23A Kurmärkische Stände; Rep. 23A Kurmärkische Stände (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:23A Kurmärkische Stände
Titel:Rep. 23A Kurmärkische Stände
Vorwort:Geschichte

Die Herausbildung der kurmärkischen Stände lässt sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen, als die askanischen Landesherren die ersten Bedeverträge abschlossen und Städtebündnisse zum Schutz der bürgerlichen Siedlungen und Wirtschaft entstanden. Den jeweiligen Machtkonstellationen entsprechend wechselte das Verhältnis zwischen Landesherr und Ständen zwischen dem wirtschaftlichen und politischen Übergewicht der einen oder anderen Seite. Im ausgehenden Mittelalter gliederte sich die kurmärkische Landschaft in die Stände der Prälaten, der Grafen und Herren, der Ritterschaft und der Städte. Infolge der Reformation, der Aufhebung der drei Bistümer Brandenburg, Havelberg und Lebus und der Säkularisation fast aller Klöster, verlor der Prälatenstand so sehr an Bedeutung, dass er ebenso wie der im Brandenburgischen niemals bedeutende Herrenstand im Laufe des 16. Jahrhundert in dem der Ritterschaft aufging. Ritterschaft und Städte standen seitdem als die Träger der ständischen Interessen dem Landesherrn gegenüber und rivalisierten gleichzeitig miteinander, vornehmlich infolge divergierender wirtschafts-, insbesondere handelspolitischer Bestrebungen des gutsherrlichen Adels. Da die ritterschaftliche Kurie zahlen- und damit auch machtmäßig stärker ins Gewicht fiel als die städtische und der Landesherr ihre Interessen als Gutsherr teilte, unterstützte er in der Regel die Ritterschaft gegen die Städte. Wenn auch die landesherrliche Stellung im Innern des Landes seit dem Ausgang des Mittelalters gefestigt war, so konnte es sich der Kurfürst mangels eigener Mittel nicht leisten, die Stände von den innenpolitischen Geschäften auszuschließen. Die wachsenden Finanzschwierigkeiten und Schulden zwangen ihn zu Zugeständnissen an die Landschaft und brachten ihn finanziell in deren Abhängigkeit. In den Jahren 1549 bis 1550 übernahmen die kurmärkischen Stände die Schulden Kurfürst Joachims II., für deren Verwaltung sie das sog. Ständische Kreditwerk schufen, später als „Kurmärkische Landschaft“ bezeichnet. Nachdem die Schuldentilgung im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts an Bedeutung verloren hatte, wurde es als ein Kreditinstitut benutzt, bei dem Privatpersonen Gelder verzinst anlegen konnten und das dem Landesherrn Kredite gab. Das Kreditwerk bestand aus einer Reihe selbständig nebeneinander bestehender Kassen, die für unterschiedliche Steuern zuständig waren:

1. der Neubiergeldskasse in Berlin, zuständig für die gesamte Kurmark,
2. den Hufenschoßkassen für den von der Ritterschaft bewilligten Land- und Giebelschoß auf dem platten Lande, und zwar
a) der Mittelmärkisch-Ruppinschen Hufenschoßkasse in Berlin, die mit der Neubiergeldkasse zusammen die Landrentei bildete und seit
1704 für die gesamte Kurmark und die Neumark fungierte,
b) der Altmärkisch-Prignitzschen Hufenschoßkasse in Salzwedel und
c) der Uckermärkisch-Stolpirischen Hufenschoßkasse in Prenzlau, die beide 1704 endgültig eingingen;
3. der Städtekasse für den Vor- und Pfundschoß, die Ziese u.a. Abgaben, die seit 1565 in eine Mittelmärkisch-Uckermärkische Städtekasse in Berlin und eine Altmärkisch-Prignitzsche Städtekasse in Stendal aufgeteilt war.

