Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 14 Haupttorfadministration |
Dat. - Findbuch: | 1795 - 1860 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Mit dem Regierungsantritt Friedrichs II. wurde die Förderung des staatlichen Bergbaus zur zentralen Aufgabe erhoben. Per Kabinettsorder verfügte der König im Jahre 1768 die Gründung des Berg- und Hüttendepartments im Generaldirektorium, die preußische Bergverwaltung erhielt somit erstmals eine zentrale Leitung. Das Department bildete eine selbständige Ministerialverwaltung. In der Zeit der Napoleonischen Besetzung blieb das Berkwerks- und Hüttendepartment zu Berlin mit allen nachgeordneten Behörden bestehen. Im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen wurde das Bergwerks- und Hüttendepartment aufgehoben und an dessen Stelle die Generalbergbaudirektion im Ministerium des Innern gebildet. 1830 wurden u. a. die Bergwerksangelegenheiten aus dem Innenministerium ausgesondert und dem Ministerium für Handel und Gewerbe, später dem Finanzministerium und 1848 endgültig dem neu gebildeten Ministerium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugewiesen. Die 1776 gegründete Bergwerks- und Hüttenadministration zu Berlin auf der mittleren Verwaltungsebene hatte die Aufsicht über die Saigerhütte bei Neustadt an der Dosse, das Messingwerk bei Neustadt-Eberswalde, Bergamt zu Rüdersdorf, die verschiedenen Eisenhütten, Eisensteingräbereien, Gipsbrüche und Gipsbrennereien, Kalk- und Mühlsteinfaktoreien in Brandenburg, Pommern, Preußen und Magdeburg, Kupferhämmer bei Crossen, Neustadt-Eberswalde und Radach, Eisen- und Messingdrahtzüge bei Niederfinow sowie die Zainhämmer zu Karlswerk. Sie war eng mit der die Haupttorfadministration verbunden, welcher die Torfinspektion und -gräbereien am Rhin nachgeordnet waren. Diese ging 1815 in das Oberbergamt Berlin ein, ihr wurden nun die Torfgräbereien unterstellt (Vgl. Rep. 14 Oberbergamt Berlin). Das Oberbergamt Berlin wurde 1838 aufgelöst und die Geschäftsverwaltung der Abt. für Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesen im Finanzministerium übertragen. Durch Gesetz von 1861 wurde die Kompetenz der Oberbergämter neu geregelt. Diese übernahmen die Befugnisse der aufgehobenen Bergämter. Im Brandenburg-Preußischen Hauptbergdistrikt war von nun an das Oberbergamt Halle für die Provinzen Brandenburg und Preußen zuständig.
Bestandsgeschichte
Die Akten des Oberbergamtes Berlin waren aus dem Bestand Rep. 2A Regierung Potsdam herausgelöst worden. Der Bestand Haupttorfadministration wurde weitgehend aus den Akten der Rhinentwässerungskommission gebildet. |
Nachfolger: | BLHA, Rep. 14 Oberbergamt Berlin |
Verweis: | LHA Sachsen-Anhalt, Oberbergamt Halle. - GStA, I. HA Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Abt. der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung. |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,66 lfm; 22 Akte(n) |
|
Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 14 Haupttorfadministration Nr. |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=14406 |
|