55 Provinzialverband; Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg; 1772-1966 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg
Dat. - Findbuch:1772 - 1966
Vorwort:Behördengeschichte

Die Provinzialverbände wurden in Preußen nach Erlaß der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 und den beiden Dotationsgesetzen vom 30. April 1873 und vom 5. Juli 1875 begründet. Sie sind aus den Forderungen des aufstrebenden Bürgertums nach einer verstärkten Selbstverwaltung auf der Provinzialebene hervorgegangen. Der brandenburgische Provinzialverband sollte Rechtsnachfolger der bisherigen kommunalständischen Verbände und der 1823 gebildeten Provinzialstände sein, deren Auflösung angekündigt wurde, tatsächlich sich aber in der Kur- und Neumark bis 1900 bzw. 1907 und in der Niederlausitz sogar endgültig bis 1945 hinzog (vgl. Rep. 23A-C, Kur- und Neumärkische bzw. Niederlausitzische Stände).
Des Weiteren wurde eine Reihe bisher staatlicher Aufgabengebiete dem Provinzialverband durch das Dotationsgesetz vom 5. Juli 1875 als Gegenleistung für empfangene Dotationsrenten und -kapitalien überwiesen. Danach umfaßte der Wirkungskreis des Provinzialverbändes in erster Linie die Verwaltung und Unterhaltung der Provinzialchausseen und provinzeigenen Eisenbahnen, und die Unterstützung des Gemeinde- und Kreiswegebaues, das Landarmen- und Korrigendenwesen, die Fürsorge für Geisteskranke und Körperbehinderte, die Förderung von Landesmeliorationen, die Verwaltung der Feuersozietäten und Provinzialhilfskasse und schließlich die Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Institutionen der Provinz. Als gesetzgebende, beschlußfassende und vollziehende Organe bestimmte die Provinzialordnung den Provinziallandtag, den Provinzialausschuß und den Landesdirektor (Landeshauptmann). Die Kreistage bzw. bei Stadtkreisen, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wählten eine entsprechend der Einwohnerzahl unterschiedliche Anzahl von Abgeordneten für den Provinziallandtag. Dieser vertrat den Provinzialverband, beriet und beschloß über seine Angelegenheiten und wählte den Provinzialausschuß und die leitenden Provinzialbeamten. Hinzu kam eine mittelbare Mitwirkung an der allgemeinen Landesverwaltung durch die Begutachtung einzelner von der Regierung vorgelegter Gesetzentwürfe und die Wahl von Abgeordneten bzw. Mitgliedern für einige staatliche Behörden und Kommissionen. Als ausführendes Verwaltungsorgan trat neben den Provinziallandtag der Provinzialausschuß, der aus dem Landesdirektor und 10 vom Provinziallandtag gewählten Mitgliedern bestand. Der Ausschuß bereitete die Beschlüsse des Provinziallandtags vor, führte sie aus und verwaltete die Angelegenheiten des Provinzialverbandes. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte wurden dem Ausschuss kommunale Berufsbeamte mit dem vom Provinziallandtag gewählten Landesdirektor an der Spitze unterstellt. Eine Staatsaufsicht über die Verwaltung des Provinzialverbandes erfolgte durch den Oberpräsidenten und den Innenminister. Die finanziellen Voraussetzungen schufen Dotationen sowie das Recht des Provinzialverbandes zur Erhebung von Steuern und zur Aufnahme von Anleihen.
Die Novemberrevolution von 1918 änderte nur wenig an der Stellung und den Aufgaben des Provinzialverbandes. Lediglich das Wahlsystem wurde demokratisiert. Entsprechend Artikel 74 der preußischen Verfassung setzte ein Gesetz vom 3. Dezember 1920 die allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts für die Provinziallandtage fest. Die zur gleichen Zeit erwogene Erweiterung des Umfangs der Kompetenzen der Provinzialstände blieb in den Anfängen stecken. Weder wurde die in Artikel 72 der preußischen Verfassung angekündigte Übertragung von Teilen der Staatsverwaltung auf die Provinzialverbände in den Jahren der Weimarer Republik realisiert, noch gewann das in Artikel 73 ihnen überlassene Gesetzgebungsrecht größere Bedeutung. Ebenso wurde die in Artikel 86 den Provinzialausschüssen zuerkannte Mitwirkung bei der Ernennung der oberen Staatsbeamten der Provinz, der Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und der Vorsitzenden der Provinzialschulkollegien und Landeskulturämter, nicht wirksam. Dagegen erlangten die Provinzialverbände über den als Vertretung der Länder geschaffenen Reichsrat und den als Vertretung der Provinzen gebildeten preußischen Provinzialrat einen gewissen Einfluß auf die Reichs- und Landesgesetzgebung. Die Provinziallandtage wählten die Mitglieder des Provinzialrats und die Provinzialausschüsse die Hälfte der preußischen Stimmen des Reichsrates.
Der Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland bedeutete auch das Ende der provinziellen Selbstverwaltung. Schon mit Gesetz vom 17. Juli 1933 wurden die Befugnisse der Provinziallandtage auf die Provinzialausschüsse übertragen und damit die Verwaltung der Provinzialverbände der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Mit Gesetz vom 15. Dezember 1933 über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten wurde die Provinziallandtage, -ausschüsse und -kommissionen aufgelöst. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die der Landesdirektoren gingen auf die Oberpräsidenten über. Die laufenden Geschäfte der Provinzialverbände wurden von den Landesdirektoren bis 1945 nunmehr im Auftrag der Oberpräsidenten weitergeführt. Der Provinzialverband wurde seither nach dem nationalsozialistischen "Führerprinzip" verwaltet.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Aufgaben des ehemaligen Provinzialverbandes auf dem Gebiet des Straßen- und Kulturbaus, der Krankenpflege und Förderung kultureller Belange von der im Juli 1945 begründeten Provinzialverwaltung Mark Brandenburg, dem Vorläufer der Landesregierung Brandenburg fortgeführt.

