Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 2 Kurmärkische Kammer |
Titel: | Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer entstand am 26. Januar 1723 durch Vereinigung der Kurmärkischen Amtskammer mit dem am 15. Januar 1723 gegründeten Provinzialkommissariat. Die vormals selbständige Forst- und die Jagdverwaltung waren bereits 1717 der Amtskammer beigelegt worden, um auch auf diesem Gebiet Ressortstreitigkeiten für die Zukunft auszuschließen. Die Kammer hatte, wie schon die Amtskammer seit jeher, ihren Sitz im Berliner Schloss. Der Wirkungskreis der neuen Behörde umfasste alle Landeshoheits-, Gewerbe-, Fabriken-, Militär- und Servissachen, die Polizei, die Kommunalangelegenheiten der Städte und des platten Landes, die Strom-, Wege-, Königlichen und Kommunalbausachen, die Steuern, die Stempel- und Salzdebitsachen, die Verwaltung der königlichen Domänen und Forsten, die Pfarr- und Schulbausachen und die Verwaltung der Königlichen Ämterkirchen, soweit nicht das ebenfalls 1723 errichtete Kurmärkische Amtskirchenrevenuendirektorium (vgl. Rep. 33A) konkurrierte. Im Laufe des 18. Jh. erweiterte sich der Umfang der von der Kammer zu bearbeitenden Sachen im Zusammenhang mit der Intensivierung der merkantilistischen Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik des absolutistischen Staates. Allein schon äußerlich war der Zuständigkeitsbereich der Kammer in Domanialsachen durch Erwerb adliger Herrschaften und Güter vor allem unter Friedrich I. und Friedrich Wilhelm I. gewachsen. Außerdem wurde nun auch eine Reihe von Vorwerken nebst Dörfern von den bestehenden Ämtern abgespalten und zu selbständigen Ämtern erhoben, was die Kammer organisatorisch weiter belastete. Erst im letzten Drittel des 18. Jh. begann die entgegengesetzte Tendenz zur Vereinigung benachbarter Ämter. Dazu kamen die schon Ende des 17. Jh. einsetzende, sich aber erst seit der Mitte des 18. Jh. voll auswirkende Kolonisationstätigkeit im Innern des Landes, vor allem in den großen Bruchgebieten, die Landesmeliorationen, die Verbesserung der Landwirtschaft überhaupt, der Seidenbau u. a., andererseits im „Kommissariatsbereich" die seit Friedrich Wilhelm I. verstärkte Beaufsichtigung der Immediatstädte. Zwar wurde 1766 die Akziseverwaltung verselbständigt, doch blieb der Kammer die polizeiliche Aufsicht und Kontrolle. Auch die Kammerjustiz blieb ein wesentlicher Aufgabenbereich der Kammer bis zum Ende ihres Bestehens und wurde von den Justizreformen des 18. Jh. in der Praxis kaum geschmälert. Alle 1770 gegründeten Justizämter und die städtischen Gerichte unterstanden ihrer Aufsicht. Auch der 1782 eigens gegründeten Kammerjustizdeputation stand der Kammerpräsident oder der -direktor vor. Die Behörde arbeitete kollegialisch. Die Geschäfte waren, ähnlich wie beim Generaldirektorium, nach Lokalressorts verteilt, die den Räten oblagen. Infolge der wachsenden Aufgaben und des sehr ausgedehnten Territoriums, das die Kammer zu betreuen hatte, verfügte der König die Errichtung einer Art Außenstelle für die Altmark und die Prignitz, die als „Altmärkisch-Prignitzsche Kriegs- und Domänenkammerdeputation" in Stendal von 1770 bis 1790 tätig war, nicht aber die Selbständigkeit z. B. des altmärkischen Obergerichts zu erlangen vermochte und nach 20 Jahren wieder aufgehoben wurde.
1773 war ein Teil der Zauche mit dem Amt Ziesar im Tausch gegen den Luckenwalder Kreis mit dem Amt Zinna an das Herzogtum Magdeburg abgetreten worden. Damit erhielt die Kammer auch die Aufsicht über alle Landeshoheits-, Justiz- und geistlichen Sachen des Amtes Zinna, das seit 1730 schon in Polizei-, Finanz- und Militärsachen zu ihrer Kompetenz gehörte. 1801 wurden die bisher unter der Kurmärkischen Kammer stehenden neumärkischen Ämter Cottbus, Frauendorf und Zellin der neumärkischen Schwesterbehörde überwiesen (vgl. Rep. 3). 1807 fiel die Altmark an das Königreich Westfalen, während die rechtselbischen Kreise Jerichow und Ziesar kommissarisch von der Kurmärkischen Kammer verwaltet werden mussten. Im Zuge der Reformen wurde Ende 1808 die Aufhebung der Berliner Kammer beschlossen, im März 1809 begann die neue Kurmärkische Regierung in Potsdam ihre Tätigkeit (vgl. Rep. 2A).
Bestandsgeschichte
Erst in den 1770er bis 1790er Jahren wurden die Akten der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer zusammen mit denen der Vorbehörden neu aufgestellt und verzeichnet. Gleichzeitig entstand für die vier kurrenten Fachregistraturen (Städte- und Kreis-, Domänen-, Forst- und Bauregistratur) je eine Altregistratur und überdies noch 1790 je eine Altmärkisch-Prignitzsche Städte- und Domänenregistratur. Zahlreiche nicht mehr benötigte Akten wurden jetzt und nach 1809 beim Übergang der Aufgaben und des Registraturguts der Kammer an die Regierung Potsdam kassiert. 1811/1815 gelangten die die Altmark betreffenden Akten an die Präfektur des Elbdepartements bzw. an die Regierung Magdeburg, von dort aus an das Staatsarchiv Magdeburg. Seit dem Ende des 19. Jh. gab die Regierung Potsdam Akten an das Geheime Staatsarchiv ab. Die im zweiten Weltkrieg ausgelagerten Kammerregistraturen kamen zusammen mit den Behördenfindbüchern des 18. Jahrhunderts 1949 ins BLHA und wurden der alten Ordnung entsprechend aufgestellt. In den Jahren 1962-1986 wurde der Kammerbestand neu bearbeitet. 1963 wurden im Zuge der Bestandsbereinigungen zwischen den Landeshauptarchiven Magdeburg und Potsdam die die Altmark betreffenden Akten der Provenienzen Kurmärkische Amts- bzw. Kriegs- und Domänenkammer und desgleichen die Akten betr. das Amt Ziesar aus der Zeit vor 1773 an das BLHA abgegeben. Andererseits gelangten die das Amt Ziesar betreffenden Akten aus der Zeit nach 1773 und die das Amt Zinna betreffenden aus der Zeit vor 1730 bzw. 1773 an das Landeshauptarchiv Magdeburg. Unter starker Vereinfachung der bis dahin unübersichtlichen Registraturverhältnisse der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, d. h. vor allem der Vereinigung der kurrenten („ersten") mit den reponierten („zweiten") Registraturen, ist der Bestand zusammen mit dem der Kurmärkischen Amtskammer und der Altmärkisch-Prignitzschen Kriegs- und Domänenkammerdeputation zusammengefasst, neu geordnet und verzeichnet worden.
Der Bestand gliedert sich jetzt in acht Abteilungen. Die Bestandskürzel geben die Registraturen an:
- Allgemeine Kammer-Sachen (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. A) (Eingeordnet: Generalia der Domänenregistraturen), - Präsidialregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. P), - Städte- und Kreisregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. S), - Domänenregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. D), - Bauregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. B), - Forstregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. F) (Eingeordnet: Oberforstmeisterliche Registratur, Oberforstmeisterliches Offizium der Altmark und Städteforstmeister), - Vermessungsregistratur (= Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. V) und - Rechnungsregistratur (Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. R).
Die Städte-, Domänen-, Bau- und Forst- Registratur gliedern sich jeweils nach Generalia und Spezialia, wobei die Spezialia der Städteregistratur nach den einzelnen Städten in alphabetischer Folge, die der anderen Registraturen nach Ämtern in alphabetischer Folge geordnet sind. Die Akten über die einzelnen Städte gliedern sich jeweils in fünf Hauptgruppen: I. Allgemeine Stadt-Sachen, II. Lokalverwaltung, III. Bürger- und Fürsorge-Sachen, IV. Gewerbe, Handwerk, Handel, V. Grundstücks-, Landeskultur- und Bau-Sachen. Von der Kreisregistratur sind nur noch geringe Teile, v.a. aus der Altmark, vorhanden. Offenbar sind in diesem Bereich nach Auflösung der Behörde umfangreiche Kassationen erfolgt (vgl. die Behördenfindbücher). Die in der Domänenregistratur enthalten Akten über die Domänenämter gliedern sich jeweils in die fünf Hauptgruppen: I. Allgemeine Amts-Sachen, II. Lokalverwaltung, III. Bäuerliche Untertanen, IV. Handwerk und Gewerbe, Berg- und Hütten-Sachen, V. Landeskultur und Wasserbau. Aktenbände der Domänenregistratur, die über 1809 hinausreichen wurden dem Bestand Rep. 2A Regierung Potsdam III D zugeordnet. Die Aktengruppe Prozess-Sachsen wurde aufgelöst und dem Bestand Rep. 4A Kammergericht zugeordnet. In den Jahren 1999-2008 wurde mit Unterbrechungen eine Intensiverschließung der in den Akten der Bau- und Domänenregistratur enthaltenen Pläne und Zeichnungen durchgeführt.
Der im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem in der X. Hauptabteilung als Rep. 2A Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer aufbewahrte Teil der Aktenüberlieferung wurde 2024 an das BLHA übergeben und hier dem Bestand Rep. 2 Kurmärkische Kreigs- und Domänenkammer zugefügt oder provenienzgerecht anderen Beständen zugewiesen. Die Signaturen des GStA sind jeweils im Feld "Frühere Signaturen" aufgenommen und recherchierbar. Die Kartenbestände der Kurmärkischen Kammer sind überwiegend in der Plankammer der Regierung Potsdam aufgegangen (vgl. Winfried Bliss: Die Plankammer der Regierung Potsdam. Spezialinventar 1651 bis 1850 (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz; 18), Köln, Wien 1981.).
Literatur
Lieselott Enders, Die Neuordnung eines alten Bestandes am Beispiel der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, in: Archivmitteilungen 5.1963, S. 177-186.- Gebhard Falk, Die Registraturverhältnisse der Kurmärkischen und Neumärkischen Kriegs- und Domänenkammer. Ein Vergleich. Diplomarbeit am Institut für Archivwissenschaften. Typoskript. Potsdam 1957. - Lorenz Beck, Geschäftsverteilung, Bearbeitungsvorgänge und Aktenstilformen in der Kurmärkischen und in der Neumärkischen Kriegs- und Domänenkammer vor der Reform (1786-1806/08). In: Friedrich Beck und Klaus Neitmann (Hrsg.): Brandenburgische Landesgeschichte und Archivwissenschaft. Festschrift für Lieselott Enders (= Veröffentlichungen des BLHA; 34). Weimar 1997, S. 417-438. |
Verweis: | Geheimes Staatsarchiv PK, X. HA. Rep. 2A Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer |
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