Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 31A Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Potsdam |
Dat. - Findbuch: | 1308 - 1965 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Auf Grund der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde 1874 für den Regierungsbezirk Potsdam ein Verwaltungsgericht gebildet, das aus fünf Mitgliedern bestand, von denen zwei vom König ernannt und drei vom Provinziallandtag gewählt wurden. In Durchführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875, die am 1. Januar 1876 in Kraft trat, wurde als Beschlussbehörde für den Regierungsbezirk Potsdam ein Bezirksrat geschaffen, der sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten und vier vom Provinzialausschuss gewählten Mitgliedern zusammensetzte. Die Aufgaben des Bezirksrates bestanden in der Mitwirkung bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und andere Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung. An die Stelle von Bezirksrat und Bezirksverwaltungsgericht trat mit der Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 am 1. April 1884 ein Bezirksausschuss. Er bestand aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, von denen zwei vom König - nach 1918 vom preußischen Staatsministerium - ernannt und vier vom Provinzialausschuss gewählt wurden. Von den ernannten Mitgliedern, die zugleich der Regierung Potsdam angehörten, musste eines die Qualifikation zum Richteramt, das andere die zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Einer dieser Beamten vertrat den Regierungspräsidenten im Vorsitz und führte den Titel Verwaltungsgerichtsdirektor. Der Bezirksausschuss arbeitete als Beschlussbehörde und als Verwaltungsgericht, das in erster und in zweiter Instanz zu entscheiden hatte. Er stand als Beschlussbehörde dem Regierungspräsidenten zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung zur Seite. In seine Zuständigkeit fielen bestimmte Angelegenheiten der Kommunalaufsicht, des Armenwesens, des Schulwesens, der Wege-, Wasser-, Fischerei-, Jagd-, Bau-, und der Gewerbepolizei, des Personenstandwesens und des Steuerwesens. Ferner oblag ihm die Mitwirkung in Enteignungsangelegenheiten. Durch das preußische Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 wurde der Bezirksausschuss als Beschlussbehörde beseitigt, da die Mitwirkung gewählter Gremien bei Verwaltungsbeschlüssen dem Führerprinzip in der NS-Diktatur widersprach. Die betreffenden Aufgaben gingen im wesentlichen auf den Regierungspräsidenten über. Es verblieb von1934 bis 1945 ein Bezirksverwaltungsgericht.
Bestandsgeschichte
Die meisten Akten des Bezirksausschusses wurden zusammen mit denen der Regierung Potsdam im Jahre 1949 ins BLHA übernommen. Teile der Wasserbuchsachen gab der Rat des Bezirkes Frankfurt (Oder) 1963, andere Teile der Rat des Bezirkes Potsdam 1966 an das BLHA ab. Der gesamte Bestand wurde geordnet und in einer Findkartei verzeichnet. Nach der Bewertung des Bestandes 1981 wurde ein Findbuch erarbeitet. Die Übertragung des Findbuches in die Archivdatenbank erfolgte 2011. Im Rahmen eines Bestandsaustausches gelangten die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) unter X. HA, Rep. 31 Bezirksausschüsse verwahrten Unterlagen 2024 in das BLHA. Bis auf wenige Akten, die provenienzgemäß anderen Beständen zuzuordnen waren, ist die Mehrzahl der Unterlagen diesem Bestand unter Nr. 5367 - 5410 angefügt worden. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 100,70 lfm; 5338 Akte(n) 261 Karte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 31A Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Potsdam Nr. BLHA, Rep. 31A Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Potsdam - K |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686738 |
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