17C; Rep. 17C Landeshauptmannschaft der Niederlausitz (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 17C Landeshauptmannschaft der Niederlausitz
Vorwort:Behördengeschichte

Die Landeshauptmannschaft wurde 1564 im Zuge der Entwicklung des Kammerstaates als obere Finanzbehörde zur Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte gegründet. Die neugeschaffene Behörde bestand anfangs aus dem Landeshauptmann und dem Gegenhändler, dem obersten Kontrolleur. Dazu kam noch im 17. Jahrhundert der Kammerprokurator, ein fiskalischer Anwalt (Kammerjustiz). Seit 1570 hatten die Stände das Indigenatsrecht. Nach der Instruktion vom 31. Mai 1564 bestanden die Aufgaben der Landeshauptmannschaft in der Einnahme der von den Ständen bewilligten Steuern (insbesondere der Biersteuer) und der Verwaltung weiterer landesherrlicher Einnahmen, der Aufsicht über das Bierbrauen, dem Mitspracherecht bei der Vergebung der Lehen und der Aufsicht über die geistlichen Güter. Dazu kamen noch im 16. Jahrhundert die Verwaltung der Grenzzölle, 1687 die Aufsicht über das Ökonomie- und Rechnungswesen der Kreisstädte, im 18. Jahrhundert die Einziehung weiterer Abgaben wie der Innungs- und Schutzgelder von Kaufleuten, Handwerkern und Juden, Privilegien- und Innungssachen, die Aufsicht über den Straßenbau, die Oberaufsicht über das Brauwesen und die Administration der Hospitäler vornehmlich in den Kreisstädten. Die Verwaltung der landesherrlichen Ämter dagegen wurde zentral geleitet.
Die Landeshauptmannschaft, deren Sitz Lübben war, unterstand als Finanzbehörde bis 1635 der böhmischen Kammer in Prag, 1635-1657 dem Kammerkollegium in Dresden, 1657-1738 direkt dem sachsen-merseburgischen Landesherrn bzw. der Kammer in Merseburg, seit 1738 der Kammer bzw. dem 1782 errichteten Geheimen Finanzkollegium in Dresden und dem Geheimen Konsilium. Ihr unterstanden die Kreissteuereinnehmer in Calau, Guben, Luckau, Lübben und Spremberg. 1816 wurde die Landeshauptmannschaft aufgehoben. Ihre Aufgaben gingen an die Regierung Frankfurt (Oder) über.

Bestandsgeschichte

Nach der Auflösung der Landeshauptmannschaft wurde ein Teil der Akten an die Regierung Frankfurt abgegeben, während der Rest nach starken Kassationen 1852 in den Besitz der Niederlausitzer Stände gelangte. Dort wurde der Bestand geordnet und verzeichnet. Die an die Regierung Frankfurt abgegebenen Akten kamen an das Geheime Staatsarchiv (Pr.Br.Rep. 21), wo sie 1945 vernichtet wurden. 1958 wurde der im Landesarchiv Lübben verwahrte Bestand in das Brandenburgische Landeshauptarchiv überführt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1711958
 
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