Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 17D Landgericht der Niederlausitz |
Dat. - Findbuch: | 1387 - 1815 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Unter Karl IV. entwickelte sich ein ständisches Obergericht, das "Gericht vor Herren, Mannen und Städten", in dem der Landvogt den Vorsitz führte. Es wurde nur von Fall zu Fall berufen und war für Streitigkeiten zwischen den Ständen zuständig. 1526 wurden neben den ständischen Vertretern auch Juristen bestellt. 1538 erhielt das nun als Landgericht bezeichnete ständische Gericht eine Gerichtsordnung. Es bestand seitdem aus dem Landrichter und acht Beisitzern, von denen sechs ständische Vertreter waren. Die Stände behielten das Präsentationsrecht. Das Landgericht war Gericht erster Instanz für die Eximierten; es war zuständig für sämtliche Zivilstreitigkeiten, während die Lehns- und Kriminalsachen vom Landvogt entschieden wurden. 1570 und 1577 erfolgte eine Bestätigung der Landgerichtsordnung durch den Kaiser. Appellationsgericht wurde nach ihrer Gründung im Jahre 1666 die Oberamtsregierung der Niederlausitz, die im 18. Jahrhundert den Wirkungskreis des Landgerichts ständig einschränkte. Rechtsstreitigkeiten wurden nur noch vor der Oberamtsregierung behandelt und lediglich zur Abfassung des Urteils an das Landgericht gegeben. Das Landgericht tagte als reines Spruchkollegium zweimal jährlich in Lübben. 1816 wurde es aufgelöst, seine Aufgaben gingen auf das Oberlandesgericht Frankfurt (Oder) über.
Bestandsgeschichte
Nach der Auflösung des Landgerichts 1816 gelangte ein Teil der Akten an das Oberlandesgericht Frankfurt (Oder) und später mit dessen Abgabe an das Geheime Staatsarchiv, während der andere Teil im Landgericht, dem späteren Stadt- und Landgericht Lübben verblieb und 1841/42 zusammen mit dem Restbestand der Oberamtsregierung in das Ständische Archiv übernommen wurde. 1958 wurde der Bestand, der in den der Oberamtsregierung eingegliedert war, aus dem Landesarchiv Lübben in das Brandenburgische Landeshauptarchiv überführt und als Rep. 17 D Landgericht der Niederlausitz verselbständigt.
Literatur
Ellen Franke: Wie es gehalten werden soll. Recht und Rechtspflege in Lübben und der Niederlausitz vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart, Berlin 2014. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8,03 lfm; 195 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 17D Landgericht der Niederlausitz Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=13611 |
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