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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Wriezen |
Dat. - Findbuch: | 1990 - 2009 |
Vorwort: | B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E siehe auch: Bestandsgruppe Rep. 1320 Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalt, Internetseite des Justizministeriums, Vollstreckungsplan des Landes Brandenburg Notizen, Stand 2021
Am Standort der heutigen Justizvollzugsanstalt Wriezen, Schulzendorfer Straße 5 in Wriezen, befand sich die Strafvollzugseinrichtung (Jugendhaus) Wriezen. Die Anstalt wurde 1992 für umfangreiche Teilsanierungsmaßnahmen geschlossen und im April 1995 (?) als JVA Wriezen wieder in Betrieb genommen. Sie verfügte im Jahr 1997 über insgesamt 50 Haftplätze im geschlossenen und im offenen Vollzug. Im Jahr 2002 erfolgte die organisatorische Zusammenlegung der JVA Oranienburg mit der JVA Wriezen. Die JVA Oranienburg in der Berliner Straße 38 Oranienburg war für die Untersuchungshaft an Jugendlichen und Heranwachsenden sowie zeitweise für den Vollzug von Jugendstrafen zuständig und verfügte im Jahr 1997 über 30 Haftplätze. Die nun als Teilanstalt geltende Einrichtung wurde zunächst weiter geführt, beide Einrichtungen verfügten im Jahr 2002 über insgesamt 101 Haftplätze. Im Jahr 2004 erfolgten umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen, so wurden u. a. das Hafthaus 2 und der Verwaltungstrakt neu errichtet. Die Sozialtherapeutische Abteilung (Sotha) wurde im alten Hafthaus 3 untergebracht. Nach Abschluss der Neubaumaßnahmen wurde die Justizvollzugsanstalt Wriezen neu eröffnet und es erfolgte gleichzeitig die Schließung der Teilanstalt in Oranienburg.
- Vollstreckungsplan / Haftarten: Jugendstrafe an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden im offenen und geschlossenen Vollzug mit einem Strafmaß von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, Untersuchungshaft bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs - Berufsvorbereitung / Berufsausbildung: Ausbaufacharbeiter, Maler/Lackierer, Tischler, Garten- und Landschaftsbau (seit 2006) - sozialtherapeutische Abteilung - Umbenennung in Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg und Zusammenlegung mit JVA Neuruppin-Wulkow als Teilanstalten im März 2019
Rechtsgrundlagen zur Organisation: - Schließung der Justizvollzugsanstalt Oranienburg, Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 18. Juni 2004 - Zusammenlegung der Justizvollzugsanstalten Oranienburg und Wriezen, Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 21. Februar 2002 - Errichtung der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg - Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbaucherschutz vom 7. Mai 2019
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übernahme erfolgte im Jahr 2013. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen. Unterlagen der ehemaligen JVA Oranienburg werden über die JVA Wriezen angeboten und übergeben. Die übernommenen Unterlagen befinden sich ebenfalls in diesem Bestand (Abgabeprovenienz).
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand unbearbeitet, Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.
I N H A L T Verwaltungsangelegenheiten Justizvollzugsanstalt Wriezen und Oranienburg u. a.: Verhaltensvorschriften und Hausordnung. - Vollzugsvorschriften. - Arbeitsbetriebe und Ausbildung. - Entweichungen / Sicherheit und Ordnung. - Soziale Hilfe und Seelsorge für Gefangene. Gefangenenzeitung "Achtung Durchsage". - Pfortenbuch JVA Oranienburg. - Kontrollbuch. - Tätigkeitsbücher. Gefangenenpersonalakten Wriezen und Oranienburg. |
Vorgänger: | Funktionsvorgänger Strafvollzugseinrichtung / Jugendhaus Wriezen (1971 - 1990) Rechtsvorgänger Land Brandenburg: Justizvollzugsanstalt Oranienburg (1990 - 2004), Funktionsvorgänger Strafvollzugseinrichtung Oranienburg (1957 - 1990) |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3,3 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Wriezen Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1708068 |
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