Bestandsgeschichte

Der Sitz der brandenburgischen Provinzialverwaltung und damit ihrer Registratur befand sich zunächst im alten Ständehaus der Kurmärkischen Stände in Berlin in der Spandauer Str. 59, seit 1889 im neu errichteten Landeshaus des Verbandes in der Matthäikirchstraße 20/21. Im Herbst 1939 wurde die Hauptverwaltung des Provinzialverbandes nach Potsdam in das Gebäude der ehemaligen Landesanstalt Alte Zauche in Potsdam verlegt. Dies betraf somit auch die Registratur, die entsprechend der letzten Struktur der Behörde in 12 Abteilungen unterteilt war. Teils durch Kriegsereignisse, teils durch unkontrollierte Kassationen nach 1945 gingen die Akten der Abteilungen X Unfallversicherung und XII Rechnungsprüfungsamt fast vollständig verloren. Verluste von geringerem Umfang wiesen auch die anderen Abteilungen auf. Das Schriftgut des ehemaligen Provinzialverbandes ging an die im Juli 1945 gegründete Provinzialverwaltung der Mark Brandenburg und von dieser auf die spätere Landesregierung über. Von dieser erfolgte in den Jahren 1950-1952 die Abgabe an das BLHA. Dazu gehört auch die Siegelsammlung Zeisig, die 1938 vom Provinzialverband angekauft wurde. Sie ist innerhalb der Archivtektonik unter dem Gliederungspunkt 7.2 Wappen und Siegel zu finden.
Im BLHA wurde der Aktenbestand der Ordnung in den Registraturen entsprechend aufgestellt und in den Jahren 1957-1960 verzeichnet. Er ist in folgende Teilbestände untergliedert:
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg, Landesdirektor
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. I Zentralabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. II Finanzabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. III Straßenbauabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. IV Eisenbahnabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. V Hochbauabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. VI Wasserwirtschaft und Landeskultur
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. VIIa Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. VIIb Gesundheitsverwaltung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. VIII Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. IX Wirtschaftsabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. XI Kulturabteilung
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg, Personalia

Die Überlieferung der Karten und Pläne ist analog in folgende Teilbestände untergliedert:
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. III Straßenbau - Karten
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. III Straßenbau, Landesdirektor - Karten
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. III Straßenbau, Plankammer - Karten
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. V Hochbauabteilung - Karten
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. VI Wasserwirtschaft und Landeskultur - Karten
- Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg Abt. IX Kulturabteilung - Karten
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565374
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery