1370 Sta; Rep. 1370 Staatsanwaltschaften (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:1370 Sta
Titel:Rep. 1370 Staatsanwaltschaften
Vorwort:Bestandsgruppe mit folgenden Beständen:
Rep. 1370 Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
Rep. 1370 Staatsanwaltschaft Cottbus
Rep. 1370 Staatsanwaltschaft Neuruppin
Rep. 1370 Staatsanwaltschaft Potsdam

B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2013 (siehe auch: Internetseite des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg)

Rechtliche Grundlagen zur Errichtung und Organisation:
- Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg, Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 27. August 1991, außer Kraft
- Gesetz über die Neugliederung der Kreisgerichtsbezirke im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kreisgerichtsbezirksgesetz - BbgKrGBG) vom 8.12.1992, welches die Gerichtsbezirke festlegte, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassunggesetzes im Land Brandenburg / Brandenburgisches Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) 14.6.1993, welches Änderungen der Gerichtsstruktur und Zuständigkeiten sowie Regelungen für Verfahrensübergänge festlegte, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz- BbgGerOrgG) vom 19.12.2011, welches die Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und Änderungen von Vorschriften der Gerichtsorganisation sowie Zuständigkeiten festschreibt
- Zweigstellen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg, Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 06. September 1996
- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (OrgStA), Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 27. Januar 2009
- Verordnung über Zuständigkeiten bei der Strafvollstreckung im Verhältnis der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Staatsanwaltschaft Neuruppin und der Staatsanwaltschaft Potsdam zur Staatsanwaltschaft Cottbus vom 14. Dezember 2012

Die Kreisstaatsanwaltschaften wurden durch den Einigungsvertrag Anlage 1 Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe u) aufgelöst. Die Staatsanwaltschaften bei den Bezirksgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam bestanden zunächst weiterhin. Im Rahmen der Gerichtsneuordnung im Land Brandenburg erfolgte die Umbenennung der Bezirksgerichte in Landgerichte und die Anpassung an den bundeseinheitlichen Aufbau der Justiz gem. GVG. Mit Errichtung des Landgerichtes Neuruppin zum 1.12.1993 erfolgte die Bildung einer Staatsanwaltschaft Neuruppin mit Sitz beim Landgericht.

Zweigstellen:
- 1991 bestanden Zweigstellen in Finsterwalde (Staatsanwaltschaft Cottbus), Eberswalde (Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)), Brandenburg und Neuruppin (Staatsanwaltschaft Potsdam)
- 1993 bestanden Zweigstellen in Bad Liebenwerda (Staatsanwaltschaft Cottbus), Bernau und Schwedt/Oder (Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)), Luckenwalde und Neuruppin (Staatsanwaltschaft Potsdam)
Die Schließung der Zweigstelle Luckenwalde der Staatsanwaltschaft Potsdam erfolgte mit Wirkung zum 14.03.2008. Zurzeit besteht noch eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in Eberswalde für den Bereich der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder) und Bernau bei Berlin.

Die Staatsanwaltschaften sind in den jeweiligen Landgerichtsbezirken die örtlich zuständigen Ermittlungs- und Anklagebehörden in Strafangelegenheiten. Für bestimmte Kriminalitätsformen wurden bei den Staatsanwaltschaften Schwerpunktabteilungen bzw. -staatsanwaltschaften eingerichtet, die überörtlich sachlich zuständig sein können. Die Staatsanwaltschaften überwachen außerdem die Vollstreckung der durch die Gerichte verhängten Strafen (Strafvollstreckungsbehörde). Die Stellung der Staatsanwaltschaft innerhalb eines Strafverfahrens wird in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, u. a. auch die Rahmenbedingungen, die zur Einstellung eines Verfahrens führen können.
Aufsichtsbehörde ist der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg.

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die Bestände sind nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.
Ermittlungs- und Strafverfahren aus den gesamten Landgerichtsbezirken werden bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften aufbewahrt und ausgesondert: Eingestellte Ermittlungsverfahren, bei denen es zu keiner Anklage gekommen ist und Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten, die nach Abschluss an die örtlich oder sachlich zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben wurden. So genannte vereinfachte Ermittlungsverfahren (z. B. Fahraddiebstähle ohne bekannten Täter), die überwiegend Unterlagen aus der Ermittlungstätigkeit bei den Polizeibehörden enthalten, werden bei den Staatsanwaltschaften bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen verwahrt und auch von diesen ausgesondert. Unterlagen der Zweigstellen werden von den zuständigen Staatsanwaltschaften des Hauptsitzes angeboten.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Überwiegend Verzeichnungsangaben der Registraturbildner, einige Bestände z. T. bearbeitet.

I N H A L T
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren (eingestellt, Registerzeichen Ujs, Js). - Anklagen vor den Amts- und Landgerichten (Strafverfahren, Registerzeichen Js). - Anzeigensachen. - Verwaltungssachen.
Verweis:Bestände Rep. 1370 StA, Rep. 1360 GStA, Rep. 1260 Polizeipräsidien

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1370 Staatsanwaltschaft ... Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält überwiegend Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559623
 
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