1340 LG; Rep. 1340 Landgerichte (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:1340 LG
Titel:Rep. 1340 Landgerichte
Vorwort:Bestandsgruppe mit folgenden Beständen:
Rep. 1340 Landgericht Cottbus
Rep. 1340 Landgericht Frankfurt (Oder)
Rep. 1340 Landgericht Neuruppin
Rep. 1340 Landgericht Potsdam

B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2017
Die in den aufgelösten Bezirken Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus ansässigen Bezirksgerichte behielten ihre Bezeichnungen noch bis zum Ablauf des Jahres 1992, es erfolgte dann eine Umbenennung in Landgerichte und im gleichen Zuge die Neuerrichtung des Landgerichtes Neuruppin.

Rechtliche Grundlagen zur Errichtung und Organisation:
- Gesetz über die Neugliederung der Kreisgerichtsbezirke im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kreisgerichtsbezirksgesetz - BbgKrGBG) vom 8.12.1992, welches die Gerichtsbezirke festlegte, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassunggesetzes im Land Brandenburg / Brandenburgisches Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) 14.6.1993, welches Änderungen der Gerichtsstruktur und Zuständigkeiten sowie Regelungen für Verfahrensübergänge festlegte, außer Kraft seit 1.4.2012
- Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz- BbgGerOrgG) vom 19.12.2011, welches die Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und Änderungen von Vorschriften der Gerichtsorganisation sowie Zuständigkeiten festschreibt

Aufgaben der Landgerichte gem. Gerichtsverfassungsgesetz:
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, ab einem Streitwert über 5.000 Euro gem. § 23a GVG (z. B. Zahlungsforderungen bei Baumängeln, Verkehrsunfällen, Betriebskosten, Arzthaftungssachen usw.)
- Handelssachen
- Selbständige Beweisverfahren, wenn durch Sachverständige Beweis erhoben werden soll, z. B. bei Baumängeln usw.
- Beschwerden und Berufungen in Zivilrechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten
- Entscheidung in Strafsachen gem. § 74 ff GVG, z. B. Verbrechen gegen die köprerliche Unversehrtheit mit Todesfolge, Vergehen gegen Wirtschaftsgesetze usw.

Am 9.7.1992 wurden auch die Sozialen Dienste der Justiz bei den Landgerichten eingerichtet, ihr Aufgabenbereich erstreckt sich von Bewährunghilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht über den Täter-Opfer-Ausgleich. 1994 bestanden 18 Dienstsitze in den vier Landgerichtsbezirken. Bis 31.8.2007 übten die Landgerichte die Dienstaufsicht über die Sozialen Dienste der Justiz und deren hauptamtlichen Bewährungshelfer aus, zum 1.9.2007 ging die Dienst- und Fachaufsicht über die derzeit 20 Dienstsitze auf das Brandenburgische Oberlandesgericht Dezernat 2 über (Aufgaben und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz vom 18.2.1994 / Aufgaben und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg, Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 30. Juli 2007).
Ab 1.10.1992 nahmen die Führungsaufsichtsstellen bei den vier Landgerichten ihre Arbeit auf, diesen obliegt die gerichtliche Führungsaufsicht gem. § 68 StGB. Zum 1.1.2016 wurden die dezentralen Führungsaufsichtsstellen beim Oberlandesgericht zusammengeführt und erhielten die Bezeichnung Zentrale Führungsaufsichtsstelle (Anordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Führungsaufsichtsstellen von 1992 / Anordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Zentralen Führungsaufsichtsstelle für das Land Brandenburg von 2015).

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG.
Die Akten über Strafverfahren sind nicht in den Beständen der Landgerichte überliefert, die Aufbewahrung und Aussonderung erfolgt durch die in den Landgerichtsbezirken zuständigen Staatsanwaltschaften (Ermittlung, Anklage und Vollstreckung). Auch Beschwerde- und Berufungsverfahren gehen nach Abschluss zurück an die erste Instanz und werden durch die zuständigen Amtsgerichte aufbewahrt und ausgesondert.
Die Bestände sind nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Überwiegend Verzeichnungsangaben der Registraturbildner, einige Akten archivisch verzeichnet.
Verweis:Rep. 1340 LG Ctb, Rep. 1340 LG FfO, Rep. 1340 LG Nrpn, Rep. 1340 LG Pdm,
Rep. 1300 MdJ PA, Bestandsgruppen Rep. 1370 Staatsanwaltschaften, Rep. 1350 Amtsgerichte

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1340 Landgericht ... Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559625
 
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