1360 GStA; Rep. 1360 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg; 1990-2014 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1360 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Dat. - Findbuch:1990 - 2014
Vorwort:B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2022

Rechtsgrundlagen:
- Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, Allgemeine Verfügung vom 16. November 1991, aufgehoben durch die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 6. Juni 2003
- Gesetz über die Neugliederung der Kreisgerichtsbezirke im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kreisgerichtsbezirksgesetz - BbgKrGBG) vom 8.12.1992, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassunggesetzes im Land Brandenburg / Brandenburgisches Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) 14.6.1993, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz - BbgGerOrgG) vom 19.12.2011

Behördenleitung
Dr. Joachim Kraft (geb. 17.2.1931, gest. 12.3.2002), zuvor ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf, Dienstzeit: April 1992 - 22. Februar 1996 (Verabschiedung)
Prof. Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg (geb. 10. März 1953, gest. 17. Juli 2018), Dienstzeit 1. März 1996 - 31. März 2018
Susanne Hoffmann, Dienstzeit 17. Juni 2019 - 20. November 2019 (Ernennung zur Ministerin der Justiz)
Dr. Andreas Behm, Dienstzeit 1. Juni 2020 -

Dienstsitze
1991 Steinstraße 104-106 in Potsdam
ab 1. September 1993 Kirchhofstraße 1-2 in Brandenburg an der Havel
seit 18. Juni 2007 Steinstraße 61 in Brandenburg an der Havel

"Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wurde vom Justizminister mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 in Potsdam errichtet. Mit Wirkung vom 1. September 1993 erfolgte die Verlegung des Dienstsitzes nach Brandenburg an der Havel im Hinblick auf die mit dem Übergang von der Gerichtsstruktur der DDR auf die des Gerichtsverfassungsgesetzes verbundene Errichtung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts am 1. Dezember 1993, weil die Generalstaatsanwaltschaften den Oberlandesgerichten zugeordnet sind. Erster Generalstaatsanwalt des Bundeslandes Brandenburg war Dr. Joachim Kraft, dem am 1. März 1996 Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg gefolgt ist." (Internetseite des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg)

Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg. Anhängige Beschwerden gegen Ermittlungsverfahren der ihr zugeordneten Staatsanwaltschaften werden hier bearbeitet. Die Bearbeitung von Auslieferungssachen (internationale Rechtshilfe) wird federführend durch die Generalstaatsanwaltschaft vorbereitet. Außerdem nimmt sie die staatsanwaltschaftliche Funktion in Verfahren vor dem Oberlandesgericht wahr (Revisionen, Rechtsbeschwerden oder Haftprüfungssachen). Für die - sehr seltenen - erstinstanzlichen Strafverfahren beim Oberlandesgericht besteht eine Sonderzuständigkeit als Ermittlungs- und Anklagebehörde. Zu diesen seltenen Fällen gehörte das Verfahren gegen eine Gruppierung Heranwachsender und Jugendlicher mit dem Namen "Freikorps Havelland", dessen Mitglieder wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung am 7. März 2005 vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Das Verfahren wurde zunächst vom Generalbundesanwalt wegen minderer Bedeutung an den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg abgegeben.

Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Land Brandenburg im Juli 2021 (Koordinierung und fachlicher Austausch der mit der Bekämpfung der Hasskriminalität befassten Abteilungen der vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg und die Kooperation mit anderen Behörden, wie der Polizei, dem Verfassungsschutz oder Bundesbehörden, sowie den zivilgesellschaftlichen Institutionen)

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übernahme erfolgte im Jahr 2002. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Bestand z. T. archivisch verzeichnet, überwiegend unbearbeitet mit Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.

I N H A L T
Verwaltung: Dienstberatungen mit den Leitenden Oberstaatsanwälten. - Beratungen mit den Generalstaatsanwaltschaften der neuen Bundesländer. - Personelle Hilfe aus Nordrhein-Westfalen. - Personalvertretung. - Geschäftsprüfung bei den Staatsanwaltschaften des Landes. - Pressemitteilungen.

Dienstaufsicht und Beschwerden. - Entschädigung. - Internationale Rechtshilfe.

Berufsgerichtliche Verfahren (Rechtsanwälte / Steuerberater): Die Ermittlungen und Vertretung der Anklage obliegt der GStA, das Anwaltsgericht hat seinen Sitz bei der Rechtsanwaltskammer / Steuerberaterkammer. Die GStA ist erst dann zuständig, wenn gegen Kammermitglieder ermittelt wird, auch hier erledigen sich die Verfahren sofort, wenn die Zulassung / Bestellung zum Steuerberater / zum Rechtsanwalt versagt wird oder der gerichtliche Klageweg ausgeschöpft ist. Es erfolgt zunächst die Beschwerde bei der Berufskammer, die nach ihren „Ermittlungen“ bei der GStA ein anwaltsgerichtliches Verfahren anregt. Die GStA ermittelt, ob eine Einstellung, eine Einstellung mit Auflagen oder eine Anklage vor dem Anwaltsgericht erfolgt. Die Geschädigten können auch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, je nach Verfahrensausgang besteht ein sogenannter „berufsrechtlicher Überhang", bei einer Berufspflichtverletzung oder erfolgter Verurteilung außerhalb der Berufsausübung können standesrechtliche Konsequenzen durch die Kammer drohen.

Berichtssachen: Es bestehen umfangreiche Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften gegenüber dem MdJ und der GStA, daher erfolgen zu pressewirksamen Einzelfällen umfangreiche Berichterstattungen. Mitunter wurde die Ermittlung auch von der GStA angeregt bzw. es werden prozessuale Hinweise gegeben.

Anträge auf Entschädigung nach dem StrEG: Für erlittene v. a. finanzielle Einbußen wegen einer Untersuchungshaft / einer Strafhaft - nachdem ein Freispruch erfolgt ist oder das Verfahren eingestellt wurde oder die Berufung / Revision erfolgreich waren, kann Strafentschädigung beantragt werden. Die GStA prüft anhand der Staatsanwaltsakten alle Angaben und stellt alle geforderten Posten dar, bei Erfolg wird die Auszahlung veranlasst, pro Hafttag werden pauschale Beträge erstattet, hinzu kommen Rechtsanwaltskosten, Dienstausfall usw.

Angaben zum Umfang

Umfang:8,8 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1360 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95787
 
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