1330 OLG; Rep. 1330 Brandenburgisches Oberlandesgericht; 1990-2018 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1330 Brandenburgisches Oberlandesgericht
Dat. - Findbuch:1990 - 2018
Vorwort:B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2024

Das Oberlandesgericht des Landes Brandenburg wurde nach bundeseinheitlichen Vorgaben zum 1. Dezember 1993 neu geschaffen. Zunächst wurde der sogenannte Aufbaustab des OLG tätig, der organisatorisch beim Ministerium der Justiz und Bevollmächtigter der Landesregierung beim Bund angegliedert war. Der Aufbaustab zog im Sommer 1993 von Potsdam nach Brandenburg in das Gebäude am Gertrud-Piter-Platz Nr. 11.

Das OLG ist Justizverwaltungsbehörde für übergreifende Angelegenheiten der Landgerichte Potsdam, Neuruppin, Cottbus und Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte in den Landgerichtsbezirken. Bis zu zehn Dezernate sind u. a. für Personalsachen, Bauangelegenheiten, Ausbildung der Rechtsreferandare, Dienstaufsicht (Beschwerden, Disziplinarsachen), Organisation, Informationstechnik und Haushalt zuständig.
Gesetzliche Grundlage der Errichtung: Gesetz zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassunggesetzes im Land Brandenburg / Brandenburgisches Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) § 4 vom 14.6.1993

Zuständigkeiten in der Rechtsprechung u. a.:
- Berufungsgericht für erstintanzliche Klagen beim Landgericht (Zivilsachen, Strafsachen, Rehabilitierung)
- Berufungsgericht für Familiensachen bei den Amtsgerichten
- Revisionsinstanz (Erstinstanz beim Amtsgericht)

In den Gründungsjahren war der Ausbau von 120 auf 250 Mitarbeiter bis zum Jahr 2000 geplant, in den Jahren zwischen 2010 und 2020 konnte die Mitarbeiterzahl auf über 300 (zwischen 316 und 336) erhöht werden, davon zählen jedoch rund 100 Mitarbeiter zum gehobenen sozialen Dienst, der 2007 eingegliedert wurde. Die Anzahl der Richterinnen und Richter lag in diesem Zeitraum zwischen 56 und 65.

Die Landgerichte übten bis 31.8.2007 die Dienstaufsicht über die Sozialen Dienste der Justiz und deren hauptamtlichen Bewährungshelfer aus (Aufgabenbereich: Bewährunghilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht, Täter-Opfer-Ausgleich etc.), zum 1.9.2007 ging die Dienst- und Fachaufsicht der derzeit 20 Dienstsitze auf das Brandenburgische Oberlandesgericht Dezernat 2 über (Aufgaben und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz im Land Brandenburg, Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 30. Juli 2007). Seit 1.1.2016 befindet sich auch die neu eingerichtete Zentrale Führungsaufsichtsstelle beim Oberlandesgericht, diese Aufgabe wurde von den vier Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten zusammengefasst (Anordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Zentralen Führungsaufsichtsstelle für das Land Brandenburg von 2015).

Leiter des Aufbaustabes OLG 1991-1993 und Gründungspräsident 1993-2004: Prof. Dr. Peter Macke (26.11.1939-17.9.2014) mit Vizepräsident Hans-Jürgen Wende 1993-1999
Präsident 2004 bis 31.12.2010: Prof. Dr. Wolfgang Farke, vorher Vizepräsident
Präsident 24.2.2011 bis Juni 2015: Wolf Kahl (8.2.1950-19.3.2016), vorher Vizepräsident ab 2006
Präsident 2015-31.12.2024: Klaus-Christoph Clavée
Präsident ab 2025: Matthias Deller, vorher Abteilungsleiter für Justizverwaltungssachen und Zentrale Dienste im Ministerium der Justiz

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übernahme von Akten erfolgte im Jahr 2006, der Bestand ist nicht abgeschlossen es folgen weitere Übernahmen.
Unterlagen des Aufbaustabes des Oberlandesgerichts beim Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten (davor Ministerium der Justiz und Bevollmächtigter der Landesregierung beim Bund) werden vom Oberlandesgericht angeboten und übernommen. Darunter befinden sich auch Gesetzgebungsangelegenheiten, für die das Ministerium als oberste Landesbeghörde federführend war.

Folgende Unterlagen werden nicht beim OLG aufbewahrt: Berufungen und Beschwerden sowie Revisionen in Verfahrensangelegenheiten werden nach Abschluss der Verfahren an die erstinstanzlich zuständigen Gerichte zurück gegeben (Amtsgerichte, Landgerichte) und von dort nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ausgesondert. In Strafsachen werden die vor dem Oberlandesgericht verhandelten Verfahren nach Abschluss bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften aufbewahrt.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Überwiegend Verzeichnungsangaben des Registraturbildners, einige Akten archivisch verzeichnet.

Verwaltung: Organisation des OLG und der ordentlichen Gerichtsbarkeit. - Dienstaufsichtsbeschwerden. - Aufbaustab des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.- Presseerklärungen. - Einsatz von Informationstechnik. - Internetauftritte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. - Personalbedarfsberechnung. - Grundbuchwesen. - Schöffen.
Rechtssachen: Entscheidungen in ausländischen Ehesachen. - Berufungsregister Zivilsachen.
Soziale Dienste der Justiz: Organisation. - Führungsaufsicht. - Bewährungshilfe.
Verweis:Bestandsgruppen Rep. 1340 Landgerichte, Rep. 1350 Amtsgerichte

Angaben zum Umfang

Umfang:30,1 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1330 Brandenburgisches Oberlandesgericht Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95171
 
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