54 Provinziallandtag; Rep. 54 Brandenburgischer Provinziallandtag; 1771-1933 (Bestand)
Archivplan-Kontext
BLHA; Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Archiv)
; Archiv (Archiv)
2; Provinz Brandenburg 1806/16-1945 (Tektonikgruppe)
2.1; Provinz Brandenburg (Tektonikgruppe)
2.1.2; Kommunale Institutionen (Tektonikgruppe)
54 Provinziallandtag; Rep. 54 Brandenburgischer Provinziallandtag; 1771-1933 (Bestand)
54 Provinziallandtag 1.; Älterer Provinziallandtag (1823-1876) (Systematik)
55 Provinzialverband; Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg; 1772-1966 (Bestand)
Allgemeine Information
Angaben zu Inhalt und Struktur
Titel:
Rep. 54 Brandenburgischer Provinziallandtag
Dat. - Findbuch:
1771 - 1933
Vorwort:
Behördengeschichte
Provinziallandtag und Provinzialausschuss waren die Organe des 1876 begründeten Provinzialverbandes der Provinz Brandenburg. Der neue Provinziallandtag über nahm Funktion und Aufgaben aufgrund des Gesetzes über den Ständischen Verband der Mark Brandenburg und des Markgraftums Niederlausitz vom 1. Juli 1823 gebildeten älteren Provinziallandtages.
Während die Provinziallandtage zwischen 1823 und 1876 so zusammengesetzt sein mussten, dass die Hälfte der Sitze dem ritterschaftlichen, ein Drittel dem städtischen und ein Sechstel dem bäuerlichen Grundbesitz zufielen, waren nach der Provinzialordnung von 1875 die Stadt- und Landkreise Grundlage der Sitzverteilung.
In jedem Kreis wurden auf sechs Jahre die Abgeordneten gewählt: in den Landkreisen durch den Kreistag und in den Stadtkreisen in gemeinsamer Sitzung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Hatte ein Kreis mehr als 50.000 Einwohner, so standen ihm drei Abgeordnetensitze zu und für jede weitere Vollzahl von 50.000 ein weiterer Sitz. Wählbar war jeder männliche Bürger, der das 30. Lebensjahr vollendet hatte.
Der Provinziallandtag musste alle zwei Jahre vom König berufen werden. Er hatte den Provinzialverband zu vertreten und über dessen Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung zu beraten. Ferner hatte er Provinzialabgaben auszuschreiben, den Haushalt zu beraten und über die Angelegenheiten der Provinzialbeamten zu beschließen. Der Provinziallandtag wählte auch den Landesdirektor - den höchsten Beamten des Provinzialverbandes - und die Landesräte.
Das Gesetz für die Wahlen zu den Provinziallandtagen und Kreistagen vom 3. Dezember 1920 veränderte das Wahlverfahren zum Verhältniswahlsystem. Infolgedessen bildeten sich im Provinziallandtag Fraktionen der gewählten Parteien.
Durch das Gesetz vom 17. Juli 1933 wurden die Befugnisse des Provinziallandtags auf den Provinzialausschuss übertragen und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Nach dem Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten vom 17. Dezember 1933 übernahm dieser die Aufgaben und Zuständigkeiten des Provinzialausschusses. Damit wurde auch hier das nationalsozialistische "Führerprinzip" durchgesetzt.
Bestandsgeschichte
Die Akten des brandenburgischen Provinziallandtags wurden 1950 gemeinsam mit den Unterlagen des Provinzialverbandes (Rep. 55) von der damaligen Landesregierung in das Brandenburgischen Landeshauptarchiv übernommen. Hier wurden die Provenienzen getrennt, die Bestände geordnet und verzeichnet. 1,6 lfm Sitzungsprotokolle des Brandenburgischen Provinziallandtages übergab 1973 und 1982 das Stadtarchiv Cottbus. 1997 erfolgte eine Neubearbeitung des Bestandes unter Beibehaltung der bisherigen Aktennummerierung. Akte Nr. 196 stammt aus dem Bestandsaustausch des BLHA mit dem GStA im Jahre 2024.
Angaben zum Umfang
Umfang:
4,72 lfm; 199 Akte(n)
Angaben zur Benutzung
Zitierweise:
BLHA, Rep. 54 Brandenburgischer Provinziallandtag Nr.
Benutzung
Erforderliche Bewilligung:
Keine
Physische Benützbarkeit:
Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:
Öffentlich
URL für diese Verz.-Einheit
URL:
http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=16622
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