57 WSD; Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam; 1747-2001 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:57 WSD
Titel:Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam
Vorwort:Behördengeschichte

Die Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen wurde durch Erlaß vom 3. November 1902 mit Wirkung vom 1. April 1903 begründet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das ihr zugewiesene Aufgabengebiet in der Abteilung I der Regierung Potsdam bearbeitet (vgl. Rep. 2A Regierung Potsdam), die ihrerseits 1809 diese Materie von der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer übernommen hatte.
Zu ihrer Zuständigkeit gehörten der Strombau, die Stromschiffahrts- und Hafenpolizeiangelegenheiten auf allen Wasserstraßen zwischen Elbe und Oder in den Regierungsbezirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Magdeburg mit Ausnahme der Berliner Gewässer zwischen den Schleusen Charlottenburg und Plötzensee auf der einen Seite und der damaligen Berliner Weichbildgrenze in der Nähe der Treptower Eisenbahnbrücke auf der anderen Seite.
Bau, Unterhaltung und strompolizeiliche Aufsicht der Berliner Wasserstraßen wurden zu diesem Zeitpunkt gemeinsam von der Ministerial- Militär- und Baukommission und dem Polizeipräsidium Berlin bearbeitet. Seit dem 1. Oktober 1909 war das Polizeipräsidium allein für die Berliner Wasserstraßen zuständig. Die Oder-Wasserstraße wurde von der dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien unterstehenden Oderstrombauverwaltung in Breslau unterhalten. Die Elbe-Wasserstraße dagegen unterstand der Elbstrombauverwaltung in Magdeburg. Dem Provinzialverband der Provinz Brandenburg war durch Sondergesetz vom 4. August 1904 die Unterhaltung einiger schiffbarer Wasserläufe übertragen worden. Dazu gehörten: ein Teil des Bober, die Lausitzer Neiße von der schlesischen Grenze bis Guben, die Spree von der schlesischen Grenze bis Leibsch, der Dahme-Umlaufkanal von Leibsch bis zum Streganzer See (vgl. Rep. 55 Provinzialverband). Es hat also niemals eine die ganze Provinz Brandenburg umfassende Wasserstraßenverwaltung gegeben.
Ein Teil der Wasserbauinspektion Fürstenwalde mit der Spree von der Brücke in Leibsch einschließlich des Unterkanals der Fürstenwalder Schleuse und des Friedrich-Wilhelm-Kanals waren schon mit Wirkung vom 1. April 1886 aus der Zuständigkeit des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) in die der Regierung Potsdam überwiesen worden. Mit Erlaß vom 1. April 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen auf das Reich über. Die gesamte Reichswasserstraßenverwaltung ressortierte seitdem beim Reichsverkehrsministerium. In der Provinzial- und Lokalebene sollte die Verwaltung jedoch bis auf weiteres von Preußen auf Kosten des Reiches ausgeübt werden. Durch gemeinsamen Erlaß des Reichsverkehrsministers und des Preußischen Ministers für Landwirtschaft vom 22. November 1934 wurden ab 1. Januar 1935 die Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen und die in der Abteilung II des Polizeipräsidiums Berlin bearbeitete Wasserbauverwaltung der Berliner Wasserstraßen in der Wasserbaudirektion Kurmark in Berlin zusammengefaßt. Diese gehörte nunmehr zum Geschäftsbereich des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg (vgl. Rep. 1 Oberpräsident). Eine neue Regelung wurde aus kriegswirtschaftlichen Gründen 1941 durch die Einsetzung eines Generalinspektors für Wasser und Energie getroffen. Die Aufgaben der Reichswasserstraßenverwaltung wurden geteilt. Beim Reichsverkehrsministerium verblieben nur die allgemeine Verkehrspolitik, das Abgaben- und Gebührenwesen, die Schiffahrts- und Hafenpolizei und die verkehrsmäßige Nutzung der Wasserstraßen. Bau und Unterhaltung der Wasserstraßen, der Schleusen und aller sonstigen wasserbaulichen Anlagen kamen dagegen in die Zuständigkeit des Generalinspektors für Wasser und Energie, auf den auch der gesamte Behördenapparat der Reichswasserstraßenverwaltung unter gleichzeitiger Neubenennung überging. Dem Generalinspektor für Wasser und Energie unterstanden auf der mittleren Ebene in der Provinz Brandenburg die Wasserstraßendirektion Potsdam und auf der lokalen Ebene die Wasserstraßenämter (vgl. Rep. 27B). Zur Durchführung besonderer Aufgaben wurden von Fall zu Fall Neubauämter bzw. Neubauabteilungen eingerichtet, die nach Erledigung ihrer Aufgaben wieder eingezogen wurden.
Die Wasserstraßendirektion und ihre Unterbehörden wurden nach 1945 in veränderter Form in den Neuaufbau der Wasserstraßenverwaltung einbezogen.

Bestandsgeschichte

Der gesamte Akten- und Kartenbestand befand sich bis 1945 am Behördensitz in Potsdam. Ein Teil der Akten wurde 1948 zur Wasserstraßendirektion in Berlin transportiert und dort gesichtet. Ein weiterer großer Teil verblieb jedoch in Potsdam und wurde 1950 in das BLHA übernommen. 1955 folgte dann eine größere Abgabe von der Wasserstraßendirektion Berlin. In den folgenden Jahren wurde der Gesamtbestand geordnet und verzeichnet. Der Aktenbestand wurde im Zuge der archivischen Ordnung in die Teilbestände Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam sowie Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam Personalia unterteilt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565525
 
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