An der Spitze dieser Kassen standen von den Ständen erwählte Verordnete, die in Quartalssitzungen zusammentraten und den jährlich tagenden Großen Ausschüssen, Vertretern aller Stände, Rechnung ablegen mussten. Landesherrliche Beamte wirkten als technische Beiräte nebenamtlich mit. Nach der Wiederherstellung des im 30jährigen Kriege verfallenen Kreditwerkes unter Kurfürst Friedrich Wilhelm wurde der Posten des vom Landesherrn ernannten Direktors der Mittelmärkisch-Ruppinschen Städtekasse eingeführt, der später zum Landschaftsdirektor für die ganze Kurmark aufstieg und die Leitung aller drei oben genannten Kassen übernahm. In der Folge traten ein Vize- und ein zweiter Direktor hinzu. Bei Einführung des Schoßwerkes in der gesamten Mark im Jahre 1704 entstand das Amt der Deputati perpetui, von denen einer die Interessen der Ritterschaft und einer die der Städte vertrat. Damit war das ständische Steuerwesen bereits auf dem Wege zur Verstaatlichung. Der absolutistische Staat hatte sich nicht nur durch Einführung der Kontribution und Akzise ein eigenes Steuersystem geschaffen, das von den Ständen unabhängig war, sondern beschnitt auch durch Einsetzung staatlicher Beamter mehr und mehr die Selbständigkeit der Stände innerhalb ihrer eigenen Institutionen. Neben dem Kreditwerk fungierten die unregelmäßig stattfindenden Land- und Kreistage als ständische Organe, in denen die Kurien getrennt tagten. Seit Ende des 17. Jahrhunderts ersetzten Deputierten- und Ausschusslandtage die Vollversammlung aller Vertreter. Ein Selbstversammlungsrecht bestand nicht, auch konnten die Stände nicht durchsetzen, dass wichtige Ämter in der Landesverwaltung und der Justiz dauerhaft mit Einheimischen besetzt wurden.

Eine neue Aufgabe erhielten die Stände mit der Allodifikation der Lehen im Jahre 1717. Unter einer Berliner Hauptdirektion für die einzelnen Landesteile der Mark Brandenburg, d. h. für die Altmark, Prignitz, Mittel-, Ucker- und Neumark, wurden Ritterschaftliche Hypothekendirektionen errichtet (vgl. Rep. 23A RHD und Rep. 23B RHD), die einen Teil der Aufgaben der Kurmärkischen Lehnskanzlei (vgl. Rep. 78) übernahmen. Dazu gehörte vor allem die Bearbeitung und Verzeichnung der Besitz- und Kreditverhältnisse der Rittergüter. Im Jahre 1810 erfolgte die Aufhebung der Hypothekendirektionen. Ihre Zuständigkeit ging auf das Kammergericht hinsichtlich der Kurmark ausschließlich der Altmark über (vgl. Rep. 4A), auf das Oberlandesgericht zu Frankfurt/O. hinsichtlich der Neumark (vgl. Rep. 4B) und auf das Oberlandesgericht/ Appellationsgericht zu Magdeburg hinsichtlich der Altmark (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt Rep. C 125). Damit waren am Ende des ancien régime die einst umfassenderen Bestrebungen der alten Stände im Wesentlichen auf das Kreditwerk und das ritterschaftliche Hypothekenwesen eingeengt worden. Waren die Landtage noch im 16. Jahrhundert Ausdruck ständischer Macht und ständischen Einflusses auf die innere Verwaltung, selten allerdings auch auf die äußere Politik des Landes, so traten sie im 17. Jahrhundert mehr und mehr und nach dem Dreißigjährigen Krieg völlig zurück. Das ständische Eigenleben spielte sich seitdem vorwiegend in den Kreisen und auf den Kreistagen ab. Die ehemals ständischen Beamten in den Landesteilen und Hauptkreisen, die Landeshauptleute, wurden seit dem 17. Jahrhundert nicht mehr berufen. Die Kreisdirektoren und Landräte, obwohl von den Ständen präsentiert, wurden landesherrliche Beamte, so dass die ritterschaftlichen Machtbefugnisse vor allem in der Lokalebene fortwirkten. Die Selbständigkeit der Vertreter der zweiten Kurie, der Immediatstädte, endete mit der Einsetzung der Steuerräte (vgl. Rep. 19) seit 1713 und der Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit und Polizei in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert.

Nach dem Zusammenbruch des preußischen Staates 1806 musste der Staat nochmals auf die Hilfe der finanzkräftigen Stände zurückgreifen als die Staatsfinanzen am Boden lagen. 1809 wurden den kurmärkischen und magdeburgischen Ständen 36 kurmärkische und 6 magdeburgische Domänenämter wiederkäuflich überlassen, die die im gleichen Jahr konstituierte Ständische Domänenverwaltungskommission bis zur Wiedereinlösung im Jahre 1818 verwaltete. Vorübergehend übernahmen die Stände die Verwaltung der Kriegs- und Staatsschulden in Form ständischer Komitees. Der Versuch einer völligen Restauration scheiterte jedoch an der Festigung des bürgerlichen Staates. Die ständische Finanzverwaltung in Form der „Kurmärkische Landschaft" wurde 1820 aufgelöst. Die Stände wirkten nur noch auf dem Gebiet des Landarmen- und Feuersozietätswesens und Kulturpflege fort. Diese Aufgaben wurden später von den neuen Selbstverwaltungskörperschaften fortgeführt, die mit den früheren Ständekorporationen nicht mehr identisch waren. Die 1823 errichteten Provinzialstände der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz (vgl. Rep. 54 Provinziallandtag) mussten zwar noch längere Zeit die Rivalität der in der Mark Brandenburg weiterbestehenden Kommunalstände dulden (vgl. Rep. 23A F Kommunallandtag der Kurmark), setzten sich aber seit 1875 mehr und mehr als die verantwortlichen Selbstverwaltungskörperschaften durch und erreichten im Jahre 1900 bzw. 1902 die Aufhebung der kurmärkischen Kommunalstände. Während die Provinzialstände nach den neuen Provinzgrenzen gebildet worden waren, entsprachen die vier Kommunalstände (Alt-, Kur- und Neumark sowie Niederlausitz) den Landesteilen vor 1806.

Bestandsgeschichte

Das seit dem 16. Jahrhundert bestehende Archiv der Landrentei und des Landschaftsdirektoriums bildete den Kern des späteren Ständearchivs. Es befand sich im Landschaftshause in Berlin, von 1580-1889 in der Spandauer Straße, danach in der Matthäikirchstraße und schließlich von 1938 bis 1945 in der Alten Zauche in Potsdam. Zuletzt wurde es vom Brandenburgischen Provinzialverband verwaltet. 1820 wurden bei Auflösung der Kurmärkischen Landschaft Akten, die für die laufende Verwaltung gebraucht wurden, an verschiedene Staatsbehörden abgegeben, der Rest verblieb im Landschaftshause. Hinzu kamen die Akten der aufgehobenen Mittelmärkischen Städtekasse. 1854 wurde das Archiv auf Grund der Beschlüsse des Brandenburgisch-Niederlausitzschen Provinziallandtags unter Zusammenführung der 1820 abgegebenen Bestände neu aufgebaut und neu geordnet. 1887 kam das früher in Küstrin verwahrte Archiv der Neumärkischen Stände hinzu (vgl. Rep. 23B). Nur das Niederlausitzer Ständearchiv verblieb in Lübben (vgl. Rep. 23C Niederlausitzische Stände).

Die verschiedenen Kassen des ständischen Kreditwerks haben eine komplizierte Überlieferungsgeschichte. Das Archiv der Altmärkisch-Prignitzschen Städtekasse in Stendal wurde in den vergangenen Jahrhunderten aufgesplittert. Ein Teil der Akten kam in das Ständearchiv (Klinkenborg, S. 177-179, C 39-42), ein Teil in das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem und danach (bis 1964) als Rep. 53, 36 im Deutsches Zentralarchiv, Abt. Merseburg, ein Teil wurde vom Magistrat der Stadt Stendal 1872 im Geheimen Staatsarchiv deponiert und nach 1883 dort unter Pr.Br.Rep. 23, A.3 aufgestellt; der Rest befand sich bis 1963 im Stadtarchiv Stendal. Die Akten des Kurmärkischen (Mittelmärkischen) Städtekastens kamen 1820 teils in das Landschaftshaus, teils an staatliche Behörden. Sie wurden später wieder zusammengebracht. 1872 übergaben die Stadt Berlin und die Regierung Potsdam Mittelmärkische Rechnungsbücher und Akten dem Geheimen Staatsarchiv. Beide Bestandsteile wurden nach 1883 unter Pr.Br.Rep. 23, A.1 und A.2 aufgestellt. Das Archiv der Altmärkisch-Prignitzschen Hufenschoßkasse befand sich im 17. Jahrhundert in Salzwedel, wurde dort noch im 18. Jahrhundert benutzt und ist seitdem verschollen. Einige Akten wurden im 17. Jahrhundert nach Berlin gebracht, gelangten später in das Geheime Staatsarchiv und befanden sich bis 1964 im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg (Rep. 53, 14d u.a. Rep.) Seit 1964 befinden sie sich im BLHA. Ebenfalls verschollen ist das Archiv der Uckermärkisch-Stolpirischen Hufenschoßkasse zu Prenzlau.

Das bis 1945 vom Brandenburgischen Provinzialverband unterhaltene „Archiv der Provinzialverwaltung", dessen historische Bestände das Kur- und Neumärkische Ständearchiv bildeten, wurde 1949 zusammen mit Beständen der Regierungen Potsdam und Frankfurt/O. und des Oberpräsidiums zum Ausgangspunkt des BLHA. Ein Teil war aus Trümmern im Potsdamer Dienstgebäude geborgen, der andere Teil aus der Verlagerungsort Lübben übernommen worden. Verluste sind im geringeren Umfang eingetreten. Die bis 1945 selbständig verwalteten Ständearchivalien wurden nunmehr im BLHA in den Reposituren 23A Kurmärkische bzw. 23B Neumärkische Stände aufgestellt. 1963/64 kamen nach der Bestandsabgrenzung mit dem Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg, die dorthin aus der Auslagerung des Geheimen Staatsarchiv gelangten Urkunden und Akten der Kurmärkischen Stände hinzu. Weitere Abgaben ständischer Provenienz erfolgten aus dem LHA Magdeburg und dem Stadtarchiv Stendal. 1973 wurden 11 Handschriften aus der Staatsbibliothek in Berlin übernommen und in den Bestand eingeordnet. Darunter befinden sich die ältesten Stücke, die Schossregister der Mittelmark von 1450/51 und 1480/81 (vgl. Rep. 23A, Nr. C 3325 und C 3326). Die Akten der Ständischen Domänenverwaltungskommission befinden sich in Rep. 2A Regierung Potsdam III D.

Die Überlieferung der Kurmärkischen Stände fasste 1920 Melle Klinkenborg in einem gedruckten Inventar zusammen. Es ist bis heute durch die Geschichte der Behördenorganisation und des Archives, die Personalangaben und die beigefügten Urkunden- und Aktenstücke von Bedeutung. Der im BLHA zusammengefasste Aktenbestand Rep. 23A wurde in den Jahren 1985-1989 neu verzeichnet und 1995 als Findbuch in der Schriftenreihe des BLHA publiziert. 2006 erschien ein Regestenwerk des Hauptbestands der Urkunden.

Der Bestand gliedert sich in folgende Strukturteile bzw. Archivaliengattungen:

- Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden
- Rep. 23A Kurmärkische Stände - Akten
- Rep. 23A Kurmärkische Stände, Ritterschaftliche Hypothekendirektionen

Literatur

Melle Klinkenborg, Das Archiv der Brandenburgischen Provinzialverwaltung, Bd. 1: Das kurmärkische Ständearchiv, Strausberg 1920. – Margot Beck, Kurmärkische Stände (Pr.Br.Rep. 23A), (= Findbücher und Inventare des BLHA, 2). Potsdam 1995. – Friedrich Beck, Regesten der Urkunden Kurmärkische Stände (Rep. 23A) des Brandenburgischen Landeshauptarchivs (= Quellen, Findbücher und Inventare des BLHA, 16), Frankfurt/M. 2006 (online als kostenloses E-Book: https://www.peterlang.com/document/1157003). – Georg Winter, Die märkischen Stände zur Zeit ihrer höchsten Blüte, in: Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landeskunde 19 (1882), S. 253 ff. u. 545 ff., 20 (1883), S. 505 ff. u. 663 ff. – W. v. Sommerfeld, Beiträge zur Verfassungs- und Landesgeschichte der Mark Brandenburg im Mittelalter, Teil 1 (= Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, 2), Leipzig 1904. – Walther Schotte, Fürstentum und Stände in der Mark Brandenburg unter der Regierung Joachims I. (= Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, 9), München und Leipzig 1911 – H. Hallmann, Die kurmärkischen Stände z. Z. Joachims II., in: FBPG 49 (1937), S. 22-38. – Martin Haß, Die kurmärkischen Stände im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, 13), München und Leipzig 1913. – Helmuth Croon, Die Kurmärkischen Landstände 1571-1616, Berlin 1938. – Peter-Michael Hahn, Landesstaat und Ständetum im Kurfürstentum Brandenburg während des 16. und 17. Jahrhunderts. In: Peter Baumgart (Hrsg.), Ständetum und Staatsbildung (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, 55), Berlin 1983, S. 41-79. – Peter Baumgart, Zur Geschichte der kurmärkischen Stände im 17. und 18. Jahrhundert, in: Dietrich Gerhard (Hrsg.), Ständische Vertretungen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 27), Göttingen 1969. - Magnus Friedrich von Bassewitz, Die Kurmark Brandenburg im Zusammenhange mit den Schicksalen des Gesammtstaats Preußen während der Jahre 1809 und 1810, hrsg. von Karl von Reinhard, Leipzig 1860, S. 244 – 300: Die ständischen Verhältnisse in der Kurmark von 1809 und 1810-1820. – Friedrich Beck, Die brandenburgischen Provinzialstände 1823 – 1872/75, in: Kurt Adamy / Kristina Hübener, Hrsg., Geschichte der Brandenburgischen Landtage. Von den Anfängen 1823 bis in die Gegenwart, Potsdam 1998, S. 1 – 80.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1548715
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery