen sowie dem Leiter der Staatlichen Hygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen (doppelte Unterstellung). Die Bezirkshygieneinspektionen wurden vom Bezirkshygieniker geleitet. Er wurde auf Vorschlag des Bezirksarztes in Abstimmung mit dem Haupthygieniker vom Rat des Bezirkes berufen und abberufen. Die Hygieneinspektionen waren zuständig für die Anleitung und Kontrolle der Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Hygiene auf Bezirksebene. Das betraf insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einschließlich des Impfwesens in Verbindung mit der Herstellung von Impfstoffen, das Desinfektionswesen, die Sterilisation, die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, den Krankentransport, die Kommunalhygiene einschließlich die Wohnumwelt, den Gesellschaftsbau, die Gestaltung von Städten und Gemeinden, die Erholung und die Feriengestaltung und Urlaubsgestaltung für Kinder und Jugendliche, den Einsatz von Bekleidungsmaterialien, die Maßnahmen zur Reinhaltung des Bodens, der Luft und des Wassers, den Schutz vor Lärm im kommunalen Bereich, die Erfassung, Beseitigung und Verwertung der Abprodukte aus Produktion und Konsumtion, das Bestattungswesen, die Lebensmittelhygiene und Ernährungshygiene einschließlich den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, die Gestaltung einer gesundheitsfördernden Ernährung und der gesellschaftlichen Speisenwirtschaft sowie den Schutz des Menschen vor Fremdstoffen und Giften. Darüber hinaus hatten die Bezirkshygieneinspektionen Emissionsgrenzwerte festzulegen. Sie waren das wissenschaftlich-methodische Zentrum für die Aufgaben und Probleme der angewandten Hygiene und umfassten Laborkapazitäten für mikrobiologische, kommunalhygienische, lebensmittel- und ernährungshygienische Untersuchungen. Die Abteilungen, Fachgebiete (Spezialabteilungen) und wissenschaftliche Laboratorien erfüllten ihre Aufgaben durch Analysen, Ermittlungen, Stellungnahmen, Gutachten und Laborbefunde. Sie unterstützten damit auch die Kreishygieneinspektionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bezirkshygieneinspektion Cottbus wurde 1990 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden zunächst von der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus, Institut für Umweltmedizin und Hygiene, und danach vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Ministerium für Umwelt, Natur und Raumordnung sowie vom Hygieneinstitut der Stadtverwaltung Cottbus fortgeführt.
Bestandsgeschichte Der Teile des Bestandes wurden 1994, 1996, 1997 und 2020 übernommen und 2004 in die Datenbank überführt. 2014 erstmals bearbeitet und 2023 komplett erschlossen. |
Vorgänger: | Zentralstelle für Hygiene Cottbus |
Nachfolger: | Hygieneinstitut der Stadtverwaltung Cottbus |
Verweis: | Rep. 831 Arbeitshygieneinspektion des Bezirkes Cottbus; Rep. 831 Büro für Sozialhygiene Cottbus |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,88 |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 831 Bezirkshygieneinspektion und Bezirkshygieneinstitut Cottbus Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78664 |
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